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Hegglin Peter · Ständerat · 2018-03-14

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Ich möchte meinen Antrag nur kurz begründen. Aus finanzpolitischer Sicht habe ich Sympathie für den Vorstoss von Kollega Minder. Ich bin überzeugt, hohe finanzpolitische Hürden verbessern die Ausgabendisziplin, auch hier im Bundeshaus, bei Bundesrat und Parlament. Aus Erfahrungen und Untersuchungen kann ich bestätigen, dass diese Instrumente auch gut greifen. Der Respekt vor einem Nein des Volkes diszipliniert. Je näher die Ausgabenkompetenz beim Stimmbürger ist, desto kostenbewusster werden die Ausgaben bewilligt. Nur, der Bund kennt eine andere Systematik. Aufgrund der Finanzprobleme der Neunzigerjahre ist er das Thema anders angegangen: Einerseits mit der Schuldenbremse, andererseits kennen wir hier das Zweikammersystem, das disziplinierend wirkt. Weiter ist beim Bund die Kompetenz auf Stufe Verfassung und Gesetz geregelt. Die Motion beantragt aber, vor allem auf Gesetzesstufe anzusetzen.

Ich bin überzeugt, dass wir uns eigentlich auch nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen sollen und dürfen, sondern wenn uns das Volk über Verfassung und Gesetz Rechte und Pflichten auferlegt hat, sollten die eben wahrgenommen werden. Von daher würde ich den Vorstoss heute eher ablehnen. Es braucht eben nicht nur Gesetzesanpassungen, sondern es sollte auf Ebene Verfassung angesetzt werden, so, wie es auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme geschrieben hat. Deshalb ist es richtig, dass die zuständige Kommission die Thematik vertieft prüft und auslotet und unserem Rat dann wieder Bericht und Antrag erstattet.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, der Zuweisung der Motion an die Kommission zur Vorprüfung zuzustimmen.