Noser Ruedi · Ständerat · 2018-03-15
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-15
Wortprotokoll
Ich werde es in aller Kürze machen und nicht alle meine vorbereiteten Notizen hier herunterlesen. Falls Sie die Antwort des Bundesrates gelesen haben, dann sind Sie zum Schluss gekommen, dass das, was ich gefragt habe, anscheinend komplett daneben ist und überhaupt kein Handlungsbedarf besteht.
Seit diese Antwort veröffentlicht wurde, haben sich aber - oh Wunder! - einige Dinge geändert. Unter anderem hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nun Artikel 6 der Verordnung des EDI über kosmetische Mittel neu ausgelegt und ausdrücklich festgehalten, dass die Frage der Kosmetika, die unter diesen Artikel fallen, sehr eng ausgelegt wird. Er gilt jetzt nur noch für Sonnenschutzmittel. Mit dieser Anpassung nimmt sich der Bundesrat eigentlich das wieder zu Herzen, was wichtig ist: Er nimmt nämlich das Cassis-de-Dijon-Prinzip ernst, und wenn diese Anpassungen dann auch wirklich Gesetz werden, also rechtlich durchgesetzt werden können, ist das Problem gelöst.
In diesem Sinne möchte ich Herrn Bundesrat Berset danken, dass er so schnell gehandelt hat - mit der kleinen Bemerkung: In der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation hat man von diesem Handeln noch nichts gelesen. Aber trotzdem herzlichen Dank!