Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-15
Wortprotokoll
Sie haben 2014 den Bundesrat mit zwei Postulaten beauftragt, eine erste Überprüfung der neuen Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Kesb vorzunehmen, eine erste Evaluation, würde ich sagen, und diese dann in einem Bericht zu unterbreiten. Der Bundesrat hat die Postulate entgegengenommen und einen entsprechenden Bericht erstellt. Dieser Bericht wurde am 29. März des letzten Jahres vom Bundesrat verabschiedet und auch publiziert.
In diesem Bericht steht, dass es zur Frage, die hier die Motionärin aufwirft, weitere Abklärungen brauche. Der Bundesrat hat in dem Bericht gesagt, man solle insbesondere überprüfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, eben auch in Bezug auf die Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person durch Familienmitglieder. Er hat gesagt, er werde schauen, auf welche Weise die Wünsche der betroffenen Personen, so weit wie immer möglich, umgesetzt und gleichzeitig auch nahestehende Personen besser berücksichtigt werden können. Was ich Ihnen jetzt sage, ist zwar ein prozeduraler Gesichtspunkt, aber ich bitte Sie, ihn in Ihre Überlegungen zu dieser Motion auch mit einzubeziehen. Wenn Sie dem Bundesrat den Auftrag geben, einen Bericht zu schreiben, etwas zu evaluieren, dann verfassen wir den Bericht, stellen Ihnen diesen vor und sagen Ihnen, wo wir vertiefen möchten. Das tun wir jetzt, wir sind daran. Dann, mitten in diesem Prozess, reichen Sie eine Motion ein und sagen dem Bundesrat: "Aber jetzt geben wir Ihnen schon den gesetzlichen Auftrag" - dann weiss ich einfach nicht mehr, warum wir überhaupt solche Berichte schreiben.
Also, mein Wunsch an Sie wäre, den Abschluss unserer Arbeiten abzuwarten. Ich habe ja gesagt, der Bundesrat habe sich bereiterklärt, sich der Frage der Unterstützung durch nahestehende Personen im Laufe der Folgearbeiten nach dem Bericht anzunehmen und eben auch zu schauen, wie hier die Interessen der betreffenden Personen am besten gewahrt werden können. Er wird prüfen, ob es notwendig ist, allenfalls das Gesetz anzupassen, oder ob es eventuell einfachere Wege gibt, z. B. mit Empfehlungen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz, um dieses Ziel zu erreichen.
Das ist eigentlich der einzige Grund, weshalb ich Sie bitte, die Motion abzulehnen. Wir sind an der Arbeit und haben uns auch verpflichtet, Ihnen entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Das geht vielleicht schneller, indem man nur Empfehlungen ändert und nicht wieder den ganzen [PAGE 487] Gesetzesänderungsprozess in Gang setzt. Ich bitte Sie einfach, jetzt nicht mit einer Motion schon zu sagen, wie es sein soll, sondern den Abschluss dieser Arbeiten abzuwarten, das heisst, uns arbeiten und Ihnen dann die entsprechenden Vorschläge unterbreiten zu lassen. Dann können Sie sagen, ob das Ihren Vorstellungen entspricht oder ob Sie etwas anderes wollen.
Diese Motion kommt einfach mitten in einen Prozess hinein - ich werde das heute bei ein paar anderen Vorstössen auch noch sagen müssen. Ich glaube, unser Vorgehen ist richtig. Grundsätzlich konnten Sie ja feststellen, dass der Bundesrat genau dieses Anliegen näher prüfen will. Aber ich bitte Sie, in diesem Prozess, der aufgegleist ist und läuft, nicht einfach mit einer Motion schon wieder vorwegzunehmen, was Sie geregelt haben wollen.
Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen namens des Bundesrates beantrage, die Motion abzulehnen. Es ist nicht eine materielle Ablehnung, sondern jetzt ist, prozedural gesehen, der falsche Zeitpunkt, um eine Motion in diesem Bereich anzunehmen.