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Baader Caspar · Nationalrat · 2002-06-12

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-12

Wortprotokoll

Am 14. März dieses Jahres haben Sie in diesem Rat über zwei Parlamentarische Initiativen entschieden, die beide die Einsetzung einer PUK zur Aufklärung der Rolle des Bundes - insbesondere derjenigen des UVEK, des Bazl, aber auch des Seco - im Zusammenhang mit dem Niedergang der Swissair verlangten. Die eine Parlamentarische Initiative stammt von der CVP-Fraktion, die andere von der SVP-Fraktion. Sie haben damals mit 89 zu 88 Stimmen beschlossen, der Parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion in dieser ersten Phase Folge zu leisten, während dies für die ähnlich lautende Initiative der SVP-Fraktion abgelehnt wurde.

Das Büro des Nationalrates hat in der zweiten Phase, d. h. an seiner Sitzung vom 17. Mai 2002, mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Ihren Entscheid vom 14. März umgesetzt und den Ihnen vorliegenden Bundesbeschluss über die Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen zur Aufklärung der Aufsichtsprobleme und Verantwortlichkeiten des Bundes im Zusammenhang mit der Swissair-Krise verabschiedet.

Das Büro beantragt Ihnen mit einer klaren Mehrheit, diesem Erlassentwurf zuzustimmen; eine Minderheit beantragt, darauf nicht einzutreten.

Was ist der Inhalt dieses Beschlusses? Gemäss diesem Beschluss geht es darum, zwei gleich grosse parlamentarische Untersuchungskommissionen (PUK) zu bilden, je eine des Ständerates und eine des Nationalrates. Diese beiden Untersuchungskommissionen können sich für die Ermittlungen zusammenschliessen, sofern dies von der Mehrheit beider Kommissionen so gewünscht wird. Die früher gebildeten PUK haben sich für ihre Arbeiten jeweilen zusammengeschlossen und bestanden aus je gleich vielen Mitgliedern jedes Rates. Es waren dies die PUK EJPD aus dem Jahre 1989 mit total 14 Mitgliedern, die PUK EMD aus dem Jahre 1990 und die PUK über die Pensionskasse des Bundes aus dem Jahre 1995 mit je zehn Mitgliedern.

In finanzieller Hinsicht beinhaltet Artikel 5 des Beschlusses einen Kreditrahmen von 2 Millionen Franken, der für die Entschädigung der Kommissionsmitglieder, die Sekretariats-, Übersetzungs- und Protokollführungskosten, die Infrastrukturkosten und vor allem auch für Expertenhonorare bestimmt ist. Gerade Letztere dürften in Anbetracht des komplexen Konzerns, den die Swissair mit all ihren Tochtergesellschaften darstellte, bedeutend sein, weshalb auch der Kreditrahmen bei dieser PUK mit 2 Millionen Franken höher angesetzt ist als bei früheren PUK.

Der Auftrag der PUK ist aufgrund des Textes der Parlamentarischen Initiative und der Beratungen hier im Nationalrat vom 14. März 2002 in Artikel 2 des Bundesbeschlusses umschrieben worden. Gegenstand der PUK bildet erstens die Aufsichtspflicht des Bundes gegenüber der Zivilluftfahrt und zweitens die Verantwortlichkeit für die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Swissair-Debakel. Die PUK soll insbesondere prüfen, ob für die zuständigen Departemente und Ämter, also für das UVEK und das Bazl, aber auch für das EVD und das Seco die problematische finanzielle Situation der Swissair nicht früher voraussehbar war, ob nicht eine frühere staatliche Intervention angezeigt gewesen wäre und ob diese Departemente und Ämter ihre allfällige Aufsichtspflicht verletzt haben.

Speziell geht es auch um die Frage, ob das Bazl im Dezember 2000, also zum Zeitpunkt der Erneuerung der Betriebsbewilligung für die Swissair, seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist und mit der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht geprüft hat, ob damals die finanziellen Voraussetzungen gemäss Luftfahrtgesetz und Luftfahrtverordnung für die Verlängerung der Betriebsbewilligung noch gegeben waren.

Eine klare Mehrheit des Büros sprach sich im Gegensatz zur Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 2002 für die Einsetzung einer PUK gemäss diesem Beschluss aus, obschon zurzeit auch eine Abklärung der GPK des Ständerates und eine erweiterte Sonderprüfung über die zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Swissair im Gang sind, welch Letztere vom Bund unterstützt wird. Die Mehrheit des Büros will wegen des ausserordentlichen Ausmasses des Swissair-Debakels, welches nicht nur den Verlust des Aktienkapitals des Bundes bedingte, sondern den Einsatz von über zwei Milliarden Franken Bundesmittel nach sich zog, vollständige Offenheit und Transparenz, und zwar nicht nur auf der zivilrechtlichen Ebene, sondern auch bezüglich der Rolle des Bundes.

Darum hat sich diese Mehrheit für die Einsetzung des stärksten Mittels der parlamentarischen Aufsicht, der PUK, entschieden. Die Resultate der Untersuchung der GPK des Ständerates, welche voraussichtlich im Herbst dieses Jahres vorliegen sollten, aber auch die Ergebnisse der Sonderprüfung können der PUK als Basis für ihre weiteren Arbeiten dienen. Eine PUK ist nach Meinung der Mehrheit vor allem auch deshalb gerechtfertigt, weil diese über die umfassendsten Untersuchungskompetenzen verfügt. Sie verfügt über umfassendere Untersuchungskompetenzen als die GPK, ja sogar als die GPK-Delegation, da die PUK auch kantonale Beamten als Zeugen einvernehmen kann. Die Einsetzung der PUK hindert die weitere Durchführung der laufenden zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie Voruntersuchungen und Gerichtsverfahren in Strafsachen nicht. Sie hat lediglich zur Folge, dass die anderen parlamentarischen Arbeiten einzustellen sind.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie namens der Mehrheit des Büros, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.