Thurnherr Walter · 2018-03-07
Thurnherr Walter · Aargau · 2018-03-07
Wortprotokoll
Die meisten stimmen heute brieflich ab. Sie werfen ihr Stimmcouvert in einen Briefkasten, oder sie bringen es selbst zur Gemeinde. Der Weg via die Infrastruktur der Post ist komfortabel, aber er kostet auch etwas.
Seit den Anfängen der Stimmabgabe auf dem Korrespondenzweg Mitte der Sechzigerjahre ist es die Sache der Kantone, über eine allfällige Übernahme der Portokosten zu entscheiden. Gegenwärtig übernimmt rund ein Drittel der Kantone die Kosten für den Rückversand der Stimmcouverts. In weiteren Kantonen ist es den Gemeinden überlassen, ob sie den Stimmberechtigten die Kosten abnehmen wollen. Die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden ist richtig: Sie haben die Aufgabe, Wahlen und Abstimmungen zu organisieren und durchzuführen, und sie sollten auch über die Finanzierung entscheiden.
In den Augen des Bundesrates sind die 85 Rappen für die briefliche Ausübung des Stimmrechts keine unzumutbare Hürde. Es wurde gesagt, dass man eine Studie gemacht habe, wonach 2 Prozent mehr Stimmbeteiligung da wären, wenn man brieflich portofrei abstimmen könnte. Ich glaube, die direkte Demokratie entfaltet ihre Überzeugungskraft nicht nur dank der portofreien Überweisung des Stimmcouverts. Sie kostet auch etwas Arbeit. Sie braucht etwas Hirnschmalz. Da muss man sich investieren. Da muss man das Abstimmungsbüchlein konsultieren. Da muss man streiten. Ich glaube, man würde auch noch 2 Prozent mehr Stimmbeteiligung gewinnen, wenn man das Couvert zu Hause abholen und in den Briefkasten werfen lassen könnte.
Insgesamt ist es eine zumutbare Belastung. Ich kenne viele Länder, da würde man sehr gerne 85 Rappen zahlen, um abstimmen zu können.