Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2018-03-14
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-14
Wortprotokoll
Um den weiteren Kostenanstieg bei den Ergänzungsleistungen einzugrenzen und auch Einsparungen zu erzielen, ist bei der Revisionsvorlage darauf hinzuwirken, dass in Zukunft nur noch diejenigen Personen Ergänzungsleistungen erhalten, die sie wirklich nötig haben. Das erfordert - wo möglich - auch Einsparungen, wie sie in diesem Block zur Diskussion stehen.
Ich kann es vorwegnehmen: Die FDP-Liberale Fraktion wird in Block 2 mehrheitlich die Mehrheitsanträge unterstützen, mit Ausnahme der Minderheit II (Sauter) bei Artikel 37 BVG, der Minderheit de Courten bei Artikel 5 des Freizügigkeitsgesetzes und der Minderheit Humbel bei den Artikeln 16a und 16b ELG bezüglich der Rückerstattungen.
Die Minderheit II (Sauter) verlangt, dass die Kapitalbezugsmöglichkeiten nicht nur beim überobligatorisch versicherten Lohn, sondern auch beim obligatorisch versicherten Lohn gemäss dem bisherigen Recht beizubehalten sind. Bei der Minderheit de Courten geht es um den Bezug von Freizügigkeitsguthaben für selbstständige Tätigkeit, wo auch wir der Auffassung sind, dass Barauszahlungen des erworbenen Altersguthabens gemäss geltendem Recht weiterhin möglich sein sollen. Als eine der wichtigen kostensparenden Massnahmen unterstützen wir die Einführung einer Vermögensschwelle von 100 000 Franken bei Einzelpersonen bzw. 200 000 Franken bei Ehepaaren, die neu Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen wollen. Von Personen mit Vermögen über dieser Schwelle kann erwartet werden, dass sie die Ergänzungsleistungen nicht wirklich nötig haben. In Zukunft soll die Selbstverantwortung gerade bei solchen Personen gestärkt werden. Hier kann auch auf Artikel 6 der Bundesverfassung verwiesen werden, wo steht, dass jede Person Verantwortung für sich selber wahrnimmt und nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft beiträgt.
Damit aber Personen, die in einem Eigenheim leben, weiterhin darin verbleiben können und das Eigenheim wegen der Neuregelung, die wir einführen wollen, nicht verkaufen müssen, unterstützen wir bei Artikel 11a den Mehrheitsantrag betreffend das gesicherte Darlehen. Mit der Einführung der beantragten Vermögensschwelle in Kombination mit dem gesicherten Darlehen kann gemäss Berechnungen der Verwaltung brutto mit knapp 200 Millionen Franken Einsparungen gerechnet werden. Kantonale AHV/IV-Stellen, d. h. Personen aus der Vollzugspraxis, sprechen hier sogar von einem Einsparungspotenzial von mehreren Hundert Millionen Franken.
Mit der gleichen Argumentation wie bei der Vermögensschwelle unterstützen wir bei Artikel 11 die Kommissionsmehrheit betreffend Reduktion der Gesamtvermögensfreibeträge sowie bei Artikel 11a die Kommissionsmehrheit und damit die Berücksichtigung des Vermögensverzichts. Das heisst, dass der Vermögensverzicht als Einnahme anzurechnen ist, wenn pro Jahr mehr als 10 Prozent des Vermögens verbraucht wurden, bei Vermögen über 100 000 Franken pro Jahr 10 000 Franken, ohne dass ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Der diesbezügliche Einzelantrag von Kollege Hausammann lag zur Zeit der Fraktionssitzung nicht vor, sodass ich namens der Fraktion keine Empfehlung geben kann.
Wir unterstützen bei Artikel 9 Absatz 1ter und Absatz 1quater den Mehrheitsantrag, welcher eine Kürzung der jährlichen Ergänzungsleistungen um 10 Prozent verlangt, wenn beim BVG ein teilweiser oder vollständiger Kapitalbezug stattgefunden hat und die entsprechende Kapitalleistung im Zeitpunkt der Prüfung des Anspruchs auf EL ganz oder teilweise aufgebraucht ist. Mit dieser Massnahme kann dem allfälligen Missbrauch entgegengewirkt werden, der z. B. darin besteht, dass Kapitalleistungen vor dem Auswandern ins Ausland vorzeitig aus der Pensionskasse bezogen, dort verbraucht werden und nach einer Rückkehr in die Schweiz schliesslich EL in Anspruch genommen werden. Hier weise ich darauf hin, dass der Bundesrat gemäss Artikel 9 Absatz 1quater bei der Kürzung der Ergänzungsleistungen Ausnahmen bestimmen kann; das an die Adresse von Kollegin Gysi.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, in Block 2 grundsätzlich die Mehrheitsanträge zu unterstützen, mit Ausnahme der erwähnten Minderheitsanträge.