Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-06-17

Wortprotokoll

Zu Beginn des Jahres 2000 hat das Bakom den Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission bekannt gegeben, per Ende 2005 einen Nutzungswechsel im Frequenzbereich der CT2-Anlagen vorzunehmen. Diese Umnutzung wurde aufgrund der Entwicklung im europäischen Umfeld notwendig. Angesichts der langen Vorankündigungsfrist von fünf Jahren und der Tatsache, dass die Benutzung der Geräte weiterhin möglich ist, sieht der Bundesrat keine Veranlassung, den Betreibern eine Entschädigung zuzusprechen.

[PAGE 917] Auf dem Schweizer Markt wurden bisher etwa zehn CT2-Anlagetypen zugelassen. Gemäss der neuen Verordnung über Fernmeldeanlagen besteht heute für die Hersteller die Möglichkeit zur Selbstdeklaration. Die Anzahl der betriebenen Anlagen ist daher nicht bekannt.

Es wurden keine Frequenzen auf das VBS übertragen. Der betroffene Frequenzbereich wird nicht einer Konzessionärin zur exklusiven Nutzung zugeteilt, sondern für neue Anwendungen reserviert. Die Eidgenössische Kommunikationskommission hat den nationalen Frequenzzuweisungsplan entsprechend angepasst. Da keine Übertragung von Frequenzen stattgefunden hat, stellt sich auch die Frage nach einer Entschädigung nicht.

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-17 | Lexipedia | Lexipedia