Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2018-05-29
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-29
Wortprotokoll
Diese letzte Bestimmung, bei der ich einen Minderheitsantrag eingereicht habe, hat es in sich. Es geht um das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, das nun mit einer Anpassung von Artikel 40a Absatz 2 des Obligationenrechtes deutlich verschlechtert wird. Ich bitte Sie dringend, diesen Schnellschuss aus einer der vielen Sitzungen zum Fidleg und Finig abzulehnen.
Die Mehrheit der WAK-NR will für bestehende Kunden von Banken und Finanzinstituten Bank- und Finanzdienstleistungsverträge vom geltenden vierzehntägigen Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen ausnehmen. Diese OR-Bestimmung war nicht Gegenstand dieser Vorlage. Betroffene Kreise konnten sich auch nicht dazu äussern. Eine Vernehmlassung hat nicht stattgefunden. Es geht aber um ein sehr wichtiges Recht für Konsumentinnen und Konsumenten und auch für Sie und Ihre Angehörigen. Es geht darum, etwas Unüberlegtes, das zu Hause am Stubentisch beschlossen wurde, widerrufen zu können.
Sie haben gute Gründe, gegen diese Aufhebung zu sein. Die Aufhebung dieses Widerrufsrechts ist unverhältnismässig. Finanzielle Entscheidungen haben weitreichende Folgen für die betroffene Person und für ganze Familien. Es gab und gibt Fälle, in denen sich durch Fehlinvestitionen das Ersparte oder sogar ausbezahlte Pensionskassenvermögen in Luft aufgelöst haben. Wenn nun das Widerrufsrecht für Finanzdienstleistungen aufgehoben wird, hätte dies zur Folge, dass jemand zwar beispielsweise den übereilten Kauf eines Staubsaugers oder eines kombinierten TV-Handy-Abonnements bei einem Haustürgeschäft oder Telefonverkauf widerrufen könnte, nicht jedoch einen Bank- oder Finanzdienstleistungsvertrag, der über die finanzielle Situation von ganzen Familien entscheiden kann.
Natürlich muss jeder und jede Eigenverantwortung wahrnehmen. Jeder und jede von uns wurde aber auch schon einmal überrumpelt. Alle haben schon einmal Entscheidungen gefällt, die sie mit etwas zeitlichem Abstand bereuten. Denken Sie dabei auch an betagte Personen, die sich je nach gesundheitlicher Situation schlechter wehren können, wenn sie bedrängt oder überredet werden.
Die vorliegende Fassung der Mehrheit der WAK, das Widerrufsrecht nicht generell, sondern nur für bestehende Kunden von Banken und Finanzinstituten aufzuheben, macht die Sache auch nicht besser. Die Erfahrung zeigt, dass Falschberatungen mit weitreichenden finanziellen Folgen oft geschahen, als bereits eine Kundenbeziehung bestand. Gerade weil ein Vertrauensverhältnis besteht, sind Kunden gegenüber den Vorschlägen von Banken und Vermögensverwaltern oft weniger kritisch.
Ein Beispiel: Ein älterer Herr hat schon seit vielen Jahren ein Konto bei einer Bank, und nun erbt er ein paar Hunderttausend Franken. Er hat bisher noch nie einen Finanzdienstleistungsvertrag abgeschlossen. Ein Bankberater, der seinen Umsatz noch etwas erhöhen muss und entsprechende Zielvorgaben hat - ich kenne solche Vorgaben, und ich kenne auch die schwierige Situation von Bankberatern -, macht nun einen Finanzdienstleistungsvertrag, der zwar für ihn lukrativ ist, für denjenigen aber, der ihn abschliesst, nicht unbedingt. Das ist nicht mehr widerrufbar, auch wenn es am Samstagnachmittag passiert ist.
Denken Sie daran: Ein aktiver Missbrauch des Widerrufsrechts, wie er hier auch schon stipuliert wurde, ist hier nicht möglich. Denn heute gilt ganz klar nach Gesetz: Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, wenn er selber die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat. Dann ist das nicht möglich; die Aussagen, die zum Teil gemacht wurden, stimmen nicht.
Noch zum letzten Beispiel: Wenn es trotzdem so ist, dass jemand einen Widerruf macht, wenn sich vor allem bei Wertpapieren zum Beispiel der Kurs ändert, dann könnte man - abgesehen davon, dass das seit Jahrzehnten nie ein Problem war, diese Geschäfte gibt es seit Jahrzehnten -, wenn man trotzdem ein Problem daraus machen will, hier beim Widerrufsrecht zum Beispiel in Artikel 40f OR eine Bestimmung einfügen, die dem Gedanken des Kursgewinnes, des Kursverlustes Rechnung trägt. Damit könnte man eine spezifische Lösung für das finden, was einige von Ihnen als Problem sehen. Aber schaffen Sie dieses Widerrufsrecht für Finanzdienstleistungs- und Vermögensverwaltungsverträge nicht einfach so ab. Das hat gravierende Folgen gerade für die finanzielle Situation von Familien.
Deshalb bitte ich Sie dringend: Sehen Sie davon ab. Wenn Sie das ändern wollen, gibt es das Mittel der Kommissionsmotion, dann machen Sie ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren, schauen Sie, wo wirklich Handlungsbedarf besteht; so werden Sie allfälligen Bedenken Rechnung tragen können. Ich bitte Sie, dieses bedeutende Recht nicht auszuhöhlen.