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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2018-03-14

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, bei der Frage des Kapitalbezugs den Antrag der Minderheit I (Humbel) zu unterstützen und somit bei der Fassung des Ständerates zu bleiben, denn für eine nicht zu unterschätzende Anzahl Personen sind heute falsche Anreize gesetzt: Wer das Geld bezieht und beispielsweise verspielt, wird schlussendlich von der Allgemeinheit - durch Steuergelder - mitfinanziert. Wir wissen heute, dass beispielsweise im Kanton Schwyz 40 Prozent der EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben, weshalb hier offensichtlich Handlungsbedarf besteht. Der Antrag der Minderheit I (Humbel) bezieht sich nur auf den obligatorischen Bereich: Drei Viertel der Gelder können somit [PAGE 456] weiterhin frei bezogen werden. Damit erreichen wir ein Einsparpotenzial von 175 Millionen Franken, was im Gesamtkontext eine nicht unerhebliche Rolle spielt.

Eine Minderheit unserer Fraktion spricht sich für den Minderheitsantrag II (Sauter) aus, insbesondere, weil es der versicherten Person ermöglicht werden soll, das angesparte Geld eigenständig zu verwalten.

Was den Kapitalbezug bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit betrifft, unterstützt die CVP-Fraktion den Mehrheitsantrag und somit den Ständerat, der den Kapitalbezug aus dem BVG-Obligatorium bis zum 50. Altersjahr zulassen will; dies, weil viele Jungunternehmer das erforderliche Kapital vor allem zu Beginn, im jungen Alter benötigen. Gleichzeitig kann damit erreicht werden, dass bei einem misslungenen Schritt in die Selbstständigkeit immer noch die Möglichkeit besteht, rund 50 Prozent der eigentlichen Altersvorsorge anzusparen.

Bei Artikel 9 Absätze 1ter und 1quater will die Mehrheit den Bezug eines Pensionskassenguthabens mit einer pauschalen Kürzung der EL um jährlich 10 Prozent sanktionieren. Die Mehrheit der CVP-Fraktion unterstützt diese Sanktion nur, wenn bei Artikel 37 die Mehrheit oder die Minderheit II (Sauter) obsiegt. Sollte sich aber die Minderheit I (Humbel) durchsetzen, ist eine solche Sanktion nicht mehr angebracht: In diesem Fall unterstützt die Mehrheit der CVP-Fraktion die Minderheit Gysi.

Bei der Frage der Vermögensschwelle beantragen wir Ihnen, den Antrag der Minderheit Schenker Silvia abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Es ist offensichtlich, dass es heute einen Systemfehler gibt, wenn Personen mit einem Vermögen über 100 000 Franken EL beziehen können. Diese Personen leben nicht unter dem Existenzminimum. Mit der Schwelle können wir erhebliche Einsparungen machen, die sozialpolitisch gerechtfertigt sind, genaugenommen sind es 130 Millionen Franken. Wer aber über 100 000 Franken Vermögen hat, kann kaum EL nötig haben. Gleichzeitig soll aber verhindert werden, dass jemand wegen der Vermögensschwelle faktisch gezwungen wird, die selbstbewohnte Liegenschaft zu verkaufen.

Was den generellen Vermögensfreibetrag betrifft, beantragt Ihnen die CVP-Fraktion mit der Minderheit I (Ingold), ihn auf den Stand von 2011 zu senken. Hier verweise ich auf die vorherige Argumentation bei der Begründung des Minderheitsantrages I (Ingold). Den Antrag der Minderheit II (Barrile) lehnt die CVP-Fraktion ab.

Beim Vermögensverzicht bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Heim abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit ist dabei gewissen Kritikern etwas entgegengekommen. Zum Beispiel gilt bei der AHV nur noch eine Frist von zehn Jahren vor Entstehung des Rentenanspruchs, bei der IV erst ab Entstehung des Rentenanspruchs. IV-Rentnerinnen und -Rentner können ihre EL-Rente nicht vor dem Schicksalsschlag, der zur IV-Rente führt, optimieren. Mit diesen Verbesserungen hält die CVP-Fraktion diese Sanktionsmöglichkeit für wichtig, um unverantwortliches Handeln sanktionieren zu können.

Bei der Rückerstattung der EL wird unsere Fraktion die Minderheit Humbel unterstützen. Die Begründung dazu wurde bereits vom Sprecher der Minderheit geliefert.

Zur Situation der Arbeitslosen ab 58 Jahren: Bei diesen Bestimmungen bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen. Quer durch alle Parteien waren wir uns bei der Altersvorsorge 2020 einig, dass es richtig ist, wenn Arbeitslose ab 58 weiterhin einen Versicherungsschutz behalten können.

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