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Gross Jost · Nationalrat · 2002-06-17

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Suter zu unterstützen und hier einen etwas weiter gefassten Zweckartikel vorzusehen. Dieser weiter gefasste Zweckartikel nennt vor allem vier wichtige Elemente: die Eigenständigkeit des Behinderten; die Eingliederung - als wichtiger Zweck auch des Behindertengleichstellungsgesetzes; die Teilhabe an der Gemeinschaft; den Zugang - vor allem - zu den öffentlichen Bauten und Anlagen. Gleichzeitig ist die Formulierung des Antrages der Minderheit Suter, den unsere Fraktion unterstützt, folgerichtig als Rechtsanspruch des Behinderten umschrieben, wie ja hier durchwegs bei allen wichtigen Punkten eben Rechtsansprüche, klagbare Rechte vorgesehen sind. Das ist ganz wichtig, um diesem Gesetz auch in der Alltagspraxis zum Durchbruch zu verhelfen. Es ist nicht nur eine blosse Staatsaufgabe, sondern ein Anspruch.

In der vorliegenden Fassung der Kommissionsmehrheit heisst es eher lau, der Staat oder der Bund habe die entsprechenden Rahmenbedingungen zu setzen. Das genügt uns nicht. Wir wollen Ansprüche und klagbare Rechte, und wir wollen diese einzelnen Teilhabebereiche auch umschrieben haben. Ich möchte auch daran erinnern, dass wir in der Beratung der 4. IV-Revision im IVG einen Zweckartikel - Artikel 1a - verabschiedet haben, der ausdrücklich die Wiederherstellung des Primates der Wiedereingliederung verlangt. Die Formulierung, wie sie Herr Suter im Antrag der Minderheit vorschlägt, nähert sich in diesem Bereich eben stark jenem auch weiter gefassten Zweckartikel im IVG an.

Ich möchte hier noch auf ein Missverständnis eingehen: Es wurde diesem Gesetz ja auch der Vorwurf gemacht, sein Behindertenbegriff sei nicht mit jenem des IVG identisch. Das kann dieser Begriff auch nicht sein, denn der Behindertenbegriff im IVG ist erwerbsorientiert und kommt nur zum [PAGE 932] Tragen, soweit es um die berufliche Wiedereingliederung des Behinderten geht - mit ganz wenigen Ausnahmen. Der Anspruch, auch der verfassungsrechtliche Anspruch dieses Gesetzes geht wesentlich weiter. Deshalb braucht es hier auch die gesellschaftliche Dimension der Wiedereingliederung, und das drückt die Formulierung des Antrages der Minderheit viel zutreffender aus als die etwas laue Fassung der Kommissionsmehrheit.

Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag Suter zu unterstützen.