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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2018-03-15

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-15

Wortprotokoll

Sicher haben Sie auch schon davon gelesen oder davon gehört, oder Sie haben sogar mit einem Opfer gesprochen: Junge Leute gehen aus dem Ausgang nach Hause, werden auf dem Nachhauseweg brutal [PAGE 494] zusammengeschlagen, spitalreif geschlagen. Es ist einfach eine untragbare Situation. Ich glaube, Sie sind jeweils auch so erschüttert wie ich, wenn Sie von solchen Vorkommnissen Kenntnis nehmen müssen.

Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, eine Verschärfung der folgenden Artikel des Strafgesetzbuches vorzulegen: Artikel 111 und 112, "Vorsätzliche Tötung" und "Mord", sowie Artikel 122, "Schwere Körperverletzung". Zu diesen schweren Körperverletzungen gehören insbesondere auch gezielte und gesundheitsschädigende Schläge auf den Kopf. Dabei sollen folgende Vorgaben aufgenommen werden: grundsätzlich lebenslänglich bei vorsätzlicher Tötung oder Mord sowie mindestens fünfzehn Jahre bei schwerer vorsätzlicher Körperverletzung und bei gezielten, gesundheitsgefährdenden Schlägen auf den Kopf. Die Opfer werden ja jeweils, wenn sie bereits am Boden liegen, weiter attackiert und eben speziell auf den Kopf geschlagen. Mir fehlen, ich sage es Ihnen, einfach die Worte.

Zusätzlich sollen die Kantone eingeladen werden, beim Strafvollzug vor dem Antritt der eigentlichen Strafe je nach Schwere des Delikts unbedingt einen harten Arrest von wenigen bis mehreren Tagen zu verfügen.

Es ist einfach bedenklich, wie die Gewaltbereitschaft zugenommen hat. Die Hemmschwelle für brutale Attacken sinkt immer tiefer. Ist man zufällig am falschen Ort und wird Opfer von Schlägern, kann das lebenslängliche Auswirkungen haben. Wenn Sie einmal mit einem Opfer einer solchen Attacke gesprochen haben, wissen Sie, wovon ich rede und was ich mit dieser Motion bewirken möchte. Wie bereits gesagt, wird auf die Opfer noch dann eingetreten, wenn sie bereits am Boden liegen. Das geht einfach nicht. Das muss einfach harte Konsequenzen haben, und zwar in jedem Fall, denn niemand hat das Recht, einem Menschen solches Leid zuzufügen. Allzu oft finden die Gerichte mildernde Umstände. Oft wird dann noch als Entschuldigung angefügt, der oder die Täter seien unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden. Leider ist es eine Tatsache, dass der Resozialisierung der Täter höheres Gewicht beigemessen wird als dem Schutz der Menschen bzw. der Opfer.

Natürlich kostet das den Staat, den Steuerzahler auch noch eine Menge Geld. Durch eine deutliche Verschärfung des Strafmasses und einen entsprechenden Arrest vor dem Antritt der eigentlichen Strafe wird nicht nur den Opfern ein Minimum an Genugtuung geleistet. Vielmehr bin ich im Gegensatz zum Bundesrat davon überzeugt, dass die abschreckende Wirkung damit erhöht und so die Anzahl der schweren Delikte abnehmen wird.

Leider lehnt der Bundesrat meine Motion mit einer stereotypen Begründung ab, und damit wird die Begründung nicht überzeugender. Die Opfer können ja auch nicht sagen, es sei jetzt systemwidrig, dass sie zusammengeschlagen wurden. Wir sind doch angehalten, uns vermehrt um die Opfer von Gewaltverbrechen zu kümmern. Es geht einfach nicht, dass in unserem zivilisierten Land Menschen grundlos zusammengeschlagen werden, sodass sie vielleicht ein ganzes Leben lang physische und psychische Schäden davontragen.

Damit mit der vom Bundesrat angekündigten Harmonisierung der Strafrahmen endlich vorwärtsgemacht wird, bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen. Damit setzen Sie ein klares Zeichen für eine genaue Prüfung der Artikel 111, 112 und 122 StGB im Sinne einer Verschärfung. Die Opfer werden es Ihnen danken, und ich auch.