Steinemann Barbara · Nationalrat · 2018-03-15
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-15
Wortprotokoll
Die Frage der Kompetenz, also die Frage, wer in Zukunft die Liste der verfolgungssicheren Staaten bestimmen darf, wird von dieser Motion nicht erfasst, aber diese wichtige Frage wurde von der parlamentarischen Initiative 17.466 der SPK-SR, "Liste der verfolgungssicheren Heimat- oder Herkunftsstaaten von Asylsuchenden. Mitwirkung des Parlamentes", aufgeworfen. Die breite Unterstützung in den Staatspolitischen Kommissionen der beiden Kammern zeigt, dass der Rat mit der heutigen Festlegung nicht zufrieden ist. Neu sollen sich die beiden Staatspolitischen Kommissionen bei jeder Änderung der Liste der sogenannten Safe Countries, mindestens aber einmal im Jahr zur Liste äussern dürfen, so der Beschluss der beiden Kommissionen.
Meine Motion ergänzt dieses wichtige und breitakzeptierte Anliegen, indem innerhalb der Staaten, innerhalb der Bevölkerungsgruppen und der Ethnien, unter den Geschlechtern usw. genauer differenziert werden kann, so, wie dies gemäss Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Motion offenbar schon andere europäische Staaten tun. Dabei gilt die Einordnung als sicheres Land bzw. die Zugehörigkeit zu einer sicheren Gruppe in einem Land wie bisher nicht absolut, sondern kann durch den Asylantragsteller widerlegt werden.
Diese Liste hat heute insofern eine grosse Bedeutung, als bei einer Person, die in der Schweiz um Asyl ersucht und aus einem Land stammt, das nicht auf der Liste ist, die Beweislast beim Staat Schweiz liegt. Unsere Behörden müssen beweisen, dass die Person nicht verfolgt wird. Dem Antragsteller obliegt die Beweispflicht, dass er individuell verfolgt wird. Kommt die Person jedoch aus einem Listenstaat, wird die Beweislast umgekehrt. Das Gesuch wird zwar nicht von vornherein abgelehnt, aber die Person hat darzulegen, dass sie, obschon aus einem grundsätzlich sicheren Land, individuell verfolgt wird, und sie erhält dann in der Folge Asyl.
Das, was mein Vorstoss will, gibt es heute schon in einigen Staaten, so die Stellungnahme des Bundesrates. Mit meiner Motion soll unmissverständlich das Signal ausgesendet werden, dass nicht nur für bestimmte sichere Länder keine Aussicht auf Asyl besteht, sondern auch für bestimmte Bevölkerungsgruppen in grundsätzlich sicheren Staaten. Auf diese Weise sind dann hoffentlich schnellere Entscheide möglich.