Janiak Claude · Ständerat · 2018-05-28
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-28
Wortprotokoll
Dieses Geschäft hat eine längere Vorgeschichte. Sie erinnern sich: Der Nationalrat wollte das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen. Vor einem Jahr, am 15. Juni 2017, haben wir uns gegen diese Rückweisung ausgesprochen. Der Nationalrat ist daraufhin auf seinen Entscheid zurückgekommen und hat in der Frühjahrssession die Beratungen als Erstrat durchgeführt und den Entwurf des Bundesrates in einigen Punkten angepasst.
Von den nationalrätlichen Beschlüssen hat sich in der Detailberatung vor allem ein Punkt als umstritten erwiesen, der die Erstellung des Fahrplans durch die Trassenvergabestelle betrifft. Zu diesem Punkt hat Ihre Kommission Vertreter der Trasse Schweiz AG eingeladen und angehört.
Ich darf vielleicht, bevor wir zu den Details kommen, nochmals kurz in Erinnerung rufen, um was es geht. Es geht um vier Massnahmen, die vorgesehen sind:
1. Die heutige Lösung mit der Trasse Schweiz AG, die für den Zugang zum Schienennetz zuständig ist, erweist sich als nicht glücklich. Die Trasse Schweiz AG gehört zu je einem Viertel den SBB, der BLS, der SOB und dem Verband öffentlicher Verkehr. Die anderen Akteure sind nicht Teilhaber. Somit ist das von der Governance her suboptimal. Trasse Schweiz soll deshalb in eine unabhängige Anstalt des Bundes umgewandelt werden.
2. Ein Punkt, der sicher noch zu reden geben wird, ist die gesetzliche Definition der Rechte und Pflichten bei der Aufgabe Systemführerschaft.
3. Die Verankerung von Mitwirkungsrechten für die Eisenbahnunternehmen bei der Fahrplanerstellung und bei der Planung von Investitionen in die Infrastruktur ist vorgesehen.
4. Zu nennen ist auch die Stärkung der Regulierungsbehörde Railcom, der Schiedsbehörde im Eisenbahnverkehr. Der Bundesrat möchte mit der Vorlage auch die Passagierrechte stärken. Es gibt dann noch weitere Gesetzesanpassungen.
Bei der Systemführerschaft geht es darum, diese Möglichkeit im Gesetz zu verankern, also eine gesetzliche [PAGE 266] Grundlage festzuschreiben, welche gegenüber der heutigen Situation Rechte und Pflichten regelt. Die Beauftragung sowie die Steuerung sollen klarer festgelegt werden. Bei dieser Frage hat der Nationalrat Artikel 18a gestrichen, ist also nicht dem Bundesrat gefolgt. In unserer Kommission liess sich Frau Bundesrätin Leuthard vertreten, als wir das Geschäft behandelten. Die Vertretung ist nicht antragsberechtigt, und es hat niemand den Antrag gestellt, dem Bundesrat zu folgen. Ich gehe davon aus, dass Sie, Frau Bundesrätin Leuthard, hier nochmals dazu Stellung nehmen werden und allenfalls einen Antrag stellen könnten.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates ist in grossen Linien den Anträgen des Bundesrates gefolgt. Zwischen Nationalrat und unserer KVF gibt es Differenzen. Eine andere Haltung als Bundesrat und Nationalrat nehmen wir zu den Konkurrenzierungsbestimmungen für Fernbusse ein. Diese sollen im Personenbeförderungsgesetz näher ausgeführt und verschärft werden. Die Kommission stellt sich gegen den Entscheid des Nationalrates, Fahrplanerstellung und Betriebsführung für die Bahn zu trennen. Die Trassenvergabestelle soll weiterhin ein Bahnunternehmen bzw. eine Infrastrukturbetreiberin beauftragen können, den Netzfahrplan zu erstellen. In diesem Punkt unterstützen wir die Haltung des Bundesrates. In zwei weiteren Punkten liegen Änderungsanträge vor. Einerseits sollen die genauen Bestimmungen über Fahrpreisentschädigungen in Verspätungsfällen auf dem Verordnungsweg und nicht im Personenbeförderungsgesetz geregelt werden. Andererseits beantragt die Kommission, dass das Öffentlichkeitsprinzip für den öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gelten soll. Das war in der Kommission umstritten. Das wird sicher auch bei der Detailberatung zu reden geben.
Ich glaube, das genügt als Einführung.