Engler Stefan · Ständerat · 2018-03-15
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-03-15
Wortprotokoll
Nur eine kurze Replik auf das Votum von Kollege Comte. Er hat ausgeführt, man würde mit der Fassung der Kommissionsmehrheit bundesstaatliche Prinzipien verletzen, weil man damit die Kantone einlädt, gegen Bundesverfassungsrecht zu verstossen. Genau besehen besteht in unserem Rechtssystem immer die Möglichkeit, die Bundesverfassung zu ändern. Sowohl die Mehrheits- wie auch die Minderheitsfassung wollen eine Änderung der Bundesverfassung bewirken. Somit hat der Souverän die Möglichkeit, selber darüber zu entscheiden, ob er in der Bundesverfassung die Kompetenz für die Festlegung der Wahlsysteme den Kantonen geben will oder nicht. Insofern trifft das Argument natürlich nicht zu, man würde die Kantone einladen, Verfassungsrecht zu verletzen. Wir ändern die Verfassung genau zu diesem Zweck, nämlich damit den Kantonen die Souveränität in diesem Bereich zurückgegeben wird. Dadurch gibt man dem föderalistischen Prinzip und der Organisationshoheit der Kantone neu mehr Gewicht, als dies in der Vergangenheit der Fall war.
Irgendwie schimmert bei verschiedenen Voten von Vertretern der Minderheit auch immer wieder die Ansicht durch, die Kantonsbevölkerung sei nicht in der Lage, selber über gerechte Wahlsysteme zu entscheiden. Ich glaube, die Bevölkerung in den Kantonen ist sich sehr wohl bewusst, welches für ihr politisches System das richtige Wahlsystem ist, und ich traue es der Bevölkerung in den Kantonen sehr wohl zu, selber auch die Überlegung anzustellen, was gerecht ist und was nicht.