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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-15

Wortprotokoll

In ihrer Motion verlangt Frau Nationalrätin Geissbühler, dass der Bundesrat die Rückübernahme von irregulären Migranten durch Algerien, die Dominikanische Republik, Marokko und Tunesien durchsetzt.

Ich kann Ihnen sagen: Vom Ziel her haben wir keine Differenz mit der Motionärin. Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass irreguläre Migrantinnen und Migranten zurückkehren müssen, wenn diese Rückkehr möglich, zumutbar und zulässig ist und sie eben nicht schutzbedürftig sind. Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass die Staaten ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nachkommen müssen, ihre eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zurückzunehmen. Deshalb schliesst der Bundesrat auch immer wieder Rückübernahmeabkommen ab. Das ist der operationelle Rahmen dafür. Die Schweiz hat bereits 62 solche Vereinbarungen ausgehandelt, unter anderem auch mit Algerien und Tunesien. Seit der Einreichung dieser Motion wurden auch noch Abkommen mit Kuwait, Indien, Sri Lanka, Aserbaidschan und der Mongolei ausgehandelt. Mit weiteren Ländern führt das SEM entsprechende Dialoge und Verhandlungen, so zum Beispiel mit der Dominikanischen Republik.

Wir müssen die Diskussion über die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich aber einfach etwas weiter fassen. Es geht ja nicht nur darum, Abkommen abzuschliessen, das ist auch nicht die Meinung von Frau Nationalrätin Geissbühler, sondern es geht darum, dass diese Rückübernahmeabkommen dann auch tatsächlich funktionieren.

Die Realität sieht so aus, dass wir einerseits mit gewissen Staaten eine gute operationelle Zusammenarbeit im Rückkehrbereich haben und dass die Rückübernahmen funktionieren, obwohl wir mit diesen Staaten keine Rückübernahmeabkommen haben. Andererseits gibt es Staaten, mit denen wir ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen haben, dann aber feststellen, dass es bei der Anwendung hapert beziehungsweise dass diese aus verschiedenen Gründen nur [PAGE 485] teilweise funktioniert. Schliesslich gibt es noch Herkunftsstaaten, die nicht bereit sind, ein solches Abkommen abzuschliessen. Sie haben hier also die ganze Palette von Möglichkeiten. Das heisst, die Zusammenarbeit mit einem Herkunftsstaat hängt somit eben nicht nur oder nicht so sehr von der vertraglichen Situation ab, sondern vor allem vom Willen des Partnerstaates, eigene Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten, zurückzunehmen.

Ich möchte kurz auf die einzelnen Länder zu sprechen kommen, die jetzt in der Motion speziell hervorgehoben werden:

Zunächst zu Algerien: Die Schweiz hat im Jahr 2006 mit Algerien ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, und dieses ist seit 2007 in Kraft. Das Abkommen sieht allerdings keine Sonderflüge vor, und Algerien ist nicht bereit, diesen Punkt neu zu verhandeln. Es war nicht möglich - oder Sie können sagen, man hat es verpasst -, damals, im Jahr 2006, die Akzeptanz von Sonderflügen in dieses Rückübernahmeabkommen aufzunehmen. Trotzdem finden zwangsweise Rückführungen nach Algerien statt, aber nur auf Linienflügen und nicht mit Sonderflügen.

Es gibt in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Algerien in letzter Zeit auch noch positive Entwicklungen. Eine solche Situation ist nie statisch. Das SEM ist ununterbrochen und dauernd daran zu versuchen, mit solchen Staaten über verschiedenste Instrumente in Kontakt zu treten, den Dialog zu fördern und zu schauen, ob man irgendwo einen Interessenaustausch machen könnte. Dank dieser Bemühungen des SEM fand 2017 nach einem längeren Unterbruch wieder ein Migrationsdialog mit Algerien statt. Zudem hat Algerien im letzten Jahr 25 Prozent mehr Ersatzreisepapiere ausgestellt als 2016. Sie wissen, das ist die Voraussetzung dafür, dass die Rückübernahme überhaupt erfolgen kann. Das heisst, die Zahl der Vollzugspendenzen sank seit 2015 ebenfalls, und zwar um 20 Prozent. Das ist nicht alles, aber es ist eine Entwicklung. Ich möchte Ihnen damit aufzeigen, dass wir eben auf diese Art mit den einzelnen Staaten in intensivem Kontakt versuchen, das durchzusetzen, was wir wollen, nämlich dass Menschen, die irregulär hier sind, die nicht schutzbedürftig sind, in ihr Herkunftsland zurückkehren.

Ich äussere mich jetzt zu Tunesien: Die Schweiz hat mit Tunesien seit 2012 eine Migrationspartnerschaft. Diese umfasst auch ein Rückübernahmeabkommen. Dieses Abkommen erlaubt auch Sonderflüge. Die Zusammenarbeit mit Tunesien hat sich auch bei der Identifikation von Personen sehr positiv entwickelt. Tunesien hat im Jahr 2017 dreimal mehr Ersatzreisepapiere ausgestellt als im Jahr davor. Zudem konnten die Vollzugspendenzen seit 2015 in Bezug auf Tunesien halbiert werden.

Ich komme noch zu Marokko: Mit Marokko haben wir kein Abkommen im Bereich Rückkehr. Es gibt aber auch hier positive Entwicklungen. Kein Rückübernahmeabkommen zu haben heisst nicht per se, dass die Rückübernahme nicht funktioniert. Die positive Entwicklung: Die Schweiz und Marokko haben im April des letzten Jahres den Migrationsdialog wiederaufgenommen. Er war seit 2014 unterbrochen. Positiv wirkt sich jetzt aus, dass Marokko seit Dezember 2016 wieder mit einem Botschafter in Bern vertreten ist. Auch das ist manchmal ein Element, das plötzlich wieder Bewegung bringt, das Möglichkeiten bringt. Aufgrund dieser Zusammenarbeit hat sich der Identifikations- und Rückkehrprozess 2017 deutlich verbessert. Wir haben 165 Identitätsbestätigungen bekommen. Zum Vergleich: 2016 waren es nur 15. Wir haben im letzten Jahr 46 Ersatzdokumente erhalten, 2016 waren es nur 22. Die Zahl der zwangsweisen Rückführungen nach Marokko hat sich im letzten Jahr beinahe verdoppelt, nämlich 43 zwangsweise Rückführungen gegenüber 22 im vorletzten Jahr.

Zur Dominikanischen Republik: Die Zusammenarbeit mit der Dominikanischen Republik beim Wegweisungsvollzug verläuft problemlos, obwohl wir mit diesem Land gar kein entsprechendes Abkommen haben. Um diese positive Ausgangslage jetzt zu formalisieren, haben 2016 die Schweiz und die Dominikanische Republik, wie ich bereits erwähnt habe, Gespräche über ein Rückübernahmeabkommen aufgenommen.

Sie sehen, die Stossrichtung der Motion Geissbühler ist berechtigt und wird vom Bundesrat auch mitgetragen. Es sollen auch in Zukunft Rückübernahmeabkommen abgeschlossen werden. Das SEM wird weiterhin alle verfügbaren Massnahmen ergreifen, um den Wegweisungsvollzug sicherzustellen. Der Abschluss eines Abkommens wie auch die praktische Durchführung der Wegweisung hängen aber, wie gesagt, auch wesentlich von der Bereitschaft der Herkunftsländer zu einer Zusammenarbeit ab. Deshalb können Sie den Bundesrat schon verpflichten, er müsse jetzt hier einseitig vorgehen. Ich glaube aber, ich habe Ihnen gezeigt, dass die Bemühungen echt sind und gewisse Fortschritte bringen. Aber wenn Sie jetzt einfach sagen, der Bundesrat müsse handeln, dann kann ich Ihnen nichts versprechen. Ich kann Ihnen zeigen, was wir tun. Ob es mehr bringt, wenn Sie dem Bundesrat sagen, er müsse handeln, weiss ich nicht. Ich glaube, dass es - und das haben Sie gesehen - wichtig ist, dass wir Fortschritte machen. Einfach Rückübernahmeabkommen abschliessen, das allein - ich hoffe, ich konnte Ihnen das auch zeigen - bringt unter Umständen gar nichts, weil das Problem eben differenzierter ist.

Deshalb beantrage ich Ihnen namens des Bundesrates, diese Motion abzulehnen. Die Entwicklungen laufen, die Bemühungen sind da. Es bringt aber eigentlich keine Vorteile, den Bundesrat jetzt zu irgendetwas zu verpflichten. Das wäre auch ein bisschen Symbolpolitik, und das wollen wir doch in diesem wichtigen Bereich nicht.