Heim Bea · Nationalrat · 2018-03-12
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-12
Wortprotokoll
Das Gesundheitswesen ist uns teuer, und vielen wird es je länger, je mehr zu teuer. Die Politik ruft nach Lösungen, und wir wissen ja alle: Die eine Lösung an sich, die gibt es gar nicht.
Die parlamentarische Initiative Carobbio Guscetti aber, sie bringt Lösungsansätze, die wirken. Sie geht Fehlanreize an und setzt auf Qualität. Das heisst hohe Behandlungsqualität, das heisst Versorgungsqualität, genügend qualifiziertes medizinisches Fachpersonal, und das heisst nicht mehr hochtechnologisierte Geräte, als tatsächlich Bedarf dafür besteht.
Im Krankenversicherungsgesetz gibt es Artikel 39. Er verlangt gewisse Minimalkriterien für die Zulassung der Spitäler zur Spitalliste, und genau an diesem Artikel setzt die parlamentarische Initiative von Kollegin und Ärztin Marina Carobbio Guscetti an. Auch der berühmte, von hochdekorierten Experten geprägte Bericht vom August 2017 zu den Kostendämpfungsmöglichkeiten setzt bei diesem Artikel an. Er verlangt, dass Spitäler, die Boni an ihre Ärztinnen und Ärzte ausrichten, nicht auf die Spitalliste gesetzt werden. Auch die Empfehlungen der FMH vom 24. Mai 2017 zielen auf diesen Artikel 39 ab. Sie verlangen ziemlich genau das, was die vorliegende parlamentarische Initiative will - mit dem einzigen Unterschied, dass die FMH nur empfehlen kann. Auch die Gesundheitsdirektorenkonferenz macht dieselben Empfehlungen. Aber eben, empfehlen heisst noch längst nicht umsetzen.
Die parlamentarische Initiative Carobbio Guscetti führt zum Ziel, nämlich zur Umsetzung dessen, was die Gesundheitsdirektorenkonferenz empfiehlt und was sie eigentlich will:
1. Den Nachweis von Qualität und Wirtschaftlichkeit als Grundbedingung dafür, dass die Spitäler auf eine kantonale Spitalliste aufgenommen werden. Hier sind Gesundheitsdirektorenkonferenz und Initiative deckungsgleich.
2. Die Pflicht, mindestens 50 Prozent Allgemeinversicherte aufzunehmen. Das will die Gesundheitsdirektorenkonferenz, und das will die Initiative. Auch sie verlangt eine Mindestanzahl an Allgemeinversicherten.
3. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz fordert Transparenz bei den Arbeitsbedingungen und bei der Lohnpolitik. Das verlangt die Initiative Carobbio Guscetti auch, akzeptable Arbeitsbedingungen. Um diese nachzuweisen, braucht es eben Transparenz.
4. Die Aus- und Weiterbildungsleistungen müssen wirklich ausreichen, sagt die Gesundheitsdirektorenkonferenz. Auch das verlangt die Initiative.
5. Für die Anschaffung von hochspezialisierten, teuren medizinischen Geräten sei der Bedarf auszuweisen, sagt die Gesundheitsdirektorenkonferenz. Aus unserer Sicht ist das eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn schliesslich wollen teure Anschaffungen auch amortisiert sein. Genau da liegt einer der kostentreibenden Gründe, dass mehr getan wird, als medizinisch wirklich angezeigt ist. Die Initiative Carobbio Guscetti will dasselbe wie die GDK, wenn sie von einer Bedürfnisklausel spricht.
Sie sehen, die vorliegende parlamentarische Initiative liegt auf der Linie des Expertenberichtes, sie liegt auf der Linie der Gesundheitsdirektorenkonferenz. Wer die verschiedenen Artikel im Krankenversicherungsgesetz nachliest, kommt zum Schluss, dass diese parlamentarische Initiative genau das konkretisiert, was das KVG mit dem Grundsatz des WZW-Artikels seit 22 Jahren postuliert: Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit - hier anhand der Kriterien der kantonalen Spitalplanung. Sie werden mir vermutlich Recht geben müssen, wenn ich sage, dass der Handlungsbedarf mehr als gegeben ist. Also handeln wir, damit wir die Akteure dazu bringen, endlich das zu tun, was das Gesetz vorgibt.
Geben Sie also dieser Initiative Folge: Es ist Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen.