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Bäumle Martin · Nationalrat · 2018-03-08

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-03-08

Wortprotokoll

Wir haben uns hier mit einer Motion zu befassen, die von unserem Rat mit 137 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich angenommen und in der Folge im Ständerat, auch nach Diskussion mit dem Motionär und nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Umwelt, leicht abgeändert und offener formuliert wurde. Worum geht es konkret?

Es geht um die Diskrepanz zwischen der raumplanerisch geforderten Siedlungsentwicklung beziehungsweise Siedlungsverdichtung nach innen einerseits und dem Schutz der Bevölkerung vor exzessiven Lärmbelastungen andererseits. Dieses Dilemma ist seit einem Bundesgerichtsurteil von 2015 noch akzentuiert worden. Denn bis dahin war die Möglichkeit gegeben, in pragmatischer Art und Weise die Lärmbelastung bei dem am wenigsten durch Lärm belasteten Fenster zu messen. Doch diese sogenannte Lüftungsfensterpraxis wurde vom Bundesgericht für unzulässig erklärt. Mit seiner Motion wollte nun Nationalrat Beat Flach dieses Bundesgerichtsurteil grundsätzlich korrigieren, indem er forderte, der [PAGE 303] Bundesrat möge durch Änderung des diesbezüglichen Gesetzes und der Verordnung bewirken, dass in lärmbelasteten Gebieten eine sinnvolle Siedlungsverdichtung nach innen ohne Ausnahmebewilligung weiterhin möglich ist und, wo gegeben, die breit anerkannte Lüftungsfensterpraxis Anwendung finden kann.

Der Ständerat hat diese Motion leicht angepasst, sie lautet nun wie folgt: "Der Bundesrat wird beauftragt, das Umweltschutzgesetz und/oder die Lärmschutzverordnung so zu ändern, dass in lärmbelasteten Gebieten die raumplanerisch geforderte Siedlungsverdichtung nach innen möglich wird und dabei dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm angemessen Rechnung getragen wird." Sie können daraus ablesen, dass damit der Handlungsspielraum für den Bundesrat gegenüber dem ursprünglichen Motionstext ausgeweitet wird. Es kann eine angemessene Interessenabwägung vorgenommen werden, und der Begriff "Lüftungsfensterpraxis" ist aus dem Motionstext entfernt worden.

Welches sind die Hauptargumente der Kommission, die Ihnen die Motion einstimmig zur Annahme unterbreitet?

1. Es besteht Handlungsbedarf. Die Kommission hebt hervor, dass es sich hier um ein sehr wichtiges Anliegen handelt. Die raumplanerische Forderung nach einer nachhaltigen Siedlungsverdichtung nach innen, auch in lärmbelasteten Gebieten, ist sehr sinnvoll. Gleichzeitig muss aber vermieden werden, dass der Lärm gesundheitsschädigende Auswirkungen auf die dort lebenden Menschen hat.

2. Eine pragmatische Stossrichtung wurde bereits skizziert. In einem Positionspapier vom November 2015 und auf der Grundlage des bundesrätlichen Berichtes zum Postulat Barazzone 15.3840, "Nationaler Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung", haben die zuständigen Beratungsorgane des Bundes festgehalten, dass in Zukunft ein differenziertes Schutzkonzept für Verdichtungsgebiete in Betracht gezogen werden sollte. Es sei auch denkbar, die gesetzlichen Vorschriften über die Einhaltung der Lärmwerte bei offenen Fenstern zu überprüfen. Gleichzeitig sei die Schaffung von Ruhegebieten als Ausgleich zur lärmigen Umwelt wichtig.

Wir gehen aber auch davon aus, dass der Bundesrat der neuen Situation in Zukunft besser Rechnung tragen beziehungsweise die Situation anschauen wird. So können heute zum Beispiel Minergie-Bauten, bei denen die Fenster wegen der kontrollierten Lüftung nicht mehr geöffnet werden können oder müssen, bei einer Lärmmessung nicht gleich behandelt werden wie zum Beispiel konventionelle Bauten aus den Siebzigerjahren. Die heutige Rechtslage, die ihre Wurzeln eben in dieser Zeit hat, berücksichtigt diese heutigen neuen Wohnformen und die schallisolierten Fenster eben zu wenig oder gar nicht.

3. Die Kommission trägt dem nötigen Handlungsspielraum mit einer allgemeinen Formulierung Rechnung, die uns der Ständerat so vorgelegt hat. Damit wird diese Lüftungsfensterpraxis nicht mehr explizit erwähnt. Der Bundesrat und die umsetzenden Behörden können daher im Einzelfall die beiden gegensätzlichen Ziele der Verdichtung und des Lärmschutzes besser aufeinander abstimmen. Mit dem abgeänderten Motionstext soll der Bundesrat darin bestärkt werden, den nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung so umzusetzen, dass eine Flexibilisierung der Rahmenbedingungen zur Verdichtung in lärmbelasteten Gebieten ermöglicht wird, ohne dass das Bedürfnis der Bevölkerung nach Ruhe missachtet wird.

4. Die Kommission erachtet es als wichtig, dass die Umsetzung und die Konkretisierung dieser Massnahme rasch erfolgen. So kann ohne grossen Verzug wieder Rechtssicherheit geschaffen werden.

Zusammengefasst gesagt, beantragt Ihnen Ihre UREK-NR einstimmig, die vom Ständerat angepasste Motion anzunehmen, welche dieser ebenfalls einstimmig verabschiedet hat, mittlerweile mit Zustimmung des Bundesrates.