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Friedl Claudia · Nationalrat · 2018-03-15

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-15

Wortprotokoll

Am 14. Juni 2017 nahm der Nationalrat die Motion der SVP-Fraktion für eine sofortige Eröffnung einer Schweizer Botschaft in Eritrea mit 140 zu 13 Stimmen bei 25 Enthaltungen an; dies, nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion deren Ablehnung empfohlen hatte. Die Motion ging sodann an den Ständerat, dessen APK den Text modifizierte. Der modifizierte Text wurde vom Ständerat am 4. Dezember 2017 mit 27 zu 16 Stimmen angenommen. Der Motionstext heisst nun: "Der Bundesrat wird beauftragt, in Eritrea die diplomatische Präsenz zu stärken."

Gemäss Parlamentsgesetz hat nun der Nationalrat als Erstrat nur die Möglichkeit, die modifizierte Motion anzunehmen oder die Motion definitiv abzulehnen. Ihre APK entschied sich für das Erstere, die Annahme der modifizierten Motion. In der Kommission zeigten sich die Urheber der Motion enttäuscht über die Abschwächung durch den Ständerat. Sie hätten sich eine griffigere Formulierung gewünscht. In der Kommission musste man aber auch feststellen, dass das Festlegen des Aussennetzes eigentlich Sache des Bundesrates ist.

Der Ursprung der Motion findet sich in der Überlegung, dass die Schweiz ein wichtiges Zielland für Migrantinnen und Migranten aus Eritrea ist. Mit einer eigenen Botschaft in Asmara könnte die Schweiz - so die Überlegung - einerseits nähere und direktere Beziehungen zur eritreischen Regierung knüpfen und andererseits eine bessere Information über die menschenrechtliche und politische Lage im Land erhalten, so beispielsweise über den berüchtigten Militärdienst.

Der Bundesrat und der Ständerat haben diese besondere Verbindung der Schweiz zu Eritrea anerkannt und deshalb auch signalisiert, dass sich die Schweiz in Eritrea aktiver in der Aussen-, Friedens- und Menschenrechtspolitik engagieren soll. Dazu ist eine Stärkung der diplomatischen Präsenz durchaus angebracht. Bundesrat Cassis legte in der Kommission dar, dass bereits heute diplomatische Kontakte mit den eritreischen Behörden bestehen. Der schweizerische Botschafter in Khartum in Sudan ist auch für Eritrea akkreditiert und begibt sich fünf- bis sechsmal pro Jahr nach Asmara, um dort Kontakte zu knüpfen und sich über die Situation zu informieren.

Die Anregung der Motionäre, die Botschaft in Sudan aus finanziellen Überlegungen zugunsten einer neuen Botschaft in Eritrea abzubauen, weist migrationspolitisch eindeutig Nachteile auf und wäre nicht zielführend. Sudan liegt am Wegkreuz der Migrationsrouten von Afrika nach Europa und nimmt deshalb eine wichtige Stellung ein. Sudan beteiligt sich zudem am Khartum-Prozess, über welchen die Bekämpfung der irregulären Migration koordiniert wird. Es ist aber offensichtlich, dass die demokratische und menschenrechtliche Situation in Eritrea immer noch sehr angespannt ist. Eritrea ist das einzige Land in Afrika, das keine Wahlen, kein Parlament und keine Verfassung kennt. Wirtschaftlich ist das Land völlig unterentwickelt. Bis heute gibt es kaum Entwicklungsprojekte und auch keine wirtschaftlichen Beziehungen oder schweizerische NGO, die dort vor Ort aktiv sind.

Eine sofortige Eröffnung einer Botschaft würde unter diesen Umständen wenig bringen. Auch die Migrationsprobleme liessen sich damit nicht lösen. Der Bundesrat will deshalb erst einmal schrittweise vorgehen, um die Präsenz der Schweiz in Eritrea auszubauen. Er hat auch schon damit begonnen. So wurden bereits neue Deza-Entwicklungsprojekte aufgegleist, und zusammen mit anderen europäischen Ländern wurde ein strukturierter Dialog mit der Regierung über die Themen Migrationsursachen, Menschenrechte oder Sicherheit begonnen.

Die APK anerkennt die Strategie der kleinen Schritte als zielführend und der heutigen Situation angepasst. Sie erwartet aber vom Bundesrat, dass das Engagement in Eritrea intensiviert wird und Nägel mit Köpfen gemacht werden. Eine Botschaftseröffnung könnte dann der letzte Schritt in der Entwicklung sein. Mit dem vorliegenden Motionstext wird dieser Strategie Rechnung getragen, weil er die Eröffnung einer Botschaft nicht ausschliesst.

Die APK empfiehlt Ihnen mit 13 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen die Annahme der geänderten Motion.