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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-29

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst ausführen, was Ihnen der Bundesrat zu diesem Thema vorschlägt. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, dass man nach Abschluss der Evaluation, aber spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmung einen Bericht mit Vorschlägen für das weitere Vorgehen unterbreitet. Ich würde sagen, das ist eigentlich das normale Vorgehen. Der Bundesrat evaluiert ja regelmässig Gesetze, die Sie verabschieden, um zu schauen, ob sie die Wirkung erzielen, die Sie erzielen wollten, und um dann Vorschläge für das weitere Vorgehen zu machen. Theoretisch wäre es dann möglich, dass Sie das Gesetz aufheben - Ziel erreicht -, das Gesetz weiterführen oder das Gesetz ändern. Das sind etwa die drei Möglichkeiten, die der Bundesrat Ihnen aufgrund der Fakten, die dann vorliegen, unterbreiten könnte.

Die Kommissionsmehrheit möchte, dass diese Evaluation schon nach neun Jahren kommt. Das ist einfach ein bisschen schneller, aber Sie haben hierbei zwei Überprüfungsperioden; ich glaube, es ist auch für Ihre Kommission klar, dass Sie das brauchen. Die Kommissionsmehrheit kombiniert aber diese Evaluation damit, dass dann das Gesetz nach zwölf Jahren automatisch ausser Kraft tritt. Die Minderheit von Frau Fetz möchte zuerst noch schauen, was die Evaluation ergeben hat, was eigentlich das natürliche Vorgehen ist: Wenn Sie schon eine Evaluation machen, dann möchten Sie doch wissen, was drinsteht, und normalerweise entscheiden Sie dann aufgrund von Fakten. Sie sagen jetzt: "Machen Sie eine Evaluation, aber es ist eigentlich egal, was dabei herauskommt" - am Schluss ist das Gesetz ja weg.

Herr Luginbühl hat es umgekehrt. Er sagt: Wenn wir dann in der Evaluation sehen, dass das Ziel leider immer noch nicht erreicht ist, können wir immer noch sagen, dass wir halt noch weitermachen oder ein anderes Gesetz machen müssen.

Schauen Sie, diese Sunset Clauses, diese Sonnenuntergangsklauseln machen schon Sinn, wenn die Sonne scheint. Sie wissen aber heute noch nicht, ob nach neun Jahren die Sonne scheint respektive ob die Lohngleichheit eingehalten ist. Sonnenuntergangsklauseln zu beschliessen macht dann [PAGE 300] Sinn, wenn Sie sichergestellt haben, dass vorher die Sonne geschienen hat.

In diesem Sinne würde ich sagen: Wenn schon, dann würde ich den Minderheitsantrag von Frau Fetz unterstützen und sagen, dass Sie zumindest zuerst schauen, was die Analyse ergeben hat, bevor Sie jetzt schon entscheiden. Aber ich glaube, auch dieser Punkt wird nicht für das ganze Gesetz entscheidend sein. Es werden zwei Überprüfungsperioden stattfinden, das hoffe ich zumindest, so, wie Sie das mit der Mehrheit beschlossen haben. Dann wird sich schon nach der ersten oder nach der zweiten Periode zeigen, ob die Frauen in diesem Land doch jetzt langsam, aber sicher darauf pochen oder darauf zählen können, dass sie das bekommen, was man ihnen seit nun bereits 37 Jahren fest versprochen hat. In diesem Sinne wird dieses Gesetz schon seine Wirkung erzielen, selbst wenn Sie jetzt schon entscheiden, dass es nach zwölf Jahren wieder untergeht.