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Stahl Jürg · Nationalrat · 2002-06-13

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-13

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion stellt sich klar hinter die Rückweisungsanträge Föhn und Loepfe. Die Diskussionen in der Fraktion, aber auch mit weiteren Organisationen und Kreisen, haben deutlich gezeigt, dass im Zusammenhang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz eine grosse Unsicherheit vorherrscht. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen, aber auch der rechtlichen Aspekte und der Anwendbarkeit gibt es unbeantwortete Fragen. Diese möchten wir aber zuerst beantwortet haben.

Ich kann Ihnen versichern: Wenn wir nicht in der Lage sind, diese Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen, gefährden wir diese bedeutende Vorlage. Die Kommission hat in der letzten - eingeschobenen - Sitzung den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates dermassen verändert und überladen, dass es für die SVP-Fraktion im jetzigen Zeitpunkt sehr schwierig ist, über dieses Geschäft zu beraten. Der auferlegte Zeitdruck hat nun dazu geführt, dass die Situation für niemanden in diesem Saal befriedigend erscheint. Mit einer Rückweisung kann die Kommission nochmals ganz sachlich über die Bücher gehen. Es liegt ein Nachholbedarf vor; es braucht Erklärungen, Zahlen und Erläuterungen. Nur so wird es möglich sein, dass ein gutes, verständliches, verbindliches und praktikables Behindertengleichstellungsgesetz als schweizerischer Kompromiss greifen kann.

Die geäusserten Vorwürfe, wonach es sich um Taktik, Gesprächsverweigerung und Verzögerungsabsicht handle, muss ich entschieden zurückweisen. Im Gegenteil erachte ich es als eine Chance, zugunsten der Behinderten eine Nachbesserung durchzuführen.

Die SVP-Fraktion sieht durchaus den Handlungsbedarf im Bereich der Gleichstellung behinderter Menschen. Wir anerkennen die Anliegen der Behinderten und wollen zu einem tragbaren Kompromiss beitragen. Es ist unbestritten, dass in unserem Land ein grosser Nachholbedarf besteht. Behinderte Mitmenschen brauchen ein Gesetz. Wir stehen dahinter, aber es muss praktikabel sein.

Was können wir jetzt tun? Ich sehe zwei Varianten: Entweder gehen wir "mit der Brechstange" oder mit der nötigen Behutsamkeit vor. Die erste Variante liegt nun auf dem Tisch, die SVP-Fraktion setzt sich aber für ein behutsames Vorgehen ein. Es ist ein hochsensibler Bereich und deshalb angezeigt, dass wir die Kommunikation verstärken und den Erklärungsbedarf abdecken. Es gilt jetzt, Erfahrungen zu sammeln und eine massvolle Umsetzung anzustreben.

Hier müssen Behindertenorganisationen, das Gewerbe, die Wirtschaft, der Staat und die Gesellschaft Hand in Hand gehen und nicht Konfrontation aufbauen.

Die SVP-Fraktion sagt Ja zum bundesrätlichen Entwurf, und falls die Rückweisung nicht beschlossen wird, beantragen wir Ihnen, in der Mehrheit dem Ständerat zu folgen.

Falls der Rat beim Geltungsbereich, insbesondere bei Artikel 3, aber auch bei anderen Artikeln, u. a. bei Artikel 7, keine Korrekturen vornimmt, muss die SVP-Fraktion dieses Gesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative ablehnen.

Diese Vorlage ist überladen; sie ist in der Praxis nicht umsetzbar, nicht finanzierbar. Wenn Sie nicht wollen, dass es für die Behinderten zu einem Bumerangeffekt führt, weisen Sie das Geschäft an die Kommission zurück.

Abschliessend möchte ich festhalten: Die SVP-Fraktion teilt die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes: bessere Integration im Erwerbsleben und in Schulen, sinnvolle bauliche Massnahmen im öffentlichen Verkehr und in öffentlichen Gebäuden und Abbau von Hindernissen und Benachteiligungen.

Ich bitte Sie, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen.