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Thurnherr Walter · 2018-05-28

Thurnherr Walter · Aargau · 2018-05-28

Wortprotokoll

Das Anliegen, etwas zu tun, damit die Gesetze nicht unnötig fortbestehen, ist sicher berechtigt. Aber das Parlament kann bereits heute die Befristung von Gesetzesbestimmungen jederzeit überprüfen. Natürlich kann der Bundesrat in jeder Botschaft systematisch [PAGE 587] darauf hinweisen, was eine Befristung bedeutet, und über die Konsequenzen Auskunft geben. Aber Sie können sich gut vorstellen, wie das dann herauskommen wird: An vielen Orten dürfte dann stehen, es komme halt darauf an, inwieweit sich das Gesetz als wirksam erweise, ob die Lage sich bis in einigen Jahren in der gewünschten Richtung verbessert habe und ob man auch genügend Mittel zur Verfügung habe, um mit der Subvention oder mit der Regulierung fortzufahren. Es ist wohl zu erwarten, dass selbst dann, wenn die Bundesgesetze tatsächlich befristet sind, sich die Frage stellt, wie oft Sie die neue Gesetzesbestimmung aufheben und nicht einfach fortsetzen. Es ist wohl eher zu erwarten, dass man dann die Geltungsdauer des Erlasses wieder verlängern würde.

Wir bitten Sie, das zu bedenken und deshalb die Minderheit zu unterstützen.

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