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Gysi Barbara · Nationalrat · 2018-03-14

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 9 Absätze 1ter und 1quater.

Die Sanktionen in diesem Gesetz sollen nach dem Willen der Bürgerlichen ausgebaut werden. Es reicht ihnen aber nicht, dass eine Lebensführungskontrolle eingeführt wird, die den Vermögensverbrauch durchleuchtet. Die Kommissionsmehrheit will jetzt auch noch für den Fall, dass man einen Kapitalbezug gemacht hat und einen Teil oder das ganze Kapital für den Lebensbedarf oder wofür auch immer verwendet hat, einen generellen Sanktionsartikel einführen.

Das ist in höchstem Masse widersprüchlich. Diejenigen nämlich, die diese Sanktionen und die generelle Kürzung der EL um 10 Prozent wollen, fordern ja keinerlei Einschränkungen beim Kapitalbezug, weil sie der Meinung sind, die Leute seien in der Lage, ihr Kapital selber sorgfältig zu verwalten. Gleichzeitig stellen sie diese Freiheit aber gleich wieder infrage. Hier sagen sie nämlich, die Leute seien eben nicht in der Lage und müssten darum alle eine generelle Kürzung von 10 Prozent hinnehmen, sofern bei der EL-Anmeldung das Kapital teilweise oder ganz aufgebraucht sei. Dabei bleibt unbesehen, wie gross der Kapitalbezug war, und es wird nicht berücksichtigt, wie lange der Kapitalbezug zurückliegt und ob das Kapital aufgebraucht wurde, weil es nötig war, um einen angemessenen Lebensabend oder schlicht das Leben finanzieren zu können. Dass die CVP- und die FDP-Liberale Fraktion zu einem derartigen Artikel Hand bieten, finde ich doch sehr unverständlich. Das hat weder mit christlichen Werten noch mit liberalem Denken zu tun.

Dieser Sanktionsartikel führt auch zu einer Ungleichbehandlung und verhindert eigentlich die Freiheit des Kapitalbezugs, wie sie von rechts propagiert wird. Ein teilweises Aufbrauchen des Kapitals wird allerdings fast immer dann der Fall sein, wenn eine Person eine tiefe Rente hat. Es sind also namentlich Personen betroffen, die im Erwerbsleben tiefe Löhne hatten und damit eben nicht über eine grosse Rente oder ein allzu grosses Kapital in der zweiten Säule verfügen. Ihnen wird es mit diesem Sanktionsartikel eigentlich verunmöglicht, das Kapital zu beziehen, hätten sie doch ansonsten diese 10-prozentige Kürzung zu gewärtigen.

Dieser Sanktionsartikel suggeriert auch, dass ein Kapitalverbrauch immer mit einem übermässig hohen Verbrauch verbunden sei. Die Damen und Herren, die ihn einführen wollen, sind offensichtlich sehr weit weg von den Lebensrealitäten einfacher Bürgerinnen und Bürger. Es gibt nämlich sehr viele Leute, die das Kapital schlicht für die Lebensführung brauchen, weil ihre Rente zu gering ist. Sie wollen aber selber bestimmen und einteilen - also eigenständig entscheiden, was Sie ja ursprünglich auch wollten. Diesen Menschen, diesen Leuten, die zu tiefen Löhnen geschuftet haben, verwehren Sie aber mit diesem Antrag den Kapitalbezug.

Auch Inclusion Handicap hat uns geschrieben und bittet uns, diesen Sanktionsartikel abzulehnen. Der Verband weist darauf hin, dass damit nicht nur diejenigen sanktioniert werden, die das Kapital unvorsichtig oder verschwenderisch verbraucht haben. Es werden vielmehr auch diejenigen bestraft, die das Kapital vorsichtig anbrauchen und zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes in der Regel auch nötig haben. Es betrifft übrigens nicht nur den Bezug des obligatorischen, sondern auch den Bezug des überobligatorischen Pensionskassenguthabens, und dies selbst dann, wenn nur ein ganz geringer Teil des Pensionskassenguthabens bezogen wurde. Eine pauschale Kürzung während unbeschränkter Zeit und dazu noch unabhängig vom Kapitalbezug ist wirklich unverhältnismässig. Das schreibt uns auch der Verband der Betroffenen.

Diese Sanktion führt nicht zuletzt dazu, dass einfach Kosten auf die Sozialhilfe abgeschoben werden, vor allem im Fall von Pflegeheimeintritten oder Pflegeheimaufenthalten. Diese Kosten müssen sowieso bezahlt werden. Ob das Kapital aufgebraucht wurde oder nicht, diese Kosten fallen an. Diese Menschen sind dann im Heim, und die Kosten müssen finanziert werden. Da wird also überhaupt nichts gespart, sondern das wird lediglich auf die Gemeinden abgeschoben.

Ich bitte Sie darum, diese unsoziale und undifferenzierte Sanktion abzulehnen.