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preparatory:AB 227501

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-03-12

Wortprotokoll

Der Bund kann zur Wiederherstellung nach Elementarschäden Strukturverbesserungsbeiträge gewähren. Die maximalen Beitragssätze des Bundes betragen je nach Höhenlage zwischen 44 und 47 Prozent. Versicherte Schäden und Beiträge des Fondssuisse gelten nicht als beitragsberechtigt. Für Bodenverbesserungen zur Behebung besonders schwerer Folgen von ausserordentlichen Naturereignissen kann der Bund einen Zusatzbeitrag von höchstens 20 Prozent gewähren. Am 21. Dezember 2005 hat der Bundesrat zum letzten Mal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um die Behebung der Unwetterschäden vom August 2005 zu unterstützen. Die aktuell unter der Position "Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen" eingestellten Mittel reichen nicht, um neben den Bundesbeiträgen für die ordentlichen kantonalen Vorhaben zusätzliche Massnahmen für die Wiederherstellung nach den Unwetterschäden in dieser Grössenordnung zu finanzieren.