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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-05-28

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-28

Wortprotokoll

Eintreten ist unbestritten - es war ja der Ständerat, der dafür sorgte, dass die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückgewiesen wurde. Das Geschäft selber, die Ausrichtung der Bahninfrastruktur für die Zukunft, hat einen stark organisatorischen Charakter und ist im Wesentlichen unbestritten. Die vorberatende Kommission hat eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem Nationalrat eingefügt. Teilweise ist sie dem Bundesrat gefolgt, wo der Nationalrat abweichend entschieden hat, teilweise sind weitere Bestimmungen angefügt worden, die noch erläutert werden müssen.

Der Grund, weshalb ich hier das Wort ergreife, ist, dass sich inzwischen offenbar ein neues Problem aufgetan hat. Erst am Rand der Kommissionsberatungen ist klargeworden, dass sich mit der Vorlage ein politisches Problem verbinden könnte. Es wird gesagt, dass die Vorlage vom zuständigen Bundesamt zum Anlass genommen werden soll, den internationalen Personenverkehr auf der Bahn zu öffnen, und zwar ohne dass dies ein Teil der Vorlage wäre. Entscheide sind noch keine gefallen. Wenn nachher gesagt würde, dass dies nicht der Fall sei, wäre das eine gute Nachricht. Wo es um die Liberalisierung des Schienenverkehrs ging, war es leider in der Vergangenheit oft so: Wo Rauch war, war auch Feuer. Wir haben das bei den Fernbussen gesehen, und wir erleben es bei der Fernverkehrskonzession, wo die Auseinandersetzung im Gang ist. Jedes Mal geht es um das Erfolgsmodell der integrierten Bahn.[PAGE 267]

Die Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) selber - man kann hier die Botschaft zitieren, das Verhältnis zum EU-Recht wird ja auch ausführlich abgehandelt - sieht ausdrücklich vor, dass die organisatorischen Bestimmungen so ausgestaltet werden, dass in Zukunft die EU-Kompatibilität gemäss den verschiedenen Paketen betreffend Eisenbahn gegeben ist, wenn diese Vorlage verabschiedet wird. Es werden Kapitel im Zusammenhang mit den Passagierrechten eingefügt, mein Vorredner hat darauf hingewiesen. Auch hier wird Kompatibilität hergestellt. So weit, so gut.

Zum Verhältnis insgesamt zur Philosophie der EU beim dritten und vierten Eisenbahnpaket - bezüglich der Liberalisierung, bezüglich der Marktöffnung - sagt die Botschaft klipp und klar, dass die OBI-Vorlage organisatorisch äquivalent sei zu den EU-Bestimmungen. Es wird aber auch ausdrücklich gesagt: keine Marktöffnung! Eine solche sei eben damit nicht beabsichtigt. Keine Marktöffnung, das wird in der Botschaft im Fazit betreffend Kompatibilität mit dem dritten und vierten EU-Eisenbahnpaket ausgeführt. Es wird damit auch - das war ein Vorentscheid - am Erfolgsmodell der integrierten Bahn festgehalten, das bei den SBB dann nicht nur den Betrieb einschliesst, sondern auch die Infrastruktur. Sie ist auch ein Teil unserer Schweizerischen Bundesbahnen. Diese integrierte Bahn ist ein Erfolgsmodell. Sie ist auch ein Erfolgsmodell, wenn wir auf den internationalen Eisenbahnverkehr zu sprechen kommen. Das Kooperationsmodell zwischen den Bahnen im internationalen Verkehr ist ein leistungsfähiges Modell, ein Modell, das im Interesse eines effizienten Schienenverkehrs auch fortgeführt werden sollte.

Es gäbe verkehrspolitische Argumente gegen die Liberalisierung des internationalen Schienenpersonenverkehrs, denn es ist eben auch effizient, mit dem Kooperationsmodell weiterzufahren. Es gibt europapolitische Argumente. Es gibt keinen Grund, weshalb jetzt die Schweiz - gerade weil wir ja ohnehin anspruchsvolle Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen vor uns und nachher dann das Resultat zu bewerten haben - ausgerechnet hier auch noch eine Baustelle, die innenpolitisch belastet ist, öffnen und die Marktöffnung durchführen soll, entgegen dem, was in der Botschaft zur OBI-Vorlage zu lesen ist, dass im Schienenpersonenverkehr keine Liberalisierung durchzuführen sei.

Schliesslich - das ist die politische Bemerkung - ist es so, dass inzwischen offenbar auch Gutachten eingeholt wurden. Die bekannte Europarechtlerin Professorin Epiney hat das Ganze verkehrsrechtlich wie auch europarechtlich untersucht und kommt zum Schluss, dass wir für einen solch weitreichenden Schritt wie die Liberalisierung, die Marktöffnung im internationalen Personenverkehr einen politischen Entscheid brauchen - legitimiert durch das Parlament, nicht einfach nur faktisch über Verhandlungen im Rahmen des Gemischten Ausschusses.

In diesem Sinn ist zwar Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Eine Modernisierung ist richtig und fällig und wird im Rahmen von OBI vorgenommen. Gleichzeitig darf dies aber nicht heissen, dass die Modernisierung - entgegen dem, was in der Botschaft zu lesen ist - als Legitimation für die Marktöffnung im internationalen Personenverkehr genommen wird.