Müller Walter · Nationalrat · 2018-03-07
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Heute geht es einmal mehr um die regelmässig wiederkehrende Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Die rechtliche Grundlage für die Beteiligung am Fonds für die innere Sicherheit im Bereich der Aussengrenzen und Visa hat das Parlament im Dezember 2016 bereits geschaffen. Es handelt sich also um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Grenzkontrollen und den Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu verbessern. Damit soll die Zahl der illegalen Einreisen verringert werden, während die regulären Einreisen beschleunigt werden sollen. Mit dem Fonds werden jene Staaten unterstützt, die aufgrund ihrer geografischen Lage für den Schutz der Aussengrenzen hohe Kosten tragen.
Natürlich stellen sich für uns die berechtigten Fragen, warum wir diese Staaten unterstützen sollen, ob wir aufgrund der Teilnahme an Schengen dazu verpflichtet sind und was es kostet.
Zu Ersterem kann man aufgrund des Migrationsdrucks und der Herkunft der Asylsuchenden klar Ja sagen. Es ist in unserem Interesse, wenn die Schengen-Aussengrenzen besser überwacht werden.
Die Frage, ob wir zur Beteiligung verpflichtet sind und wie sich eine Nichtbeteiligung am Fonds für die innere Sicherheit auswirken würde, wurde auch von der Finanzkommission gestellt. Da es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung handelt, sind wir im Grundsatz verpflichtet, uns am Fonds für die innere Sicherheit zu beteiligen. Schon der Schengener Aussengrenzenfonds stellte eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar. Sollte das Parlament eine Beteiligung ablehnen, sieht das vereinbarte Streitbeilegungsverfahren vor, dass eine Vertragsverletzung durch die Schweiz feststünde, worauf innert einer bestimmten Frist eine Lösung zu finden wäre, ansonsten innert sechs Monaten der gesamte Schengen-Vertrag automatisch ausser Kraft treten würde. Ob das so eintreten würde, ist offen, aber zusätzlicher Ärger mit der EU wäre garantiert.
Zu den Kosten: Bevor ich eine Interessenabwägung im Namen der FDP-Liberalen Fraktion mache, müssen wir uns noch den Kosten zuwenden, insbesondere, weil sich die Kosten bei Schengen weit stärker entwickelt haben als ursprünglich angenommen. Das Gesamtvolumen des Fonds für die innere Sicherheit beläuft sich auf 2,76 Milliarden Euro. Um den jeweiligen Anteil zu berechnen, zieht man das BIP eines Staates heran und setzt es ins Verhältnis zum gesamten BIP. Für die Schweiz ergibt das für die gesamte Laufzeit insgesamt 144 Millionen Franken, also jährlich 20,6 Millionen Franken. Die Schweiz erhält im Gegenzug 21 Millionen Franken für unsere Aussengrenze an den Flughäfen oder die Angleichung unseres Visa-Systems an dasjenige des Schengen-Raums.
In der Gesamtwürdigung des Schengen/Dublin-Systems sagt die FDP-Liberale Fraktion klar Ja zu dieser Vorlage. Bei einem Ausscheiden aus dem Schengen/Dublin-System hätten wir massiv mehr Asylsuchende. Die Verwaltung rechnet mit einer Zunahme der Gesuche um etwa 40 Prozent und deutlich höheren Kosten. Im Zeitraum von 2009 bis 2017 konnten wir im Verhältnis 5 zu 1 mehr Personen in andere Dublin-Staaten überführen, als wir übernehmen mussten.
Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung würde ein Austritt einen grossen Rückschritt bedeuten, da der Zugang zum Schengener Informationssystem (SIS) nicht mehr möglich wäre. Nicht zu unterschätzen sind die Nachteile für die Grenzregionen und die exportierende Wirtschaft. Wir hätten plötzlich eine Schengen-Aussengrenze - das ist das grosse Problem -, es käme zu grossen Wartezeiten und, damit verbunden, zu hohen Kosten für die Exportwirtschaft.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, der Vorlage zuzustimmen.