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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2002-06-17

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Mit dieser Vorlage wollen wir endlich der Tatsache Rechnung tragen, dass die Tätigkeit eines Parlamentsmitgliedes so umfangreich ist, dass sie zwangsläufig zu einer Einschränkung seiner übrigen Tätigkeiten, zu Einkommenseinbussen und zu einer Verschlechterung des Versicherungsschutzes führt. Wir haben deshalb versucht, die ganze Palette der Risiken, die mit der Ausübung des Mandates verbunden sind, abzudecken - Alter, Krankheit, Invalidität, Todesfall, ja, sogar Mutterschaft, obwohl die Anzahl Geburten aktiver Parlamentarierinnen pro Legislatur an einer Hand abgezählt werden kann.

Kollege Jutzet - der Kommissionssprecher hat das bereits erwähnt - hat anlässlich der Debatte über die Infrastrukturvorlage ein weiteres Risiko aufgedeckt, nämlich den eventuellen Ausfall von Kinderzulagen aufgrund der Ratstätigkeit. Der Antrag wurde damals mit dem Hinweis abgewiesen, das sei nicht der richtige Ort, um über dieses Anliegen zu diskutieren, das müsse im Rahmen der Vorsorgeregelung diskutiert werden. Ich habe Herrn Jutzet versprochen, den Antrag in der Kommission aufzunehmen und habe dieses Versprechen auch gehalten. Leider blieb der Antrag wegen des Stichentscheides des Präsidenten in der Minderheit, die von der CVP, den Grünen und der SP getragen ist. Dieser Entwurf ist für uns schwer verständlich, nachdem in allen übrigen Bereichen dem Grundsatz gefolgt wurde, dass sämtliche Einbussen in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht einigermassen angemessen abgedeckt werden sollen.

Der Antrag der Minderheit liegt nämlich voll auf dieser Linie. Nur wenn ein Ratsmitglied aufgrund seines Mandates eine Einbusse bei der Kinderzulage in Kauf nehmen muss, entsteht ein Anspruch. Entsprechend der Grundannahme, dass die Ratstätigkeit in etwa einer 50-Prozent-Tätigkeit entspricht, geht der Anspruch lediglich auf die Hälfte der Zulage. Zudem muss das Ratsmitglied den Nachweis erbringen, dass der andere Elternteil nicht bereits eine volle Betreuungszulage erhält. Mit anderen Worten: Auch die Familien von eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern erhalten also nicht mehr als eine volle Kinderzulage pro Kind.

In der Kommission wurde gesagt, Kinderzulagen hätten mit der beruflichen Vorsorge und dem Versicherungsschutz nichts zu tun. Ich frage Sie: Geben Sie ihre elterlichen Verpflichtungen mit dem Eintritt ins Bundeshaus ab? Wenn ja, wer übernimmt sie an Ihrer Stelle? Ich verstehe diese Argumentation nicht. Ausserdem wurde in diesem Zusammenhang plötzlich die Kostenfrage thematisiert und die Angst in den Vordergrund geschoben, damit werde die Vorlage zu teuer. Dabei hatten wir nicht einmal Angaben darüber, wie viele Ratsmitglieder überhaupt in den Genuss einer halben Kinderzulage kommen könnten. Es war auch nicht möglich, eine Umfrage zu machen, denn quantitativ ist das allein aus der Angabe der Kinderzahl nicht möglich. Es ginge ja nur um die minderjährigen und um die auszubildenden Kinder bis zum 25. Altersjahr. Ausserdem müsste erhoben werden, ob überhaupt ein Ausfall entsteht oder ob nicht der andere Elternteil einen Anspruch hat. Beim Durchgehen des Mitgliederverzeichnisses bin ich zum Schluss gelangt, dass kaum mehr als 10 Prozent oder etwa 20 Ratsmitglieder einen solchen Anspruch erheben könnten. Davon ausgehend, dass eine halbe Kinderzulage 90 Franken im Monat respektive 1080 Franken im Jahr beträgt, komme ich auf zusätzliche Kosten von 20 000 bis maximal 40 000 Franken im Jahr - also ungefähr gleich viel, wie wir für die Auslandreiseversicherung budgetierten. Herr Gerschwiler, der Stellvertretende Generalsekretär, hat meine Rechnungen in etwa bestätigt, aber es geht hier wie gesagt nur um Schätzungen.

Vor zwei Wochen hat das Volk einer vernünftigen und sorgfältig ausgearbeiteten Gesetzesrevision (Fristenregelung) zugestimmt, die u. a. deshalb so positive Aufnahme fand, weil alle immer wieder darauf hingewiesen haben, dass es das erste Ziel der Gesellschaft sein müsse, Kindern ein lebenswertes Leben und eine sichere Zukunft zu ermöglichen. Wäre es nun nicht etwas seltsam, wenn wir diesem Ziel bei der ersten Gelegenheit - auch wenn es nur uns selber betrifft - sogleich und mit wenig stichhaltigen Argumenten wieder abschwören würden? Ich bitte Sie: Denken Sie daran, dass sich die Bedürfnisse der Kinder und die Kinderkosten [PAGE 929] nicht ändern, wenn wir uns nach Bern abmelden. Denken Sie aber vor allem daran, dass Kinder - gesellschaftlich betrachtet - ein finanzielles Risiko für Familien darstellen und dass wir ein schlechtes Signal geben würden, wenn wir dies in Abrede stellten, indem wir das für uns selber verneinen.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.