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Eder Joachim · Ständerat · 2018-03-15

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-15

Wortprotokoll

Die Kommission hat an ihren Sitzungen vom 8. November 2016, 27. Oktober 2017 und 15. Januar 2018 die Motion vorberaten, die Peter Hegglin am 18. März 2016 eingereicht und die der Ständerat am 16. Juni 2016 unserer Kommission zur Vorprüfung zugewiesen hatte. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine gesetzliche Regelung vorzusehen zwecks Einführung eines AHV-Referenzalters, das an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt ist.

In der Kommission war unbestritten, dass nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 so rasch wie möglich eine neue Reformvorlage aufgegleist werden muss. Für die Kommission stand ebenso fest, dass die laufenden Arbeiten des Bundesrates in dieser Phase nicht mit politischen Vorgaben eingeengt oder, wie im Falle der vorliegenden Motion, ausgeweitet werden sollen. Vordringlich ist nach unserer Auffassung eine Reform, welche Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Stabilisierung der AHV liefert. Derart weitgehende Massnahmen wie die Einführung eines AHV-Referenzalters und dessen Anbindung an die durchschnittliche Lebenserwartung belasten eine neue Reform unnötig. Es ist nach Auffassung der Kommission weder opportun, noch würde es zur Glaubwürdigkeit der Arbeiten für eine neue Vorlage beitragen, wenn wir solchen Forderungen jetzt stattgeben würden. Das Anliegen war bekanntlich auch nicht Bestandteil der vom Volk abgelehnten Vorlage Altersvorsorge 2020.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion.

Wie Ihnen bekannt ist, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. März 2018 eine Aussprache über die finanzielle Stabilisierung und Flexibilisierung der AHV durchgeführt und dabei die Eckwerte für die notwendigen Massnahmen festgelegt. Das Eidgenössische Departement des Innern wurde beauftragt, dem Bundesrat bis zu den Sommerferien eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten. Gleichzeitig hat der Bundesrat davon Kenntnis genommen, dass die Sozialpartner bereit sind, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um auch die berufliche Vorsorge an die demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen anzupassen.

Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Reform der AHV gelingt. Gesundheits- und Sozialminister Alain Berset skizzierte uns die vorgesehenen Eckwerte und Massnahmen. Ich verzichte darauf, diese hier und heute aufzuzählen. Ein Punkt ist für uns jedoch klar: Der notwendige Neustart zur Reform der Altersvorsorge darf nicht durch das Thema "Anbindung des Referenzalters an die Entwicklung der Lebenserwartung" erschwert oder gar belastet werden.

Da ein Vorstoss zwei Jahre nach der Einreichung abgeschrieben wird, bleibt die vorliegende Motion bis und mit 17. März 2018, also bis übermorgen, hängig. Sie kann also nicht, wie uns in einer Zuschrift des Schweizerischen [PAGE 239] Versicherungsverbandes empfohlen wurde, sistiert werden. Wir müssen sie heute entweder annehmen oder ablehnen. Eine dritte Möglichkeit ist, dass sie vom Motionär bis zur Abstimmung im Rat zurückgezogen wird.

Falls dies nicht der Fall ist, beantrage ich Ihnen namens unserer einstimmigen Kommission aus den soeben dargelegten Gründen die Ablehnung.