Graber Konrad · Ständerat · 2018-03-12
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-03-12
Wortprotokoll
Der Ständerat und Ihre vorberatende Kommission haben sich mit den Anliegen dieser Volksinitiative ja bereits im Rahmen des Gegenentwurfes zur Ernährungssicherheits-Initiative intensiv beschäftigt; Herr Baumann hat es ausgeführt.
Die Initiative verlangt die Förderung einer vielfältigen, kleinbäuerlichen und gentechfreien Landwirtschaft. Wenn man nun darauf schaut, was in den entsprechenden Artikeln der Bundesverfassung bereits steht, dann stellt man fest, dass die vielfältige, bäuerliche Landwirtschaft bereits in Artikel 104 der Bundesverfassung verankert ist. Bezüglich Gentech [PAGE 163] verweise ich auf das entsprechende Moratorium, das bereits besteht.
Die Instrumente, die die Volksinitiative, die wir nun besprechen, vorsieht, sind alle sehr, sehr regulierend. Der Bund soll in die Strukturentwicklung eingreifen und in den Märkten intervenieren, eine Erhöhung der Produzentenpreise sicherstellen und Zollmassnahmen zur Importabwehr ergreifen. Das sind alles sehr starke Eingriffe, zu denen ich nicht stehen kann. Es gibt sympathische und durchaus unterstützungswürdige Ziele in der Initiative, wie die regionale Versorgung, soziale und ökologische Produktionsbedingungen, einheimische Produktion, Schonung der natürlichen Ressourcen. Aber es gilt hier eben: Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint". Bereits der bestehende Artikel 104 der Bundesverfassung zielt auf eine nachhaltig produzierende Landwirtschaft, und der vom Volk angenommene Gegenentwurf beinhaltete weitere Forderungen dieser Volksinitiative. Ich mache dazu zwei Beispiele.
Die Initiative fordert in Artikel 104c Absatz 2 Buchstabe b, dass die Kulturflächen, namentlich die Fruchtfolgeflächen, zu erhalten sind, und zwar sowohl in Bezug auf ihren Umfang als auch in Bezug auf ihre Qualität. Wenn wir uns nun an den Gegenentwurf erinnern, stellen wir fest, dass wir damals in diesem Gegenentwurf in Litera a insbesondere aufgenommen hatten: "die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes". Genau diese Forderung ist in Artikel 104a also abgebildet.
Ein zweites Beispiel: Die Initiative verlangt in Absatz 2, dass "bei deren Produktion die natürlichen Ressourcen geschont werden". Wenn Sie sich an den Gegenentwurf erinnern, dann stellen Sie fest: Dort haben wir genau das auch stipuliert, denn dort wurde nämlich, unter Litera b, "eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion" gefordert.
Man muss, wenn man diese Initiative beurteilt, auch noch etwas die Rechtssicherheit und die Investitionssicherheit in der Landwirtschaft in Betracht ziehen; das ist ein wesentlicher Punkt. Wenn wir etwas zurückschauen, was politisch diskutiert worden ist, dann stellen wir fest: Es wurde eine Initiative zurückgezogen, und es wurde ein Gegenentwurf angenommen. Die Fair-Food-Initiative kommt zur Abstimmung, die Ernährungssouveränitäts-Initiative kommt zur Abstimmung, und die Hornkuh-Initiative kommt zur Abstimmung. Da habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass auch die Landwirtschaft uns ersucht, die Agrarpolitik nicht ständig zu ändern. Und das tun wir natürlich, wenn wir solche Initiativen behandeln oder ihnen zustimmen.
Die geeigneten Instrumente sind nach meiner Auffassung der alte Bundesverfassungsartikel, der neue Bundesverfassungsartikel und die Agrarpolitik. Die Vorarbeiten für die Folge-Agrarpolitik sind ja bereits im Gang, und wenn in diesen Fragen noch etwas zu justieren wäre, dann wäre die Agrarpolitik das richtige Gefäss. Eine zusätzliche Bundesverfassungsbestimmung braucht es aus meiner Sicht nicht.
Ich ersuche Sie, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen.