Minder Thomas · Ständerat · 2018-03-14
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-14
Wortprotokoll
Die vorläufige Aufnahme ist eine Ersatzmassnahme für eine nichtvollziehbare rechtskräftige Wegweisung. Man gewährt diesen Personen Schutz, aber nur so lange, bis eine Rückkehr wieder zumutbar ist. Das ist die Definition der Kategorie der vorläufig Aufgenommenen. Bei der Beurteilung dieser beiden Motionen - ich spreche hier über beide Motionen - ist diese Grunddefinition matchentscheidend, und sie sollte uns bei dieser Debatte begleiten.
Diese Kategorie der vorläufig Aufgenommenen wurde genau deshalb ins Leben gerufen, weil man diesen Leuten kein Bleiberecht geben wollte. Ansonsten könnte man ihnen gleich den Status von anerkannten Flüchtlingen geben. Ziel der Genfer Flüchtlingskonvention ist es, zwischen ständigem Bleiberecht und nichtständigem Bleiberecht zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist gut verständlich für die Behörden, die Bürger und selbstverständlich auch für jeden Asylsuchenden.
Nun wollen der Bundesrat und der Nationalrat mit der Motion 17.3270 alles auf den Kopf stellen. Die vorläufig Aufgenommenen sollen bleiben können, integriert werden, und man hofft, sie besser in die Arbeitswelt zu bringen. Dieses Ansinnen, dass vorläufig aufgenommene Flüchtlinge genauso bleiben können und integriert werden sollen wie anerkannte Flüchtlinge, ist erstaunlich, denn es verletzt die Uridee der Genfer Flüchtlingskonvention des ständigen Bleiberechts und des nichtständigen Bleiberechts.
Die Forderung der Eidgenössischen Migrationskommission in einem Schreiben, welches die Kommissionsmitglieder bekommen haben, ist noch heftiger. Nach Aufhebung der Ersatzmassnahme sollen Betroffene den anerkannten Flüchtlingen - man höre und staune - gleichgestellt werden, dies in Bezug auf den Aufenthalt, den Familiennachzug, die Mobilität, die Reisefreiheit, die Sozialhilfe, die Einbürgerung usw. Sie haben richtig gehört: gleichgestellt werden! Die Schaffung eines Zweiklassensystems sei zu vermeiden - dies die Forderung der Eidgenössischen Migrationskommission. Diese Forderung der Migrationskommission, die Gleichstellung von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und anerkannten Flüchtlingen, stellt das ganze Asylwesen total auf den Kopf. Die Genfer Konvention würde zu Makulatur. Genauso unverständlich ist die Forderung dieser Kommission, die vorläufig Aufgenommenen sollen den arbeitslosen Inländern gleichgestellt werden. Man hätte also zwei Kategorien von Asylbewerbern: Beide können offiziell bleiben, und beide werden zu Inländern.
Ich frage mich ernsthaft, ob man beim Bund und bei den RAV je einmal über eine Priorisierung bei der Integration in den Arbeitsmarkt gesprochen hat. Ziel dieser beiden Motionen ist die Integration in den Arbeitsmarkt, und die Forderung wurde natürlich gestellt, um diese Zahlkosten zu reduzieren. Arbeitslose Schweizerinnen und Schweizer, arbeitslose und nichtarbeitslose Inländer, arbeitslose und nichtarbeitslose EU-Bürger im Ausland, arbeitslose Erwachsene, Ausgesteuerte, arbeitslose Jugendliche, die eine Teilzeitarbeit suchenden Frauen, arbeitslose Personen über 50 Jahre, Papierlose, anerkannte Asylanten und nun noch vorläufig Aufgenommene: Sie alle suchen einen Job.
Wie sieht die politische Priorisierung aus und wie die Priorisierung beim RAV? Ich jedenfalls spüre von einer Priorisierung nichts, nicht einmal nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative, welche einen Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer festgelegt hat - wohlverstanden in der Verfassung. Die Arbeitgeber müssen damit rechnen, dass ihnen vom RAV nicht arbeitslose Schweizer und Schweizerinnen und Inländer vorgeschlagen werden, sondern vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, die eigentlich das Land verlassen müssten. Als Unternehmer und Arbeitgeber kann ich einer solchen Absicht der Gleichstellung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen als Arbeitsuchende mit Schweizer Bürgern nicht zustimmen.
Es kommt hinzu, dass die Message, die wir bei einer solchen Gleichstellung gegen aussen senden, eine verheerende Auswirkung auf die Flüchtlingsströme haben wird. Jeder Flüchtling aus einem diktatorischen Regime - und von denen hat es bekanntlich auf diesem Planeten noch ein paar - wüsste alsdann, dass er oder sie nur in die Schweiz zu kommen braucht, um bleiben zu können. Bei einer Ablehnung des Asylantrages werden bekanntlich Flüchtlinge aus diktatorischen Regimes nicht zurückgeführt. Den Flüchtlingen wäre es egal, ob sie anerkannt oder nur vorläufig aufgenommen würden. Bleiben und arbeiten könnten sie, ihr Hauptziel wäre erfüllt. Das gilt gerade für das diktatorisch geführte Eritrea.
Die bereits etwa 35 000 eritreischen Landsleute in der Schweiz sind ein gutes Beispiel dafür, was die Folgen einer [PAGE 213] extrem hohen Schutzquote einer einzigen Nationalität für unser Land sind. Die Sozialhilfe für die Eritreer verursacht horrende Kosten, und diese laufen total aus dem Ruder. Das ist mit ein Grund, warum der Kanton Zürich entschieden hat, dass vorläufig Aufgenommene nur noch Nothilfe bekommen. Die grosse Anzahl Eritreer in unserem Land und die tiefe Erfolgsquote bezüglich Rückkehr haben dazu geführt, dass wir diese Diskussion überhaupt erst führen. Wir führen sie nicht wegen vorläufig aufgenommener Kriegsflüchtlinge aus Syrien und Irak. Wir führen sie wegen der enormen Anzahl an vorläufig aufgenommenen Eritreern in unserem Land. Wir führen sie wegen der seit Jahren aus dem Ruder laufenden Gesuche aus Eritrea und der Schutzquote der Eritreer, die extrem hoch ist, obwohl das Land nicht im Krieg ist.
Frau Bundesrätin, ich sehe das natürlich auch: Der Lösungsansatz, um die explodierenden Sozialkosten auf allen drei Ebenen zu reduzieren, ist nicht in erster Linie - ich unterstreiche: nicht in erster Linie - die Integration der vorläufig Aufgenommenen in die Arbeitswelt, sondern dafür zu sorgen, dass diese Personen gar nicht erst in die Schweiz kommen. Sie in die Arbeitswelt integrieren zu wollen ist Symptombekämpfung. Das Hauptproblem wird dabei aber nicht gelöst. Wir können die Definition der vorläufigen Aufnahme schon ändern, nur hat deswegen kein einziger vorläufig aufgenommener Flüchtling eine bessere Qualifikation oder bessere Sprachkenntnisse. Es wäre interessant zu erfahren, wie hoch zum Beispiel die Sozialhilfebeträge dieser 35 000 Eritreer in der Schweiz sind, welche Monat für Monat in ihr Heimatland überwiesen werden. Dies wäre ein Indiz dafür, das ist meine Hypothese, dass die ausbezahlten Sozialhilfebeträge in der Schweiz zu hoch sind.
Auch ein diktatorisches Regime wie das in Eritrea unter Afewerki kann sich eines Tages demokratisieren, oder es kann ein Umsturz passieren. Wenn wir diese Hoffnung - es stimmt, sie ist klein - nicht mehr haben, dann müssten wir die Gelder für den Bereich der internationalen Zusammenarbeit sofort stoppen. Wenn heute das Regime eines Landes, wohin abgewiesene Asylsuchende nicht zurückgeschoben werden können, auf der schwarzen Liste steht, woher nehmen wir die Gewissheit und Garantie, dass das morgen oder übermorgen immer noch so ist? Wenn wir diesen Glauben an eine Änderung nicht mehr haben, dann sollten wir jegliche Entwicklungshilfe und Diplomatie stoppen. Und wenn ein vorläufig Aufgenommener wegen Krankheit, Unfall, Seuche, Bürgerkrieg oder wegen des Krieges ganz allgemein nicht zurückgeführt werden kann, so dauert dieser Zustand doch nicht ewig. Wollen wir diese Fälle auch integrieren?
Genau aus diesen Überlegungen heraus hat man damals die Kategorie der vorläufig Aufgenommenen ins Leben gerufen. Beide Motionen zweifeln an diesem Begriff. Doch er ist treffend, denn er sagt allen, dass diese Leute kein Asyl bekommen haben und nicht ewig bleiben können. In der Kommission versuchte man, ein Ja zu dieser Motion vor allem damit zu begründen, dass es für einen möglichen Arbeitgeber wichtig sei, dass der vorläufig aufgenommene Flüchtling möglichst lang im Land bleiben könne. Nun - da spreche ich als Arbeitgeber -, für uns sind ganz andere Elemente wichtig. Ohne fachliche Kompetenz, ohne berufliches Know-how, ohne Erfahrung, ohne Sozialkompetenz, ohne Integrations- und Arbeitswillen passiert in Sachen Job nichts - und ohne Sprachkompetenz erst recht nichts. Sie ist der Schlüssel zur Integration.
Wir haben heute 200 000 erwerbslose Inländer und 30 000 bis 40 000 Ausgesteuerte pro Jahr. Da wartet kaum ein Arbeitgeber auf einen vorläufig Aufgenommenen, auch wenn dieser während Jahren in der Schweiz bleiben könnte. Nicht zu unterschätzen sind auch die extrem grossen Unterschiede beim kulturellen Hintergrund vieler Arbeitsuchender ganz allgemein im Vergleich zur Kultur der Schweiz als Gastland. Hier machen viele einen gewaltigen Überlegungsfehler. Die meisten dieser vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge eignen sich, wenn überhaupt, für einfache handwerkliche Jobs auf tiefem Niveau. Auf der untersten Stufe der Arbeitspyramide suchen die Arbeitgeber aber nicht prioritär Mitarbeiter, die jahrelang bleiben können. Auf diesem Niveau sind der Lohn und die Sprache - der Lohn und die Sprache! - absolut matchentscheidend, nicht die Sicherheit, dass diese Personen lange in der Schweiz bleiben können. Der eine oder andere Arbeitgeber würde diese Personen vielleicht trotz des sprachlichen Handicaps einstellen, doch nur, wenn er über den Lohn selbst bestimmen könnte und es nachher nicht heissen würde, er bezahle Hungerlöhne.
Des Weiteren widerlegt - Kollege Philipp Müller hat es angetönt - die Statistik des SEM in Sachen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene die These der Arbeitsintegration: Schon jetzt haben vorläufig Aufgenommene eine höhere Erwerbsquote als jene Personen, welche Asyl bekommen haben.
Die ursprünglich vorgebrachten Begründungen, mit denen uns diese Motionen aus arbeitsrechtlicher Sicht schmackhaft gemacht werden sollen, fallen also wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Da hilft auch die Begründung nicht, die Erwerbsquote der vorläufig Aufgenommenen sei höher als jene der anerkannten Asylanten, weil der Bund für die anerkannten Asylanten bekanntlich weniger lang Subventionen bezahle. Auch dieses Räsonnement ist falsch. Die Kantone müssten gerade bei den anerkannten Flüchtlingen ein grösseres Interesse haben, sie schneller in die Arbeitswelt zu integrieren, denn für diese Kategorie bekommen sie weniger lang Bundesgelder. Doch, wie gesagt, die nackten Zahlen zeigen genau für die Kategorie der anerkannten Flüchtlinge eine tiefere Erwerbsquote als für die Kategorie der vorläufig Aufgenommenen.
Die beiden Kategorien sind bekanntlich arbeitstechnisch gleichgestellt: Beide, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, können einen Job annehmen. Uns Arbeitgebern aber vorzugaukeln, wir müssten diese Motionen aus der arbeitsrechtlichen Situation heraus annehmen, ist falsch. Das wahre Problem der vorläufig Aufgenommenen ist nicht eine fehlende Gesetzgebung, sondern ein Vollzugsproblem in den einzelnen Kantonen und insbesondere eine viel zu attraktive Sozialpolitik. Das Problem der vorläufig Aufgenommenen ist ein Vollzugsproblem: Die Rückführung funktioniert schlicht nicht oder zu wenig und wird von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich gehandhabt.
Ich würde sogar behaupten: Wenn der Bund seine finanziellen Unterstützungen, die fünf bzw. sieben Jahre dauern, stoppen würde, würden die Kantone womöglich aktiver zurückführen und integrieren. Die Kantone und der Bund führen nicht zurück, der Bund bezahlt lieber Jahr für Jahr die Pauschale, und die Kantone erteilen lieber permanente Aufenthaltsbewilligungen und versuchen, via Härtefallklausel und Einbürgerungen die vorläufig Aufgenommenen zu Inländern zu machen. Hier spürt man einen grossen Handlungsbedarf und nicht bei der Aufhebung der Terminologie von vorläufig Aufgenommenen.
Aus diesen Überlegungen lehne ich beide Motionen ab.