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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-06-17

Wortprotokoll

Herr Steiner, ich möchte zunächst betonen, dass wir in diesem Bereich auch eine Art Kompetenzteilung, eine Art Gewaltenteilung, haben, was die Entscheide der Eidgenössischen Kommunikationskommission und das Vorgehen des Bundesrates betrifft, auch wenn es jeweils dasselbe Bundesamt für Kommunikation ist, das gewissermassen in der Mitte steht und ausführt, was die zuständige Instanz sagt. Damit für die Ablösung der CT2-Systeme genügend Zeit zur Verfügung steht, wurde der Frequenzbereich bis 2005 reserviert. CT2-Anlagen können auch nach diesem Datum weiterhin betrieben werden, unter der Bedingung, dass sie einerseits keine neuen Anwendungen stören und dass sie andererseits keinen Schutz vor Störungen mehr geniessen. Es ist weiterhin möglich, neue Funktelefonanlagen nach CT2-Standard auf den Markt zu bringen. Von daher beobachten wir diese Entwicklung tatsächlich ständig und sind insofern schon bereit, die Marktsituation immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls sogar auf Entscheide zurückzukommen. Aber ich möchte hiermit überhaupt nicht in Aussicht gestellt haben, dass das dann auch tatsächlich geschieht.