Reimann Lukas · Nationalrat · 2018-03-08
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-08
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion verlangt einen Bürokratieabbau dank Abschaffung der Kontrollmarke zur Typengenehmigung von Fahrzeugen. [PAGE 309]
Worum geht es? Bei der Typengenehmigung von Fahrzeugen, von Autos, wird eine Gebühr für das Typengenehmigungsverfahren erhoben. Als Zahlungsnachweis dient eine Kontrollmarke, die auf den Prüfbericht des Fahrzeuges aufgeklebt wird. Für diese Zusatzgebühr und die Kontrollmarke gibt es keinen Grund, denn es wird keine zusätzliche Leistung des Staates erbracht. Die Motion verlangt, diesen bürokratischen und preistreibenden Akt abzuschaffen. Das sind 300 000 Marken pro Jahr, die individuell aufgeklebt werden müssen. Ich kann Ihnen sagen, ich weiss, wovon ich hier spreche. Ich wollte vor den Wahlen einmal tausend Personen anschreiben und eine persönliche Briefmarke auf den Brief kleben; nach 500 Stück habe ich aufgehört. Ich frage mich, welche armen Beamten 300 000 Marken pro Jahr aufkleben müssen.
Die Motion ermöglicht es, den Zulassungsprozess für Importfahrzeuge zu vereinfachen und damit Bürokratie und Handelshemmnisse in der Automobilbranche zu beseitigen. Die Bereitschaft des Bundesrates für eine mittelfristige Prüfung des geltenden Systems steht seit Jahren im Raum. Es stehen dem eine unbegründete Belastung, unnötige Bürokratie sowie der unverhältnismässige Aufwand bei der Umsetzung der Regelung gegenüber. Die Annahme der Motion führt zu einem Bürokratieabbau, entlastet die KMU spürbar und entlastet auch die Konsumentinnen und Konsumenten sowie Bund und Kantone, die bei jeder einzelnen Zulassung diese Gebührenmarke prüfen müssen.
Das geltende System der Zusatzgebühren für die Typengenehmigung von Fahrzeugen und Fahrgestellen trifft alle Importeure und Händler bei der Einführung eines Fahrzeuges und bei dessen Typengenehmigung. Das System führt zu einer Belastung ohne Gegenleistung, da die Importeure und die ihnen angeschlossenen KMU beim Import und beim Typengenehmigungsprozess mit der Mehrwertsteuer, der Automobilsteuer und eben den Kosten für das Typengenehmigungsverfahren belastet werden, umgekehrt für diese Zusatzgebühr bzw. die Kontrollmarke jedoch keine Gegenleistung erhalten. Die Kosten zahlt letztendlich der Kunde beim Autokauf.
Das System führt auch zu unnötiger Bürokratie, da eine Kontrollmarke, die der Inhaber der Typengenehmigung auf den Prüfberichten seiner Fahrzeuge aufkleben muss, als Zahlungsnachweis für die Zusatzgebühr dient. Das System führt schlussendlich zu einem unverhältnismässigen Aufwand, da jeder Selbstabnahmeberechtigte Kontrollmarken aufklebt und ein entsprechendes Lager bewirtschaftet. Im Vergleich zu diesem Aufwand sind die mit dem System verbundenen zusätzlichen Einnahmen des Bundes vernachlässigbar. Eine Abschaffung entlastet Bund, Kantone und die Wirtschaft von einem Zusatzaufwand.
Der Bundesrat ist bereit, mittelfristig eine Abschaffung der Zusatzgebühren zu prüfen oder eine zeitgemässe Erhebungsform einzuführen. Eine alternative Informatiklösung erachtet er als wesentlich teurer, als wenn individuell Kontrollmarken aufgeklebt werden. Da frage ich mich schon, in welcher Zeit wir leben: in einer digitalen oder in einer, in der Beamte noch individuell Märklein aufkleben?
Frau Bundesrätin Leuthard hat selber in der Neujahrsansprache 2017 gesagt, dass sie eine leistungsfähige und professionelle Bundesverwaltung möchte, die uns bei unseren Entscheidfindungen und Lösungen unterstützt. Ich glaube, wenn wir das wollen, dann gehört diese Regelung mit der Kontrollmarke abgeschafft. Die Belastung durch unnötige Regulierungskosten verursacht in der Schweiz jährliche Kosten von über 60 Milliarden Franken, was - so schreibt Bernhard Salzmann vom Schweizerischen Gewerbeverband - rund 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts entspricht. Am naheliegendsten ist der Verzicht: Verzichten wir auf diesen bürokratischen Prozess, und schaffen wir diese Kontrollmarke zur Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen ab!