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preparatory:AB 228018

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-03-14

Wortprotokoll

Als Unternehmer habe ich mir die Mühe gemacht, nachdem dieser Skandal publik geworden war, ein wenig in die Rechtsgrundlagen zu schauen. Ich muss Ihnen sagen: Ich habe Bauklötze gestaunt, was da, auch von uns hier drin - ich bin selber zwar nicht in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen -, für Konstrukte gemacht wurden. Diese laden natürlich geradezu dazu ein, solche Verfehlungen, mit denen wir jetzt konfrontiert sind, zu begehen. Es ist wirklich erstaunlich, was hier für ein Unikat gemacht wurde, um die Aufträge pseudomässig zu vergeben. In den Verordnungen und auch im Gesetz ist sehr vieles detailliert geregelt. Aber man spricht immer von Offerten, und eigentlich ist das ein Etikettenschwindel: Es sind nämlich nicht Offerten, es sind Deals, die zwischen Bund, Kanton und eben diesen Transportunternehmungen ausgehandelt werden. [PAGE 412]

Ich komme jetzt aber zur dringlichen Interpellation der BDP-Fraktion (18.3035). Ich bin etwas erstaunt. Die erste Frage, die ich gestellt habe, lautete: Gibt es noch weitere Unternehmen, die da möglicherweise auch nicht ganz sauber gearbeitet haben? Die Antwort darauf wurde nicht gegeben, aber es wurde eine andere interessante Antwort gegeben, die dieses Unikat eigentlich aufzeigt. Der Bundesrat schreibt, wenn in einem Jahr Gewinne gemacht würden, müssten diese in eine spezielle Kasse verschoben werden, und wenn dann im Jahr darauf immer noch Gewinn da sei - bis zu 12 Millionen Franken, wird in der Antwort gesagt -, dann könne der Unternehmer das Geld frei verwenden und müsse es nicht mehr zurückgeben.

Es ist schon erstaunlich. Ein solches Konstrukt kann ja nicht funktionieren. Da ist ja jeder versucht, irgendetwas zu mauscheln. Deshalb sind wir eigentlich alle in der Verantwortung. Es ist ganz klar: Die Untersuchungen müssen jetzt sauber gemacht werden, und die Fehlbaren müssen für das, was rechtlich nicht zulässig ist, an die Kasse kommen. Es besteht aber ein grosser Handlungsbedarf in Bezug darauf, dass wir dieses Unikat abschaffen.

Es wurde gesagt, auch in der Stellungnahme - das ist genauso in den einschlägigen Gesetzestexten niedergeschrieben -, dass das Bundesamt für Verkehr regelmässig vertiefte, stichprobenartige Prüfungen und Revisionen durchführe. In diesem Zusammenhang habe ich schon noch eine Frage an unsere verehrte Frau Bundesrätin. Wir reden ja hier von fehlbaren Handlungen während der letzten zehn Jahre. Es wurde auch geschrieben, dass bei der Jahresrechnung jährlich diese Stichproben gemacht werden müssen. Da stellt sich für mich schon die Frage, wie man die Unregelmässigkeiten während zehn Jahren nicht feststellen konnte. Erst in der Stellungnahme wird jetzt gesagt, man habe im Februar 2018 die Unternehmen noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass diese separate Offenlegung gemacht werden müsse.

Ich habe noch eine zweite Frage zur Interpellation. Es wurde jetzt für die Periode 2018/19 für den Fall, dass die Einhaltung der Bestimmungen nicht bestätigt wird, Folgendes gesagt - so wurden gemäss Stellungnahme auch die Unternehmen angeschrieben -: "Ohne diese Bestätigung wird der Bund keine Angebotsvereinbarungen für die Jahre 2018/19 abschliessen." Was passiert dann, wenn das jetzt eintrifft, wenn also diese Bestätigungen nicht kommen? Wird dann der Busbetrieb eingestellt? Was hat man sich da für Überlegungen gemacht, wie das dann vollzogen werden soll?

Das vielleicht noch zwei ergänzende Fragen zu dieser Interpellation.

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