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Kuprecht Alex · Ständerat · 2018-03-15

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-15

Wortprotokoll

Ich möchte auf zwei, drei Punkte noch kurz zurückkommen; zuerst vielleicht zu Herrn Rechsteiner:

Herr Rechsteiner, es geht hier erstens nicht um die Höhe der Kinderzulagen, sondern es geht darum, ob die entsprechenden Lasten unter den Kassen im Kanton ausgeglichen werden sollen. Die Höhe der Kinderzulagen haben wir als Minimalbetrag bereits in der entsprechenden Gesetzgebung verankert.

Zweitens ist es keine Sozialversicherung, nein, es ist keine. Für eine Versicherung fehlt hier das zwingende Element der Gegenseitigkeit. Die entsprechenden Prämien werden nur von den Arbeitgebern bezahlt, es gibt keine Abgabepflicht der Arbeitnehmer. Damit fehlt hier die Gegenseitigkeit; und wenn die Gegenseitigkeit fehlt, fehlt ein wesentliches Element des Versicherungsgedankens - das in Bezug auf die Aussage, es gehe hier um eine Sozialversicherung. Es ist eine Zulage und keine Versicherung.

Nun, es geht ja darum, jetzt auch ein Signal an die Kantone zu senden. Wir sind ja hier die Kammer der Kantone. Es liegt im kantonalen Kompetenzbereich, diesen Ausgleich einzuführen. Wenn es Kantone gibt, die das nicht gemacht haben, dann liegt es in der Kompetenz der entsprechenden Parlamente, das jetzt dort einzufordern. Es liegt am Unvermögen dieser Parlamente - ich sage es jetzt hier deutsch und deutlich: am Unvermögen dieser Parlamente -, dass sie diesen Lastenausgleich innerhalb ihres Kantons nicht einfordern. Die Kompetenz gemäss dem Bundesgesetz liegt ja auf dem Tisch. Sie können das jederzeit tun. Ich frage mich, warum sie das nicht tun.

Bedeutende Erkenntnisse, Herr Kollege Baumann, sind nicht hinzugekommen. Diese Erkenntnisse hatten wir bereits bei der Schaffung des Bundesgesetzes; und diese Erkenntnisse haben zahlreiche Kantone schon längst gehabt. Darum haben sie auch die Lastenausgleiche innerhalb der Kantone eingeführt. Was Sie mit Ihrem Vorstoss verlangen, ist, dass eine Zwangslösung eingeführt wird, die in 17 Kantonen bereits besteht und jetzt noch in zwei Kantonen neu eingeführt wird. Es ist eine Zwangslösung, die später die Grundlage für einen Lastenausgleich unter den Familienausgleichskassen der ganzen Schweiz schaffen wird. Das ist die Grundlage für ein späteres Vorgehen. Und das, bin ich der Auffassung, ist nicht unsere Aufgabe als Standesvertreter. Wir haben hier auch darüber zu wachen, dass die Kantone die Autonomie, die sie ja noch haben, in diesem Punkt nicht auch noch auf leichtfertige Art und Weise aufgeben müssen. Es ist hier eigentlich gar nicht nötig, denn sie hätten die Kompetenz schon heute, wenn sie sie denn auch nur nutzen würden.

Wer glaubt, dass der Lastenausgleich ein wesentlicher Teil in der Steuervorlage 17 sein wird, der scheint irgendwo träumend auf einer Wolke zu sitzen. Dort werden ganz andere Elemente wichtiger sein als dieser Lastenausgleich. Es ist meines Erachtens auch staatspolitisch und vor allem ordnungspolitisch falsch, wenn Sie jetzt in diese Steuervorlage 17 weiss ich was alles noch hineinpacken, sodass sie so schwer und unübersichtlich wird, dass das Volk, das darüber abzustimmen hat, dann entsprechend sagt: Das ist mir zu kompliziert, es hat zu viele Bereiche, ich verstehe das nicht mehr, ich lehne es ab. Es ist ordnungspolitisch falsch, alles in diese Steuervorlage 17 hineinzupacken.

Auch die Aufnahme einer Kinderzulagenregelung ist meines Erachtens hier falsch und hat mit der Steuervorlage gar nichts mehr zu tun, sondern sie ist nur noch ein Zückerchen, das mit verkauft wird, damit es dann das Pferd auch frisst. Das finde ich falsch, und darum möchte ich Sie bitten: Bleiben Sie ordnungspolitisch jetzt dort, wo man sein sollte, nämlich dort, wo die Kompetenzen bereits vorhanden sind. Sagen Sie in Ihren Kantonen, wenn Sie den Lastenausgleich in Ihrem Kanton nicht haben, dass die Kantonsparlamente ihn noch einführen sollen. Sie sind ja auch relativ nahe an den Kantonsparlamentariern. Sagen Sie ihnen, dass sie diesen Lastenausgleich einführen und nicht noch etwas fordern sollen, das im Grundsatz eigentlich bereits vorhanden ist.