Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2018-03-08
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-08
Wortprotokoll
Wir haben ein Geschäft vor uns, das eine längere Vorgeschichte hat. Diese Geschichte möchte ich kurz erläutern. 2002 haben wir, einige mögen sich noch erinnern, über eine Revision des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) abgestimmt. Die EMG-Revision wurde von der Bevölkerung abgelehnt. Dort ging es auch darum, den Strommarkt zu liberalisieren. Fünf Jahre später, 2007, wurde das neue Stromversorgungsgesetz bearbeitet, das 2009 in Kraft getreten ist. Dieses Stromversorgungsgesetz von 2007 beinhaltete, dass alle Grosskunden mit einem Jahresverbrauch ab 100 Megawattstunden die Elektrizität im freien Markt beschaffen können. Das ist heute der Status quo.
Ursprünglich war ja geplant, dass man innerhalb von fünf Jahren - diese Frist ist jetzt definitiv abgelaufen - beim Strommarkt auch die zweite Öffnungsetappe hätte machen können. Aus diesem Grund hat der Bundesrat 2014 auch eine Vernehmlassung zum zweiten Marktöffnungsschritt gemacht. Diese Vernehmlassungsvorlage wurde sehr heterogen beurteilt. Das Resultat war, dass es 140 Eingaben gab. 100 waren grundsätzlich positiv, zum Teil aber mit Auflagen versehen. Es gab 37 negative Antworten. Der Bundesrat hat deshalb das Ganze auf Eis gelegt.
Das Umfeld im Strommarkt ist bekanntlich schwierig. Die ausländischen Preisdiktate in die Schweiz hinein sind vorhanden und werden in der Zukunft nicht kleiner. Zum Umfeld des Strommarkts gehört auch das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050, das jetzt umgesetzt wird. Der Strommarkt ist nicht nur eine inländische Angelegenheit. Es besteht auch ein Zusammenhang mit dem Stromhandelsabkommen mit der Europäischen Union. Dort ist es klar die Grundvoraussetzung, dass der Schweizer Strommarkt vollständig liberalisiert und geöffnet werden muss, damit wir überhaupt bei einem solchen Stromhandelsabkommen mitmachen können.
Das ist ein Grund für diese Motion und dafür, dass diese Thematik des offenen Strommarkts jetzt vor allem eine inländische Thematik geworden ist. Wenn wir einen Fortschritt erzielen wollen und auch unseren Strommarkt öffnen wollen, dann müssen wir das zuerst in der Schweiz diskutieren, nicht unbedingt mit dem Ausland.
Die Argumentationen in der Kommission ergaben folgendes Bild - die Minderheit der Kommission wird ihren Standpunkt separat begründen, hier einfach ein paar Stichworte -: Die Minderheit argumentiert, der heutige Zustand im geschützten Rahmen, wie er sich mit dem nicht vollständig liberalisierten Strommarkt ergibt, sei ausreichend. Es sei auch ein Risiko, dass gebietsfremde Versorger dann in Gebieten versorgen müssten, wo sie gar keine Netzinfrastruktur hätten. Schliesslich wurde von der Minderheit auch argumentiert, dass die zweite Öffnung des Strommarkts keinen Mehrwert ergebe. Das sind die grundlegenden Argumente, welche von der Minderheit vorgebracht wurden.
Die Mehrheit sieht die Strombranche generell im Umbruch. Wir haben - und das ist ein Problem, das wir zigfach in der UREK bemerkt haben - immer mehr Probleme aufgrund des asymmetrischen Marktes. Es gibt Verwerfungen. Auf der einen Seite stehen die Konsumenten, die natürlich völlig unterschiedliche Möglichkeiten haben, sich im Strommarkt überhaupt zu bewegen, was einen grossen Einfluss auf den Preis hat. Auf der anderen Seite stehen die Produzenten und die Netzversorger, welche je nachdem in Extremfällen 100 Prozent oder 0 Prozent gebundene oder eben entsprechend freie Endkunden haben. Zusammengefasst: Im Strombereich haben wir heute einen Flickenteppich. Es gleicht ebenso einem Flickenteppich, wenn wir versuchen, diese Asymmetrien, die in dieser Branche vorherrschen, wieder auszugleichen.
Es wurde auch ersichtlich, dass Anfang 2018 die Stiftung für Konsumentenschutz und der Schweizerische Gewerbeverband gemeinsam aufgetreten sind, um für Konsumentinnen und Konsumenten, namentlich Privatkonsumentinnen und Privatkonsumenten, aber auch die KMU im Strommarkt endlich gleich lange Spiesse zu schaffen. Dies soll geschehen, damit sich diese Leute und Firmen auch im Strommarkt bewegen können.
Die Verwerfungen sind dramatisch. Ich habe mir die Mühe genommen, einmal die Extrembeispiele beim heutigen Strommarkt anzusehen. Ein Durchschnittshaushalt von 4500 Kilowattstunden zahlt im Schnitt rund 920 Franken. Es gibt aber Extrembeispiele. Ich nehme den Kanton Graubünden: In der Gemeinde Vals zahlt man für diese Menge Strom 694 Franken. In der Nachbargemeinde Lumnezia bezahlt man 1200 Franken, das ist fast das Doppelte. Also all jene, die sich wirklich um Konsumentinnen und Konsumenten kümmern und auch sehen, dass in diesem Markt wahrscheinlich auch in Zukunft nicht alles zum Besten bestellt sein wird, nehmen die Motion an. Wenn Leute faktisch den doppelten Preis für das gleiche Produkt zahlen, muss man auf die Idee kommen, hier den zweiten Marktöffnungsschritt voranzutreiben.
Wenn man die Zahlen anschaut, dann stellt man fest, dass es in der Schweiz mit 26 Kantonen über 600 verschiedene Energieversorger und Verteilnetzbetreiber gibt - über 600 Stück. [PAGE 305] Das heisst, es gibt Energieversorger und Verteilnetzbetreiber, die vielleicht für eine kleine Gemeinde, für ein kleines Tal zuständig und dann völlig abgekoppelt vom Rest sind. Das muss Ihnen auch zu denken geben. Ich denke, die Produktivität der Branche kann hier durchaus verbessert werden.
Eines ist klar: Diese Asymmetrie und diese Unproduktivität der Branche in diesem Bereich zahlen die gebundenen Konsumentinnen und Konsumenten, also auf der einen Seite Sie und ich als Privatkonsumenten und auf der anderen Seite die KMU. Das ist die einzige Konstante, die wir hier vor uns haben. Wenn wir für Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für die Produzenten einen Schritt weiter gehen wollen, dann müssen wir endlich diese gleich langen Spiesse schaffen.
Ich möchte noch einen anderen Zusammenhang, der in der Kommission auch erwähnt wurde, ins Zentrum stellen. Wenn wir bei der Energiestrategie 2050 zum Beispiel Eigenversorgungsgebiete ausgeschieden oder Eigenverbrauchsregelungen gemacht haben, dann ist es eben heute nicht möglich, diese sinnvoll zu gruppieren und kostenseitig solid aufzustellen, sodass sie attraktive Angebote machen können. Wenn im Markt die Netzzugänge, die Zugänge zu den Zählern usw. nicht endlich diskriminierungsfrei stattfinden können, kann man noch lange darüber diskutieren, ob sich dann eine Gemeinde A oder ein Quartier B zu Eigenverbrauchsgemeinschaften zusammenschliessen sollen oder nicht. Einerseits haben sie nicht den Zugang zur Netzinfrastruktur, und andererseits hat man dann auch das Problem des Preises, dass nämlich jeder Netzanschluss separat verrechnet wird, ohne dass man entsprechend die Preissignale richtig setzen kann.
All jene, die sich aufgrund der Stärkung des Eigenverbrauchs durch die Energiestrategie auch in diese Rolle versetzen, müssen sich die Frage stellen: Können diese Produzentinnen und Produzenten von erneuerbaren Energien in einem nichtliberalisierten Markt überhaupt existieren? Die Antwort ist heutzutage, mit dem Preissignal, ganz klar: nein.
Deshalb ist auch der Bundesrat der Auffassung, dass diese Motion anzunehmen ist, weil er ja nicht zuletzt 2014 die Vernehmlassung dieses Geschäftes angestossen, aber auf Eis gelegt hat. Die Motion ist ein Wiederbelebungsversuch für diesen zweiten Öffnungsschritt, der dringend notwendig ist. Der Bundesrat, wurde mir gesagt, soll Ende 2018 diese Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG), die wirklich dringlich ist, neu vorlegen.
Aus diesem Grund ist eine deutliche Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass die zweite Etappe der Strommarktöffnung eine klare Chance für die Konsumentinnen und Konsumenten auf der einen Seite und auch für die Produzenten auf der anderen Seite ist, die ja vielleicht mit neuen, innovativen Produkten überzeugen wollen.
Deshalb bitten wir Sie, diese Motion anzunehmen.