Quadri Lorenzo · Nationalrat · 2018-03-13
Quadri Lorenzo · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-13
Wortprotokoll
Diese parlamentarische Initiative untersucht das Thema der Notwehr für Personen, die in ihrem eigenen Heim angegriffen werden. Das ist ein Thema, das in den verschiedenen Nachbarländern immer aktueller wird und auch unser Land betrifft. Zurzeit besteht in der Schweiz - zum Glück - noch kein Notstand. Wir sollten aber legiferieren, bevor sich dieser Notstand einstellt. Dies tun zu wollen, wenn sich schon ein Fall ereignet hat, wäre weniger nützlich.
È vero che non c'è una situazione di emergenza, però questo non vuol dire che il tema sollevato sia astruso; pensiamo ad esempio al processo che si sta celebrando, proprio in questi giorni, all'autore di questa terribile strage di Rupperswil, avvenuta nel 2015.
Die Notwehr im Fall von Raubüberfällen oder Aggressionen zu Hause ist ein wichtiges Thema, weil in solchen Situationen die Polizei erst nach den Tätlichkeiten eingreift und nicht in der Lage ist, anwesend zu sein, wenn die Tat erfolgt. Der Bürger sieht sich alleine Einbrechern gegenüber, die vielleicht bewaffnet sind. Er kann die von ihnen ausgehenden Gefahren nicht erkennen und muss kurzfristig entscheiden, wie er sich verhalten soll. Und man denke nicht, ein Messer wäre weniger gefährlich als eine Schusswaffe!
Mit der Initiative verlange ich, den Begriff der Notwehr für Leute, die zu Hause angegriffen werden, zu stärken. Das Schweizerische Strafgesetzbuch regelt die Notwehr in den Artikeln 15 und 16. Die entschuldbare Notwehr ist in Artikel 16 geregelt. Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr, so mildert das Gericht die Strafe. In Absatz 2 steht: "Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht schuldhaft." Natürlich stellt sich bei diesem Punkt das Problem, unter welchen Bedingungen die Aufregung oder die Bestürzung entschuldbar sind. Es ist an der Person, die angeklagt ist, in der Notwehr übertrieben zu haben, solche Handlungen zu rechtfertigen. Ihr obliegt die Beweislast. Dies kann natürlich zu belastenden Gerichtsfällen führen, die sich zeitlich hinziehen und für die involvierten Personen kostspielig werden können. Daher habe ich diesen sehr einfachen Vorschlag in meiner parlamentarischen Initiative gemacht. Sie verlangt, Artikel 16 StGB über die entschuldbare Notwehr mit einem Absatz 3 zu ergänzen: "Dringt ein Dritter unbefugt in einen Wohnraum ein, so ist die Aufregung des Eigentümers oder Mieters entschuldbar und seine Bestürzung wird vermutet."
Die Beweislast wird somit umgekehrt. Nicht mehr das Opfer, das sich zu Hause gegen einen Angriff verteidigt hat, muss also beweisen, dass es die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Weise überschritten hat, sondern die Beweislast obliegt allenfalls der Staatsanwaltschaft. Die Aufregung des Angegriffenen ist somit in diesen Fällen entschuldbar, und seine Bestürzung wird vermutet.
In questo modo vengono meglio rispettati il buon senso e il criterio di giustizia che impongono di tutelare maggiormente l'innocente che vede la sacralità della casa violata e l'incolumità sua e dei suoi cari ingiustamente minacciata, quasi sempre all'improvviso e con pochi secondi per reagire. Viene inoltre stabilito, come avviene peraltro in altri Stati, che la casa gode di una protezione giuridica accresciuta.
Meine parlamentarische Initiative will nicht etwa den Wilden Westen aufleben lassen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung erlaubt einer angegriffenen Person nicht, gegen alles zu schiessen, was sich bewegt. Ich will also auch nicht die Überschreitung der Grenzen der Notwehr als Kriterium abschaffen: Das Prinzip, dass die Notwehr nicht mehr legitim, sondern übertrieben, d. h. illegitim ist, wenn ihr Ziel nicht darin besteht, den Angriff abzuwehren, sondern den Angreifer ebenfalls zu bestrafen, bleibt also bestehen. Es scheint mir ein moderater Vorschlag, der der Entwicklung der Kriminalität Rechnung trägt.
Zum Schluss noch eine Bemerkung: Mir ist wohl bewusst, dass ein paar ziemlich unglückliche Sätze in die Begründung dieser parlamentarischen Initiative eingeflossen sind. Diese Sätze haben auch in der Kommission zu Missverständnissen geführt. Man lernt ja immer aus eigenen Fehlern. Ich bitte Sie deshalb, den Inhalt, die Substanz und das Dispositiv der Initiative zu betrachten und nicht die unglücklichen Sätze, die konkret auch nicht viel mit der Initiative zu tun haben.