Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-29
Wortprotokoll
Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) ist eine sehr kleine Bundeseinheit. Es sind dort rund vierzig Mitarbeitende beschäftigt. Punkto Bücher ist das SIR aber wahrscheinlich eine der grössten Einheiten des EJPD. In der Bibliothek des SIR stehen rund 500[NB]000 Bücher zu praktisch allen Rechtsordnungen der Welt. Ich empfehle Ihnen übrigens einen Besuch dort sehr, das Institut ist wirklich sehr eindrücklich und sehenswert.
Das SIR erbringt Dienstleistungen, die im Zeitalter der Globalisierung für unser Rechtssystem immer wichtiger werden. Es erleichtert der Justiz, der Verwaltung, der Advokatur, der Lehre und weiteren interessierten Kreisen den Zugang zum ausländischen Recht. Um diesen Zugang zu erleichtern, betreibt das SIR zum einen diese grosse öffentliche Bibliothek, zum andern verfasst das SIR Rechtsgutachten zum ausländischen und internationalen Recht. Diese Gutachten, von denen Sie in Ihren Kommissionsarbeiten auch schon profitiert haben, sind im Gesetzgebungsprozess sehr wichtig, aber auch in der Rechtsanwendung oder in gerichtlichen Verfahren, z. B. wenn es um Scheidungen mit internationalem Bezug geht.
Rechtsvergleichende Gutachten des SIR werden namentlich von der Bundesverwaltung für laufende Gesetzgebungsverfahren in Auftrag gegeben. Auch die Gerichte und die Anwaltschaft benötigen regelmässig Informationen zum ausländischen Recht und wenden sich dann ans SIR. Die schweizerischen Rechtsfakultäten und damit die Lehre und Forschung nehmen ebenfalls häufig das Wissen und die Dokumentation des SIR in Anspruch. Das SIR geniesst beim Fachpublikum wegen der Qualität seiner Dienstleistungen einen ausgezeichneten Ruf, der weit über die Grenzen der Schweiz hinausgeht.
Worum geht es bei der Ihnen unterbreiteten Gesetzesvorlage? Es geht eigentlich um Folgendes - der Kommissionssprecher hat es gesagt -: Die Totalrevision setzt die parlamentarische Forderung nach einer einheitlichen Steuerung der ausgelagerten Einheiten der Bundesverwaltung um. Im Vernehmlassungsverfahren ist diese Vorlage grundsätzlich sehr gut aufgenommen worden. Ich möchte Ihnen jetzt anhand von vier Punkten die wichtigsten Neuerungen und Änderungen kurz aufzeigen:
Als ersten Punkt möchte ich hervorheben, dass das Institut künftig eine schlankere und angemessenere Struktur aufweisen wird. Das Institut wird nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Organe haben, nämlich den Institutsrat und die Direktion; der heutige Ausschuss entfällt also. Sodann wird auch die Zahl der Mitglieder des Instituts von heute 20 auf maximal 9 Mitglieder reduziert.
Ein zweiter Punkt: Die gesetzlichen Aufgaben des Instituts werden klar von den gewerblichen Leistungen getrennt. Die gewerblichen Leistungen werden künftig auf privatrechtlicher Basis erbracht und nicht mehr durch Gebühren abgegolten.
Ein dritter Punkt: Das seit eh und je gelebte, bisher aber ungeschriebene Gesetz der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Instituts wird jetzt auch explizit in einer Bestimmung verankert. Dazu gehört, dass das SIR im wissenschaftlichen Bereich durch einen wissenschaftlichen Beirat unterstützt werden kann. Das ist zwar nichts Neues - den Beirat gibt es schon heute, er ist bereits seit einigen Jahren tätig und hat sich bestens bewährt -, aber wir schreiben das jetzt so ins Gesetz.
Als vierten Punkt möchte ich noch erwähnen, dass das Institut neu auch Drittmittel entgegennehmen kann. Das heisst, es wird möglich sein, dass sich das SIR auch um Beiträge aus Forschungsprogrammen, zum Beispiel des Schweizerischen Nationalfonds, bewerben kann.
Mit der heute präsentierten Vorlage will der Bundesrat das Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung an die bundesrätlichen Leitlinien für solche Bundeseinheiten angleichen. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Ihre Kommission hat die Vorlage einstimmig und ohne Änderungen angenommen.
Ich bitte Sie deshalb namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.