Wicki Hans · Ständerat · 2018-05-28
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-28
Wortprotokoll
Wie Sie bereits von Kollege Dittli gehört haben, ist für die Minderheit ein diskriminierungsfreier Zugang zur Eisenbahninfrastruktur ein sehr, sehr zentrales Anliegen. Dies ist es umso mehr, als es eben gerade im öffentlichen Interesse liegt, dass für die verschiedenen Unternehmungen gleich lange Spiesse bestehen. Denn dies ist eine Voraussetzung, damit sie sich mit ihren Leistungen im Wettbewerb überhaupt behaupten können.
Der Unterschied zum Beschluss des Nationalrates, Sie haben es gehört, liegt dabei in der Streichung des Passus, der es verunmöglicht hätte, dass SBB Infrastruktur weiterhin für die Erstellung des Netzfahrplans zuständig ist. Denn die Vergabe der Fahrplanerstellung an völlig aussenstehende Dritte ist meines Erachtens eben wirklich nicht sinnvoll. Das wäre so, wie wenn ein Unternehmen die Produktionsplanung fremdvergeben würde. Dass dies meistens nicht wirklich gut rauskommt, könnten Ihnen einige Unternehmen bestätigen.
Zudem hat auch Frau Bundesrätin Leuthard im Nationalrat bereits darauf hingewiesen, dass dadurch eine Schnittstelle zwischen Fahrplanplanung und Betriebsführung entstehen würde. Angesichts des dichtbefahrenen Netzes wäre dies kontraproduktiv und daher abzulehnen.
Allerdings ist das Anliegen der Transparenz und der Verhinderung von Diskriminierungen berechtigt. Dabei geht es nicht darum, die heutige Situation völlig umzukrempeln. Vielmehr soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die diskriminierungsfreie Wahrnehmung von Aufgaben auch beim Beizug von Dritten einfordern zu können. Denkbar wäre etwa, dass eine Stelle eingerichtet würde, wo mögliche Diskriminierungen gemeldet und geprüft werden könnten. Gemäss den Diskussionen in der Kommission gäbe es mit der Railcom, der bisherigen Schiedskommission im Eisenbahnverkehr, schon heute eine Institution, die dafür infrage käme. Entsprechend könnte eine solche als Anlaufstelle dienen. Sie müsste also nicht neu erfunden werden. Somit geht dieser Antrag zwar vom gleichen Grundsatz aus wie die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat, doch werden die Mitwirkungsrechte der Unternehmen und die Diskriminierungsfreiheit besonders betont. Mit der gesetzlichen Festlegung können diese Aspekte auch bei allfällig beizuziehenden Dritten ausdrücklich eingefordert werden.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.