Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-03-15
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-03-15
Wortprotokoll
Ich beschränke mich auf diejenigen Artikel, bei denen die grünliberale Fraktion eine Minderheit unterstützt. Ich beginne mit den Artikeln 4 und 5 ELG, den Übergangsbestimmungen und den Stichworten Mindestwohnsitzdauer und Karenzfrist.
Die Mehrheit will eine Mindestwohnsitzdauer. Das gibt Probleme für Auslandschweizer, welche zurückkommen. Es gibt aber beispielsweise auch Probleme für schweizerische Seeleute, welche ihr Leben lang auf den Weltmeeren gearbeitet haben und ihren Arbeitgeber nicht in der Schweiz hatten. Diese müssen dann auf das letzte soziale Netz zurückgreifen, auf die Sozialhilfe.
Anders ist es bei der Minderheit I (Aeschi Thomas), welche eine Mindestbeitragsdauer von zehn Jahren bei der AHV vorsieht. Da sind die meisten Auslandschweizer nicht betroffen. Wir werden diese Minderheit unterstützen. Auch wir sind dafür, dass Hürden für die Einwanderung in die Sozialsysteme bestehen. Wir wollen aber keine Blut-und-Boden-Diskussion führen. Uns ist wichtig, dass dieser Punkt aufgenommen wird.
Zu Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe d ELG, der Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien: Hier unterstützen wir die Minderheit II (Humbel). Wir sind überzeugt, dass die Kantone ihre Eigenheiten kennen. Die Kantone können auch passende Festlegungen machen. Genau das will die Minderheit II, indem eben die Kantone eine massgebende Prämie festlegen. Wie gesagt, wir unterstützen das.
Wir unterstützen auch die nächste Minderheit, die Minderheit Barrile bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a ELG zur Anrechnung des Erwerbseinkommens der Ehegatten ohne Anspruch. Bundesrat und Mehrheit wollen Schwellenwerte abbauen. Das wollen wir auch. Aber der Bundesrat betrachtet nur das System der Ergänzungsleistungen. Da können Schwellen abgebaut werden. Wenn wir aber das System ganzheitlich anschauen, das System öffnen und es volkswirtschaftlich betrachten, dann stellen wir fest, dass Fehlanreize in Kauf genommen werden: Es ist klar, dass bei der Umsetzung des Mehrheitsantrages ein negativer Anreiz für Erwerbsarbeit durch Ehegatten entsteht. Die Motivation, selber noch einen finanziellen Beitrag zu erarbeiten, wird geschmälert. Wir wollen das nicht, wir unterstützen die Minderheit Barrile.
Ich finde es schade, dass Kollega Lohr den Minderheitsantrag bei Artikel 26a Absatz 2 ELG zurückgezogen hat. Die Informationen zu Krankheits- und Behinderungskosten - das sind Gesundheitsdaten - sollen erfasst werden. Das ist einerseits sehr sensibel - es sind Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte -, andererseits aber brauchen wir diese Daten, um die Ergänzungsleistungsansprüche sauber berechnen zu können. Es ist ganz klar: Die Datenerfassung braucht eine gesetzliche Grundlage, sonst steht der Datenschutzbeauftragte auf der Matte und zieht dieser Datenbank den Stecker.
Es bleibt also als einzige Möglichkeit, dass man mit einem hybriden System arbeitet. Gewisse Daten sind in einer Datenbank enthalten, Krankheits- und Behinderungskosten müssen aber auf Papier bearbeitet werden. Das ist in der heutigen Zeit aus unserer Sicht unsinnig. Wir sind überzeugt: Die Lösung der Mehrheit wird Mehrkosten verursachen. Da der Antrag der Minderheit Lohr zurückgezogen worden ist, müssen wir das aber akzeptieren.
Erlauben Sie mir noch einige abschliessende, zusammenfassende Bemerkungen dazu, wie die grünliberale Fraktion die Vorlage nun einschätzt: Wir kommen zum Schluss, dass die Vorlage als Gesamtes nicht mehr ausgewogen ist. Sie ist von einer Optimierungsvorlage zu einer Sparvorlage umgebaut worden. Wir Grünliberalen erwarten, dass der Ständerat Gegensteuer gibt, dass wieder mehr Ausgewogenheit erreicht wird. Dennoch werden wir in der Gesamtabstimmung mehrheitlich zustimmen. Wir halten aber klar fest, dass diese Zustimmung kein Präjudiz für die Schlussabstimmung nach Abschluss der Differenzbereinigung ist.