Heim Bea · Nationalrat · 2018-03-14
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-14
Wortprotokoll
Viele Menschen in diesem Land haben zu tiefe Renten, um über die Runden zu kommen. Sie wären auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Als Präsidentin der Pro Senectute unseres Kantons möchte ich Sie darauf hinweisen, dass viele dieser Menschen sich scheuen, Ergänzungsleistungen zu beanspruchen, und versuchen - in sehr prekären Verhältnissen allerdings - durchzukommen. Wenn man hier feststellt, dass die Ergänzungsleistungskosten steigen, so liegen die Gründe im demografisch bedingten Anstieg der Pflegeheimaufenthalte, aber auch in den zu tiefen Renten. Es geht also hier um die Schwächsten der Bevölkerung. Die Reform soll ihre Lebensbedingungen verbessern. [PAGE 441]
Ergänzungsleistungen sind - und das wurde mehrfach betont - eine gezielte, und zwar am Bedarf bemessene Hilfe, und das innerhalb enger Grenzen. Erst wenn die Renten den Lebensbedarf für Essen, Gesundheit und Mietzins nicht decken, greift die Ergänzungsleistung und gibt so viel, wie einfach fehlt - genau so viel, wie zum Beispiel für die effektive Miete fehlt, und nur bis zum Maximum, das wir heute miteinander festlegen.
Die Revision ist dringend, insbesondere bei den Mietzinsmaxima. Es wurde gesagt, dass seit 2001 der Bundesrat die Mietzinsmaxima nicht mehr der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt angepasst hat - eine unhaltbare Situation, denn die Mieten sind in dieser Zeit, und zwar bis 2014, um 21 Prozent gestiegen. Bis das Gesetz dann in Kraft treten wird, werden es 25 Prozent sein. Die heutigen Höchstbeiträge deckten schon 2013 nur noch 70 Prozent der Mieten bei den Alleinstehenden, bei den Familien noch 40 bis 55 Prozent. Den Rest müssen sich die Menschen beim Lebensbedarf vom Mund absparen. Mit Spannung erwarten darum die Menschen mit Ergänzungsleistungen, aber auch Kantone und Institutionen, dass die Mietzinsmaxima endlich angemessen erhöht werden.
Was Kollege Pezzatti will, ist die geringste Anpassung, sie würde die Mietzinse bis 2017 nur zu 77 Prozent decken, bis 2019 dann nur noch zu 70 Prozent. Damit hätten viele EL-Bezügerinnen und -Bezüger weiterhin zu wenig, um ihre Miete zu bezahlen.
Auch der Antrag der Mehrheit reicht nicht, er hebt die Mietzinsmaxima auf den Stand von 2014 an. Das bringt bis 2019 einen Deckungsgrad von nur gerade 85 Prozent. Wir sind aber jetzt im Jahre 2018, das heisst, der einzig sachgerechte Antrag ist derjenige der Minderheit I (Schenker Silvia), er bringt eine Abdeckung von 90 Prozent. Machen wir keine Gesetze, die bei Inkrafttreten schon überholt sind. Machen wir eine Revision, die der Realität entspricht.
Folgen Sie deshalb der SP-Fraktion, und stimmen Sie bei Artikel 10 dem Antrag der Minderheit I zu.
Die SP-Fraktion wird hinsichtlich der regelmässigen Überprüfung der Mietzinsmaxima dem Einzelantrag Quadranti zustimmen.
Wir werden in Bezug auf rollstuhlgängige Wohnungen dem höheren Beitrag gemäss Antrag der Minderheit Häsler zustimmen. Die Menschen sind einfach darauf angewiesen. Jede Person, die dank der Rollstuhlpauschale selbstständig leben kann, verursacht keine sonst nötig werdenden Heimkosten.
Den Antrag der Minderheit Clottu können wir nicht unterstützen, er ist überflüssig: Die Kantone können bereits heute Gemeinden in tiefere Mietzinsregionen umteilen. Mit der bedarfsorientierten Finanzierung haben sie also bereits die Flexibilität, die hier angestrebt wird.
Mit dem betreuten Wohnen nimmt diese Reform ein grosses gesellschaftliches Bedürfnis auf für die Zeit, wenn die Kräfte der Leute nachlassen. Betreutes Wohnen verhindert vorzeitige Pflegeheimeintritte und führt somit genau dort zu Einsparungen, wo die EL-Kosten am meisten steigen. Hier lohnt es sich, Ja zu sagen. Aber man sollte die Schwelle nicht zu hoch ansetzen, sondern die Ergänzungsleistungen bereits zusagen, wenn ärztlich festgestellt wird, dass das betreute Wohnen notwendig ist, und nicht erst bei leichter Hilflosigkeit. Der Spareffekt bei den Ergänzungsleistungen wäre nämlich grösser.
Bitte streichen Sie auch nicht bei den Beiträgen für den Lebensbedarf: Wenn der Antrag der Kommissionsmehrheit bezüglich der Mietzinsmaxima durchkommt, haben wir die Situation, dass die Mieten nicht gedeckt sind. Das heisst, die Familien müssen weiterhin am Lebensbedarf abstreichen, was natürlich auch die Situation der Kinder betreffen würde. Wir sind dafür, dass alle Kinder ungefähr die gleichen Chancen haben, dass sie auch in den Musikunterricht, auch ins Sportlager gehen können und nicht aus finanziellen Gründen im Abseits stehen müssen. Bleiben Sie also beim geltenden Recht, und ergänzen Sie dieses mit der Anerkennung der Kosten für familienexterne Betreuung. Die Familien mit EL sind in einer ganz besonderen Situation, hier dürfen wir nicht sparen. Bitte folgen Sie unseren Anträgen.