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Flach Beat · Nationalrat · 2018-03-07

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-03-07

Wortprotokoll

Herr Schwander, besten Dank für diese Frage. Ich habe es bereits im Eingangsvotum erwähnt: Artikel 27 IPRG bleibt bestehen. In Artikel 27 IPRG wird festgehalten, dass Gerichtsentscheide in der Schweiz nicht durchgesetzt werden können, wenn sie zum Beispiel gegen unseren Ordre public verstossen, wenn sie also aus einem Nichtrechtsstaat kommen oder einzig und alleine zur Durchsetzung einer Forderung eingesetzt werden, die keine rechtliche Grundlage hat, wenn dem Schuldner das rechtliche Gehör verweigert worden ist und ähnliche Dinge. Ich kann Artikel 27 IPRG jetzt nicht aus dem Ärmel schütteln und alles aufzählen, aber an diesem Artikel ändern wir nichts. Der Ordre public und der Schutz der Schuldner in der Schweiz vor ungerechtfertigten gerichtlichen Belangungen ist weiterhin gegeben.

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