Reimann Lukas · Nationalrat · 2018-03-13
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-13
Wortprotokoll
Eine grosse Minderheit von 11 Stimmen vertritt die Ansicht, dass der parlamentarischen Initiative Folge zu geben sei.
Schlepperbanden sind eiskalte Verbrecher. Es geht um menschliches Leid - und mit menschlichem Leid wird am Schluss noch Kasse gemacht. Die Schlepper nehmen den Tod der Menschen in Kauf. Ihnen sind Grenzkontrollen völlig egal. Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass mit der Schlepperei allein im Mittelmeerraum pro Jahr ein Umsatz von rund 7 Milliarden Dollar gemacht wird. Eine Auswertung von 1200 Seiten und 40 000 Telefonaten hat ein alarmierendes Bild gezeigt: Es gibt viele Kontakte in die Schweiz. Es werden von Schlepperbanden Asylanträge gestellt. Und es werden gezielt Leute in der Schweiz platziert. Letztendlich sind diese Schlepperbanden nichts anderes als ein Bereich der organisierten Kriminalität, der mit aller Kraft bekämpft werden muss. Es ist die Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz, die durch diese Schlepperbanden begangen wird und die oftmals auch den Tod oder die Verletzung von flüchtenden und armen Menschen mit sich bringt.
Nun hat Frau Bundesrätin Sommaruga nach dem Fall mit Toten in einem Lastwagen in Österreich eine Task-Force eingesetzt. Sie hat gemeint, man müsse jetzt etwas machen. Statt eine Task-Force einzusetzen, die bis jetzt wenig zustande gebracht hat, kaum Verfahren eingeleitet hat, wäre es besser, im Sinne der parlamentarischen Initiative Addor die Strafprozessordnung zu ergänzen. In Artikel 23 Absatz 1 der Strafprozessordnung ist bereits heute geregelt, wo der Bund überall zuständig ist, zum Beispiel bei politischen Verbrechen. Es wäre sinnvoll und würde die Effizienz der Strafverfolgung bestärken, wenn man auch die Schlepperbanden und deren Verbrechen der Bundesgerichtsbarkeit unterstellen würde. Die parlamentarische Initiative schlägt also vor, dass Straftaten nach Artikel 116 Absatz 3 Buchstabe b des Ausländergesetzes ebenfalls der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt werden.
Die zurzeit bestehenden Massnahmen reichen offensichtlich nicht aus, um gegen diese komplexen Fälle organisierter Kriminalität vorzugehen. Es braucht eine bessere Koordination und eine grössere Effizienz. Die Verfolgung schwerer Straftaten nach Artikel 116 Absatz 3 Buchstabe b des Ausländergesetzes ist deshalb der Bundesgerichtsbarkeit zu unterstellen. Nur so können wir die Schlepperbanden gezielt und effektiv bekämpfen.
Eine starke Minderheit ist deshalb der Meinung, dieser parlamentarischen Initiative sei Folge zu geben.