Stahl Jürg · Nationalrat · 2002-06-17
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-17
Wortprotokoll
Der Antrag meiner Minderheit nimmt den Entwurf des Bundesrates auf; danach gilt dieses Gesetz für Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bewilligt oder erneuert werden. Die Mehrheit will, dass diese Zahl von acht auf sechs Wohneinheiten reduziert wird. Hier handelt es sich, wie bei einigen anderen Anträgen der Kommissionsmehrheit, um einen der Punkte, bei dem ich der Überzeugung bin, dass die Kommissionsmehrheit dieses Gesetz damit massiv überladen hat.
Es mag ja so aussehen, dass es sich bei der Frage, ob sechs oder acht Wohneinheiten im Gesetz stehen, um eine kleine Differenz handelt. Es geht hier aber um mehr:
Auf der einen Seite - aus der Sicht der SVP-Fraktion - ist der Eingriff in den privaten Handlungsspielraum ganz generell betrachtet sehr, sehr kritisch zu beurteilen. Maximalauflagen im Bereich des Bauens, im Bereich des Erneuerns führen erfahrungsgemäss zu reduzierter Bautätigkeit. Das darf nicht die Idee dieses Gesetzes sein.
[PAGE 940] Auf der anderen Seite gibt es aber auch konkrete Zahlen, welche gegen die Mehrheit sprechen. Wenn Sie die Anzahl der Wohneinheiten von acht auf sechs reduzieren, so schliessen Sie mit diesem Entscheid neu 38 000 Wohnungen in das Gesetz ein, was einem hochgerechneten Investitionsvolumen von 2,34 Milliarden Franken entspricht. Dies müssen Private leisten, staatlich verordnet.
Ich bitte Sie nachdrücklich, im Sinne einer freiheitlichen, einer justiziablen Lösung der Minderheit zu folgen und die Fassung des Bundesrates bzw. des Ständerates, die acht Wohneinheiten vorsieht, zu unterstützen.