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Wicki Hans · Ständerat · 2018-05-29

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-29

Wortprotokoll

Wenn ich an die laufende Legislatur zurückdenke, dann fällt mir auf, dass wir oft und grundsätzlich von Eigenverantwortung gesprochen haben. Die meisten von uns unterstützen selbstverständlich Wirtschaftsfreiheit, Deregulierung und freies Unternehmertum. Das machen wir sehr oft und sehr eindrücklich während des Wahlkampfs. Sobald aber die Wahl vorüber ist und wir hier im Rat sitzen, sieht die Sache nicht mehr so klar aus. Da streitet man sich ab und zu um Details und übersieht dann dabei, dass man mitten im Regulieren ist und das auch noch in Kauf nimmt.

Wirtschaftsfreiheit gilt aber erst, wenn die Menschen in diesem Land eine Frage tatsächlich anders angehen dürfen, als wir Politiker es für richtig befinden. Heute haben Sie die Gelegenheit dazu, diesem Verfassungsgrundsatz auch nachleben zu können. Ich gehe davon aus, dass alle hier im Saal gegen eine Lohndiskriminierung sind. Die Diskussion zu diesem Thema nimmt aber inzwischen fast schon religiöse Züge an und wird auch sehr, sehr emotional geführt. Das Problem ist meines Erachtens die Vermischung der Begriffe der nichterklärbaren Lohndifferenz und der Lohndiskriminierung.

Es ist richtig, dass 2014 eine nichterklärbare Lohndifferenz von 7,45 Prozent im privaten respektive 6,9 Prozent im öffentlichen Sektor festgestellt wurde. Allerdings bedeutet "nichterklärbar" nicht automatisch, dass es sich um eine Lohndiskriminierung handelt. Vielmehr bezieht sich das "nichterklärbar" auf die Kriterien, mit denen Lohndifferenzen untersucht werden. Diese werden vom Bundesamt für Statistik erhoben und sind für sich alleine sicher korrekt. Doch bilden sie nur einen Teil der fast unzähligen Faktoren ab, die bei Lohnunterschieden relevant sind. Ich habe bereits beim letzten Votum darauf hingewiesen, dass Kriterien wie Sprachkenntnisse, Führungserfahrung, Weiterbildung, Beschäftigungsgrad, konkrete Position im Unternehmen usw. darin eben nicht enthalten sind. Wenn diese Kriterien berücksichtigt würden, dürfte ein erheblicher Teil dieser Differenzen ebenfalls erklärbar werden.

Genau hier setzt das Modell der Selbstdeklaration an. Wir wurden ja in der letzten Session von Kollege Graber aufgefordert, ein entsprechendes Modell zur Selbstdeklaration auszuarbeiten. Dieses nun vorliegende Modell ist die Antwort auf diese Aufforderung.

Das Modell gibt den Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit, wirkliche Lohndiskriminierungen zu verifizieren und auch zu bekämpfen. Gerade dies soll mit dem vorliegenden Minderheitsantrag erreicht werden. Dank der vorgeschlagenen Selbstdeklaration wird den betroffenen Unternehmen einerseits eine Zielvorgabe gemacht, ihnen andererseits aber die Freiheit gegeben, diese mit geeigneten Mitteln zu erreichen. Damit ermöglichen Sie Analysen, welche auf die einzelnen Unternehmen zugeschnitten sind.

Im Rahmen der letzten Behandlung hatte ich ein Beispiel gebracht: das mittelständische Unternehmen X aus dem Gebiet [PAGE 289] der Haustechnik. Je nach Branche sind die Strukturen und die Zusammensetzung eben unterschiedlich.

Eine Selbstdeklaration hätte den grossen Vorteil, dass auf die spezifischen Hintergründe eingegangen werden könnte. Dies würde es ermöglichen, die nichterklärbare Differenz genauer zu untersuchen und tatsächliche Lohndiskriminierungen festzustellen, anstatt mit vordefinierten Kriterien alles über einen Leisten zu schlagen. Es ist im Übrigen nicht so, dass ein Unternehmen eine Analyse nach eigenen Kriterien durchführen und damit willkürliche Ergebnisse vorlegen kann. Denn die Seriosität der Analyse muss ja von der Revisionsgesellschaft auch glaubhaft dargelegt werden. Entsprechend ist die Verlässlichkeit auch hier gegeben.

Auf die Anzahl von 100 Mitarbeitenden gehe ich jetzt nicht genauer ein. Der Antrag der Minderheit II deckt sich in diesem Punkt mit dem Antrag der Mehrheit, worauf Kollegin Seydoux bereits eingegangen ist.

Erlauben Sie mir aber noch ein Wort zur Methodenfrage. Frau Bundesrätin Sommaruga hat in der Kommission betont, dass der Bundesrat eine Methodenvielfalt vorsehen würde. Allerdings sind die Kriterien, wonach die gewählte Methode wissenschaftlich und rechtskonform sein müsse, sehr ergebnisoffen. Mit anderen Worten: In der Praxis dürften mit Berufung auf diese Kriterien plötzlich nur noch sehr wenige Methoden zugelassen werden. Damit sind wir nun wieder beim eigentlichen Problem, dass anhand weniger, letztlich politischer Kriterien alles über einen Leisten geschlagen werden soll. Wichtig ist meiner Ansicht nach aber in erster Linie die Nachvollziehbarkeit. Das heisst, allfällige Lohnunterschiede müssen erklärbar werden - nicht für Beamte und auch nicht für Politiker, sondern für die Angestellten. Das ist mit einer Methodenvielfalt auf dem Fundament der Wirtschaftsfreiheit und mit der Kontrolle durch die Revisionsstelle erreicht.

Die Lösung mittels Selbstdeklaration gibt, wenn die Analyse durch Dritte verifiziert wird, den Unternehmen zudem ebenfalls die Möglichkeit, langfristig von weiteren Analysen befreit zu werden. In diesem Punkt deckt sich der Antrag der Minderheit II mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit.

Dies ist auch eine Lösung im Sinne der Gleichstellung. Denn das Ziel ist ja die Beseitigung der Lohndiskriminierung und nicht die Schaffung einer Analyse-Industrie. Mit einer regelmässig erzwungenen Lohngleichheitsanalyse selbst für Unternehmen, die nachweislich die Lohngleichheit einhalten, würde bloss eine solche alimentiert werden.

Vergessen wir nicht: Es soll nicht die Aufgabe des Ständerates sein, auf Einflüsterungen gewisser Lobbyisten zu hören und den Unternehmen wieder zusätzliche Verpflichtungen und Lasten aufzubürden, deren Kosten natürlich die Unternehmen zu tragen hätten. Vielmehr ist es meiner Ansicht nach unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, innerhalb welcher sich die Wirtschaft entfalten kann. Nur in einer freien Wirtschaft wird das Geld eben auch verdient, das wir hier Jahr für Jahr ausgeben dürfen. Wenn wir nun politische Vorgaben, etwa zur Lohngleichheit, machen, so soll deren Umsetzung verhältnismässiger geschehen. Wenn jemand nachweislich und durch Dritte verifiziert die Lohngleichheit einhält, dann scheint es mir unverhältnismässig zu sein, ihn immer wieder zu solchen Analysen zu zwingen.

Hinzu kommt, dass Sie mit dieser Bestimmung einen Anreiz setzen, das Thema anzugehen und ein für alle Mal zu regeln. Wer die tatsächliche Beseitigung von Lohndiskriminierung statt einer blossen ideologischen Inszenierung will, dem empfehle ich unbedingt, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.

Mit dem vorliegenden Antrag zur Selbstdeklaration geben wir eine politische Zielvorgabe, überlassen aber den Unternehmern die Wahl, wie sie diese erreichen wollen. Mit dem Modell der Selbstdeklaration fördern wir die Eigenverantwortlichkeit sowohl von Unternehmern und Unternehmerinnen als auch der Arbeitnehmerschaft. Die Unternehmer müssen mit Argumenten die prüfenden Personen davon überzeugen, dass sie die Anforderungen eingehalten haben. Oder sie müssen eben anerkennen, dass sie diese nicht einhalten; dann werden Massnahmen gefordert. Die Arbeitnehmenden können bei Unzufriedenheit ihr Schicksal in die Hand nehmen und mit 10 Prozent ihrer Kolleginnen und Kollegen eine externe Untersuchung verlangen. So kann unser Ziel, nämlich die Beseitigung der Lohndiskriminierung, mit effektiven und verhältnismässigen Mitteln nachhaltig erreicht werden.

Mit dieser Begründung bitte ich Sie, den Anträgen der Minderheit II zuzustimmen.