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Goll Christine · Nationalrat · 2002-06-13

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-13

Wortprotokoll

Seit einigen Jahren gibt es in diesem Land eine neue soziale Bewegung. Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen, ihre Freunde und Freundinnen protestieren gegen die zahlreichen alltäglichen Diskriminierungen von Behinderten. Sie gehen für ihre Anliegen auf die Strasse. Sie rollen, stehen, sitzen und liegen vor das Bundeshaus. Sie besetzen die Tribünen der Parlamente - nicht nur hier -, um den Entscheidungsträgern und Entscheidungsträgerinnen, die es in der Hand haben, die alltäglichen Diskriminierungen und Benachteiligungen zu beseitigen, auf die Finger zu schauen. Die Ziele dieser Bewegung heissen Existenzsicherung, Selbstbestimmung und Gleichstellung für alle Menschen mit einer Behinderung.

Es mag einige von Ihnen irritieren, dass diese Menschen selbstbewusst, sicht- und hörbar auftreten und laut ihre Rechte einfordern und nicht einfach nur Barmherzigkeit wünschen, wie das Herr Föhn formuliert hat. Die Behindertenlobby hat gezeigt, dass mit ihr zu rechnen ist. Sie hat den geplanten Sozialabbau bei der Invalidenversicherung 1999 an der Urne gebodigt, und sie hat in kurzer Zeit eine Volksinitiative eingereicht, die grösste Chancen hat, vom Volk angenommen zu werden. Vergessen Sie eines nicht: Diese Bewegung geniesst weit verbreitete Sympathien und eine starke Unterstützung in der Bevölkerung.

Als Frau erlebe ich in dieser Debatte sehr viele Déjà-vu-Momente. Sie wissen, dass der Kampf um die Gleichstellung von Frauen und Männern ein unrühmliches Kapitel der Schweizer Demokratie, der Schweiz ist, die Frauen viel zu lange als unmündig erklärt hat. Behindertenpolitisch hat die Schweiz einen riesigen Nachholbedarf. Vor knapp zehn Jahren haben wir in diesem Hause das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann beraten. Heute würde sich niemand mehr von den Hardlinern - auch nicht von den "soften" Hardlinern - zu sagen getrauen, dass die Verfassungsmässigkeit der Kantone geritzt werden könnte. Niemand würde sich mehr getrauen zu sagen, dass damit unverantwortbare Kosten entstehen würden oder gar Prozesslawinen von klagewütigen Frauen zu befürchten seien. Es ist gut, dass die SGK dieses Gesetz verbessert hat und [PAGE 908] sich nicht mit dem zahnlosen Papiertiger begnügt hat, für den sich Bundesrat und Ständerat ausgesprochen haben.

Ein letzter Punkt, der mir wichtig ist: Es gehört zu unserer Demokratie, dass politische Kontroversen ausgetragen werden. So können wir ohne weiteres auch über die konkreten Inhalte dieses Gesetzes streiten. Ihre Rückweisungsanträge jedoch sind eine Diskussionsverweigerung. Sie wollen offensichtlich keinen tauglichen Gegenvorschlag zur Volksinitiative.

Ich bitte Sie deshalb, auf diese Verzögerungsmanöver nicht einzutreten, und ich bitte auch Herrn Zäch und Herrn Föhn bzw. die vereinigte CVP- und SVP-Fraktion: Stellen Sie sich nicht weiterhin politisch blind und taub, fechten Sie mit Argumenten für oder halt eben gegen die konkreten Gleichstellungsinhalte in dieser Vorlage!

Ich bitte Sie, vorwärts zu machen, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.