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Graf Maya · Nationalrat · 2002-06-17

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion bittet Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die beiden Minderheitsanträge zu Artikel 2 Absatz 4bis und Artikel 2 Absatz 4ter abzulehnen.

Es ist nichts als konsequent, den Bereich Bildung und Arbeit in das vorliegende Behindertengleichstellungsgesetz aufzunehmen. Wie heisst es so schön im Invalidengesetz: "Eingliederung vor Rente". Hier können wir Ernst damit machen, denn gleiche Chancen setzen gleiche Bildungs- und Arbeitsbedingungen voraus. Wenn wir diesen Grundsatz haben, dann müssen die Rahmenbedingungen eben stimmen. Der Zugang zu Aus- und Weiterbildung und keine Benachteiligungen im Bereich der Arbeitsverhältnisse gehören zu diesen Bedingungen; denn Bildung und Arbeit bedeuten Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Sie gehören zu den wichtigsten Integrationsmitteln.

Ich habe da schon Mühe mit den Liberalen, schöne Worte von Verständnis nützen nichts, denn hier und heute müssen wir Taten zeigen. Diese Taten gehören in ein Gesetz, wie wir es vorgeschlagen haben.

Ich möchte zu Absatz 4bis Artikel 2, in dem es um die Aus- und Weiterbildung geht, noch Folgendes bekanntgeben: Es ist wichtig, dass für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit besteht, sich eine Ausbildung anzueignen. Sie stellt eine wichtige Voraussetzung für eine selbstständige Teilnahme dieser Menschen am gesellschaftlichen und beruflichen Leben dar. Doch sehen sich heute noch viele Menschen mit Behinderungen auch in diesem Bereich mit zahlreichen Benachteiligungen konfrontiert, welche ihre Chancen, eine Ausbildung erfolgreich abzuschliessen, erheblich einschränken. Wie heisst es so schön: Nur mit ständiger Weiterbildung kommt man im Beruf weiter. Soll das nicht auch für Menschen mit einer Behinderung gelten?

Dementsprechend sieht auch Artikel 1 des vorliegenden Gesetzes diese Erleichterung vor, und darum müssen wir das heute auch in Artikel 2 Absatz 4bis festlegen. Er stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den Massnahmen der Invalidenversicherung sowie zu den spezifischen Bestimmungen des soeben revidierten Berufsbildungsgesetzes dar.

Zu Artikel 2 Absatz 4ter: Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist eine zentrale Voraussetzung für die Partizipation. Es steht fest: Trotz den im IVG vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der Integration hat nach der Botschaft des Bundesrates "eine behinderte Person beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder beim Start zu einer beruflichen Karriere oft wesentlich grössere Hindernisse zu überwinden als eine nichtbehinderte Person" (BBl 2001 1793). Nehmen wir diese Worte ernst, setzen wir sie in die Tat um, und verankern wir dies jetzt im Behindertengleichstellungsgesetz.

Ich möchte noch etwas zur befürchteten Klageflut sagen: Beim Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann waren dieselben Befürchtungen geäussert worden. Sie sind nicht eingetreten. Es gab einige Prozesse, die wegweisend waren, und dann wirkte das Gesetz vor allem präventiv. Das ist wichtig an diesen beiden Bestimmungen: Sie wirken präventiv, und sie schaffen die wirklich wichtigen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit einer Behinderung.

Die grüne Fraktion bittet Sie darum, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Es ist ein sehr wichtiger und zentraler Entscheid.