Hofmann Urs · Nationalrat · 2002-06-13
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-13
Wortprotokoll
Auch uns Aargauerinnen und Aargauern sind Bellinzona und der Kanton Tessin selbstverständlich sympathisch. Wir haben Verständnis dafür, dass aus staatspolitischen Überlegungen Bundesinstitutionen auch in der Südschweiz platziert werden. Mit der Schaffung eines Bundesstrafgerichtes in Bellinzona würde dieses Anliegen jedoch an einem völlig falschen Objekt abgehandelt. Zwar mögen föderalistische Überlegungen gewisse zusätzliche Kosten noch rechtfertigen - Kosten, die dann allerdings infolge der Schuldenbremse irgendwo wieder hereingeholt werden müssten. Die Forderung nach einer Dezentralisation gesamtschweizerischer Institutionen wird jedoch ad absurdum geführt, wenn mutwillig schwerwiegende betriebliche Unzulänglichkeiten und Leerläufe in Kauf genommen werden, welche - wie Tagesreisen für Kurzverhandlungen - von allen Beteiligten geradezu als Schikane aufgefasst werden müssten. Der Bundesrat hat diese Überlegungen in seinem Bericht eindrücklich dargestellt.
Wir können von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht unentwegt volles Engagement und mehr Effizienz verlangen. Wir können hier nicht eine Effizienzvorlage beschliessen und die Strafverfolgung im Bereich der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens zentralisieren und dafür über 100 Millionen Franken zusätzlich ausgeben, um dann gleichzeitig hoheitlich Leerläufe zu verordnen. So macht sich das Parlament nicht nur gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unglaubwürdig. Wir haben Ja gesagt zu einer Zentralisierung der Strafverfolgung in diesem Bereich. Wir müssen jetzt Ja sagen zu einem Standort des Bundesstrafgerichtes in Aarau. Mit der Ansiedlung des Bundesverwaltungsgerichtes in Freiburg wird den Sprachregionen angemessen Rechnung getragen.