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Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-03-14

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Das System der Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV ist ein bewährtes und wichtiges Element der schweizerischen Sozialversicherungslandschaft. Ziel der Ergänzungsleistungen ist die Existenzsicherung für die schwächsten Mitglieder unserer Gemeinschaft. Das betrifft rund 320 000 Personen, welche auf den Bezug von Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Insgesamt ergibt sich daraus ein Betrag von knapp 5 Milliarden Franken pro Jahr, und dies ohne die Prämienverbilligungen im Umfang von rund 1,5 Milliarden Franken, welche auch noch zu berücksichtigen wären.

Wir sind überzeugt, dass die Reform notwendig ist. Der Bundesrat strebt mit seiner Vorlage eine Optimierung des Ergänzungsleistungssystems an. Grundsätzlich soll bei der Optimierung das Niveau der Leistungen erhalten bleiben. Aber das System soll auch fokussiert werden. Es soll so fokussiert werden, dass es eben gezielt die Bedürftigen unterstützt, diejenigen, welche es wirklich nötig haben. Indirekt wird dadurch natürlich auch das Kostenwachstum gedämpft werden.

In der Vernehmlassung, welche durchgeführt worden ist, wurden die Ziele und die Stossrichtung des Bundesrates begrüsst. In der Folge ist die SGK ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Aber was wird nun mit der Vorlage unterbreitet?

Es werden einerseits Fehler behoben. So werden zu hohe Freibeträge beim Vermögen gesenkt. Auch die Vermögensschwelle, die nötig ist, um überhaupt einen Antrag stellen zu können, wird gesenkt. Diese Senkung der Vermögensschwelle wird ergänzt durch eine Lösung für Liegenschaftsbesitzer, und zwar mit einer Sicherung des Darlehens. Es sollen eben nicht Leute, die ihr ganzes Leben in einer eigenen Liegenschaft verbracht haben, im Alter die Liegenschaft veräussern müssen und entwurzelt werden, auf der anderen Seite soll aber eben auch nicht ein Erbenschutz daraus resultieren.

Es werden aber auch Schwelleneffekte abgebaut und falsche Anreize eliminiert. Die zu hohen Kinderpauschalen für Kinder bis elf Jahre werden gesenkt. Damit wird die finanzielle Bevorzugung von Familien, welche Ergänzungsleistungen beziehen, gegenüber anderen Familien ausgemerzt.

Auch die Verbilligung der Krankenkassenprämien wird neu geregelt. Die Lösung, welche der Ständerat einführen will, hat zu viele Nebenwirkungen. Es ist ein Unding, wenn der Ständerat die Prämienverbilligung nur auf die Krankenkassenprämien der drei günstigsten Kassen beschränken will.

Es werden aber auch längst notwendige Anpassungen vorgenommen. So werden die Mietzinsmaxima erhöht. Die letzte Erhöhung stammt aus dem Jahr 2001; in der Zwischenzeit sind die Mieten um über 20 Prozent angestiegen. Dies war ein Anliegen, das bereits mehrfach hier in diesem Saal diskutiert worden war und der Bundesrat ursprünglich in einer eigenen Vorlage beantragt hatte. Der Ständerat und nun auch die SGK des Nationalrates sind damit einverstanden, die beiden Vorlagen zusammenzuführen.

Es soll aber auch mehr Verantwortung eingefordert werden, indem die Eigenmittel aus der Altersvorsorge, aus der zweiten Säule besser verwendet werden; dies auf der einen Seite durch eine Einschränkung des Kapitalbezugs der Pensionskassenvermögen und auf der anderen Seite durch die Möglichkeit von Sanktionen bei fahrlässigem Vermögensabbau vor dem Eintritt in die Ergänzungsleistungen.

Es werden aber auch neue Entwicklungen berücksichtigt. Betreutes Wohnen ist heute sehr wichtig und wird immer wichtiger werden. Mit dem betreuten Wohnen wird die Philosophie "ambulant vor stationär" weitergeführt. Wir wissen alle: Nicht nur bei der Gesundheit, auch in der Pflege ist ein ambulanter Aufenthalt wesentlich kostengünstiger als ein stationärer.

Diese Reform, dessen müssen wir uns ganz klar bewusst sein, schliesst die Diskussion über die Weiterentwicklung der Ergänzungsleistungen nicht ab. Sie kann sie nicht [PAGE 434] abschliessen, es sind noch zu viele weitere Baustellen offen. Aber es ist offensichtlich: Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen muss überdacht und hinterfragt werden. Aus einer solchen Analyse werden aber tiefgreifende strukturelle Reformen resultieren. Ein veritabler Umbau des Ergänzungsleistungssystems wäre eigentlich notwendig. Aber ein solcher Umbau kann nicht in der Form der heute zu diskutierenden Vorlage zur EL-Reform erfolgen. Er muss vielmehr im Rahmen einer Reform des Finanzausgleichs, des NFA, erfolgen, da eine enge Verknüpfung dazu besteht. Diesbezüglich herrscht Einigkeit zwischen dem Bundesrat und der Mehrheit der SGK.

Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten. Der Minderheitsantrag auf Rückweisung ist zurückgezogen worden. Ich pflichte Herrn de Courten bei: Viele seiner Anliegen, welche im Rückweisungsantrag genannt sind, werden heute mit der Beratung erfüllt werden.

Wir Grünliberalen sind überzeugt, dass die Ergänzungsleistungen mit dieser Reform weiterhin ihre Funktion erfüllen werden, die Existenzsicherung der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft gewährleisten zu können. In der Detailberatung werden wir meistens den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen; die Details hierzu werde ich bei der Beratung zu den jeweiligen Blöcken erläutern.