Eberle Roland · Ständerat · 2018-05-28
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-28
Wortprotokoll
Zur Ausgangslage: Die Schweiz hat am 6. Mai 1983 das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung ratifiziert. Am 4. August 1983 trat dieses für die Schweiz in Kraft. Weil dieses Übereinkommen als Rahmenvertrag konzipiert ist, bedarf es zur Erfüllung seiner Zielsetzung der Konkretisierung durch verschiedene Protokolle. Acht Zusatzprotokolle sind bereits in Kraft getreten. Die Schweiz hat alle Protokolle ratifiziert.
Im Juli 1998 wurde in Aarhus das Protokoll betreffend persistente organische Schadstoffe verabschiedet. Dieses wurde von 26 Parteien ratifiziert, am 23. Oktober 2003 trat es für die Schweiz in Kraft. Ziel des Protokolls ist die Verhinderung bzw. Verringerung einer unbeabsichtigten Freisetzung bestimmter persistenter organischer Schadstoffe. Dabei handelt es sich um besonders schädliche chemische Substanzen, die einerseits hochgiftig sind und sich andererseits in der Nahrungskette anreichern. Diese Substanzen können weiträumig verfrachtet werden und stellen entsprechend eine globale Bedrohung für Mensch und Umwelt dar. Zu den heute bekannten schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit gehören etwa hormonelle Störungen, Fruchtbarkeits- und Reproduktionsstörungen.
Zum Inhalt der Vorlage: Die Emissionen von persistenten organischen Schadstoffen sind in der Schweiz und in den Nachbarländern dank dem genannten Übereinkommen seit 1990 deutlich zurückgegangen. Die Emission solcher Stoffe müsste so weitmöglichst begrenzt werden, um die Risiken für Mensch und Umwelt zu verringern. Die Anforderungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über persistente organische Schadstoffe wurden deshalb an den Stand der Wissenschaft und der Technik angepasst, indem unter anderem sieben Substanzgruppen neu ins Protokoll aufgenommen wurden. Die Änderungen des Protokolls wurden am 18. Dezember 2009 von den Protokollparteien, auch von der Schweiz, verabschiedet. Das geänderte Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien, die entsprechenden Emissionen weiter zu begrenzen.
Die Schweiz kommt den diesbezüglichen Verpflichtungen bereits heute vollumfänglich nach. Dementsprechend ist die Genehmigung des geänderten Protokolls weder für den Bund noch für die Kantone mit zusätzlichen finanziellen oder personellen Verpflichtungen verbunden. Die Verpflichtungen des Protokolls sind im Schweizer Recht vollumfänglich umgesetzt, insbesondere in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, der Luftreinhalte-Verordnung und der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte. Weitere Anpassungen im Schweizer Recht sind nicht notwendig.
Kurz zur Bedeutung dieser Vorlage: Die Schweiz hat ein grosses Interesse an einem wirksamen Übereinkommen zur Begrenzung der Luftverschmutzung in Europa. Die Revision des Protokolls ist deshalb zu begrüssen. Die Zielsetzungen sowie die Verpflichtungen des revidierten Protokolls stehen im Einklang mit den schweizerischen Rechtsgrundlagen im Bereich der Luftreinhaltung und der Chemikalien.
Der Nationalrat hat die Vorlage am 15. März 2018 mit 150 zu 8 Stimmen angenommen.
Die UREK unseres Rates hat das Geschäft am 24. April 2018 beraten und einstimmig beschlossen, Ihnen Eintreten und Annahme des vorliegenden Entwurfes zu empfehlen.