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Borer Roland · Nationalrat · 1999-12-09

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-09

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 17. August 1999 in Interlaken mit der Volksinitiative "Sparen beim Militär und bei der Gesamtverteidigung - für mehr Frieden und zukunftsgerichtete Arbeitsplätze" - kurz: Umverteilungs-Initiative - befasst.

In einer ersten Phase wurden Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees angehört, anschliessend wurde das Volksbegehren eingehend diskutiert. Vor der Kommission wurde das Initiativkomitee vertreten durch Frau Haering, Herrn Peter Hug sowie Herrn Arne Engeli.

Gestatten Sie mir zuerst, in aller Kürze auf die hauptsächlichen Argumente der Komiteevertreter, soweit diese an der Kommissionssitzung vorgetragen wurden, einzugehen:

Frau Haering befasste sich in ihrer Einleitung mit der Entstehungsgeschichte der Initiative. Sie stellte die erste Umverteilungs-Initiative, die von den eidgenössischen Räten bekannterweise für ungültig erklärt wurde, in den militärischen und friedenspolitischen Kontext nach dem Fall der Berliner Mauer 1989. Sie zeigte den Zusammenhang zwischen der Ablehnung der ersten Umverteilungs-Initiative und der Lancierung der zweiten auf.

In fünf Thesen begründete die Mitinitiantin die Volksinitiative:

1. Das Komitee erachte die Landesverteidigung im traditionellen Sinn nicht mehr als geeignetes Mittel zur Sicherung des Friedens.

2. Friedenssicherung bedürfe internationaler Kooperation.

3. Die Schweiz müsse auch im eigenen Interesse vermehrt in der Friedensförderung und -sicherung engagiert sein.

4. Zukunftsweisende Konzepte der Sicherheitspolitik könnten nur in Zusammenarbeit der liberalen Bürgerlichen und der Linken entwickelt werden.

5. Die reale Entwicklung lasse einen neuen sicherheitspolitischen Kompromiss zu.

Herr Peter Hug ergänzte die Ausführungen mit dem Hinweis auf die Gesamtheit der Bedrohungen im existenziellen Bereich. Er wies explizit darauf hin, dass das Initiativkomitee nach wie vor der Auffassung sei, ein Drittel der umzuverteilenden Geldmittel müsse in die Sozialpolitik einfliessen. Aufgrund des Grundsatzes der Einheit der Materie verzichtete das Komitee jedoch auf die entsprechende Forderung im Initiativtext. Die Schweiz sei im internationalen Vergleich "grotesk überrüstet". Herr Hug wies zudem darauf hin, dass nach Ansicht der Initianten die Ausgaben für Friedensförderung in dem Mass ansteigen sollten, wie die Ausgaben für die eigentliche Landesverteidigung sinken müssten.

Herr Arne Engeli vertrat im Kreis der Initianten die Ansichten der Hilfswerke. Seiner Meinung nach ist Kriegsverhinderung billiger als Wiederaufbauen, Heilen und Löschen nach einem bewaffneten Konflikt. Diese Ansicht konnten eigentlich auch wir akzeptieren; sie stimmt natürlich.

Aufgrund detaillierter Fragen an die Vertreter des Initiativkomitees und der Beantwortung derselben wurden in der anschliessenden Diskussion folgende Fakten aufgeführt, welche die grosse Mehrheit der Kommission dazu bewogen haben, der grundsätzlichen Argumentation des Vorstehers des VBS zu folgen und die Volksinitiative dem Plenum zur Ablehnung zu empfehlen:

1. Die Ausgabenreduktion im geforderten Umfang und die damit verbundene Abrüstung der Armee würden die Schweiz, sicherheitspolitisch gesehen, von der Nato abhängig machen. Es ginge also nicht um irgendwelche Kooperationen, sondern es entstünde direkt die Situation einer Abhängigkeit. Diese Situation ist angesichts der nach wie vor gültigen Maxime der Neutralität natürlich unhaltbar. Das ist die Meinung der Kommissionsmehrheit. Dabei spielt es nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ebenfalls keine Rolle, ob man die Neutralitätspolitik eher mit einer in Sicherheitsbelangen aussenpolitisch aktiv tätigen Armee versteht oder umgekehrt.

2. Die Relevanz von statistischem Zahlenmaterial im Vergleich der Schweizer Armee mit anderen Armeen, welches von den Initianten vorgelegt worden war, wurde in der Kommission mehrfach angezweifelt. In den Vergleichen wurde nirgendwo dem Umstand Rechnung getragen, dass die Schweizer Armee eben eine Milizarmee ist, eine Armee mit ganz speziellen Eigenheiten, welche rein zahlenmässig deshalb einen höheren Bestand haben muss als Armeen, die aus Berufs- und/oder Zeitsoldaten bestehen. Die Fachkompetenz von Lutz Unterseher, dem ausländischen Verteidigungsexperten der SP, wurde in diesem Zusammenhang angezweifelt.

3. Obwohl die zweite Umverteilungs-Initiative nachgebessert worden ist, erachtete die Kommissionsmehrheit diese - gemäss Vergleich eines Kommissionskollegen mit einer Stempelaufschrift in österreichischen Amtsstuben - als "durch Zeitablauf erledigt". Das Volksbegehren sei ein Kind des Falls der Berliner Mauer. Nicht berücksichtigt werde im Initiativtext der Umstand, dass die Armee im Friedensdienst heute einiges mehr tue als noch vor zehn Jahren. Es wurde darauf hingewiesen, dass sich die Mittel der Armee nach dem Auftrag zu richten hätten und nicht umgekehrt, wie es die Initiative will. Das Ausspielen von Friedensdienst gegen Verteidigungsbudget und damit gegen die Armee und umgekehrt wurde von der Kommissionsmehrheit als falscher Weg bezeichnet.

In der Initiative und vor allem in deren Begründung spricht man von der Reduktion des Verteidigungsauftrages, ohne dies zu erläutern. Für mehrere Kommissionsmitglieder ist diese Initiative eine andere Methode, der Armee in Raten an den Kragen zu gehen.

4. Eine moderne Armee ist unter anderem auch auf eine modernste Ausbildungsinfrastruktur angewiesen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist eine solche bei Annahme der Initiative nicht mehr gewährleistet.

5. Bedenken hat die Kommissionsmehrheit zudem gegenüber der Absicht der Initianten, die Rüstungsausgaben - wenn auch nur indirekt - in der Verfassung zu verankern. Nach Absatz 1 des Initiativtextes müssten die Ausgaben für die Landesverteidigung spätestens zehn Jahre nach Annahme der Übergangsbestimmung "auf die Hälfte der Rechnung des Jahres 1987 reduziert" sein. Daran ändert auch der Hinweis auf die Gewährung der Teuerung nichts Wesentliches. Was tun, sollte die sicherheitspolitische Lage plötzlich mehr Mittel für die Landesverteidigung erfordern?

6. Auch die beschäftigungspolitischen Auswirkungen des Volksbegehrens wurden erwähnt. Sozialpartnerschaftliche Lösungen, wie sie bei der Restrukturierung der Armee und beim damit verbundenen Abbau von Personal heute angewendet werden, hätten nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nach Annahme der Initiative keine Chance mehr. Auch auf den spärlichen Erfolg der Rüstungskonversion, der [PAGE 2444] Umstellung von militärischen auf zivile Produktionsstätten, wurde mehrmals hingewiesen. Eine Mehrheit ist überzeugt, dass Rüstungskonversionsprojekte nur schwer und praktisch nie vollständig gelingen können.

Die Befürworter oder Sympathisanten der Umverteilungs-Initiative innerhalb der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates anerkannten die Bemühungen um Ausgabenreduktion im VBS zum Teil ausdrücklich. Sie machten noch folgende Argumente geltend:

Obwohl die Initiative zum Teil erfüllt sei, sehe man keinen Grund, diese abzuschreiben. Die Schwierigkeiten der Rüstungskonversion stellen auch diese Kommissionsmitglieder fest, und sie fordern deshalb, dass die Konversion und die damit zusammenhängenden Probleme durch den Bund gelöst werden müssten, weil das Aufgabe des Bundes sei.

Bezüglich der Auf- und Abrüstung stellt die Minderheit fest, dass nur dort auf nationaler Ebene abgerüstet werden könne, wo Verteidigungssysteme der kollektiven Sicherheit unter Führung der Staatengemeinschaft aufgebaut würden. Dem Vorwurf, die Initianten und deren Umfeld seien grundsätzliche Gegner der Landesverteidigung, wurde zudem mehrmals widersprochen. Ebenfalls wurde die Abhängigkeit von Sicherheit an sich und den dazu notwendigen und bereitgestellten finanziellen Mitteln in Frage gestellt.

Die Diskussion war kontrovers und interessant, aber das Abstimmungsresultat innerhalb der Kommission war schlussendlich eindeutig und klar. Der Antrag, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen, erhielt in der Sicherheitspolitischen Kommission 6 Stimmen; den Antrag, sie zur Ablehnung zu empfehlen, unterstützten 16 Votanten; ein Kommissionsmitglied enthielt sich der Stimme. So viel zur Diskussion in unserer Kommission.

Ich möchte nun in Absprache mit unserem Kommissionssekretär, Herrn Pierre-Yves Breuleux, noch etwas festhalten: Angesichts der neuen Bundesverfassung hat das VBS einen Vorschlag zur formellen Anpassung des Initiativtextes vorgenommen. Diese Anpassung bewirkt keine Veränderung des ursprünglichen Initiativtextes. Sie ist rein formeller Art. Den Mitgliedern der Sicherheitspolitischen Kommission war der Vorschlag schriftlich zur Stellungnahme unterbreitet worden. Bis zum festgesetzten Termin für eine Stellungname, dem 1. Dezember 1999, gingen keine Einwände gegen den Vorschlag des VBS ein. Es darf demzufolge davon ausgegangen werden, dass die Mitglieder der SiK den Entwurf dafür, wie der Inhalt der Volksinitiative an die neue Bundesverfassung angepasst werden soll, stillschweigend akzeptiert und diesem einstimmig zugestimmt haben.