Egloff Hans · Nationalrat · 2018-05-29
Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-29
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir vorab zwei, drei Bemerkungen zur rechtlichen Ausgangslage bei der steuerlichen Behandlung von Geschäftsfahrzeugen. Der Lohnanteil für die private Nutzung, den der Geschäftsfahrzeuginhaber als Einkommen jährlich zu versteuern hat, beträgt 9,6 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeuges. Mit der Annahme von Fabi hat er seit dem 1. Januar 2016 zusätzlich den Arbeitsweg mit 70 Rappen pro Kilometer zu versteuern. Vor Fabi war das nicht der Fall, weil damals in der Praxis ein unbegrenzter Abzug der Arbeitswegkosten als Gewinnungskosten vorgenommen werden konnte und deshalb eine Aufrechnung dieser geldwerten Leistung des Arbeitgebers nicht nötig war. Heute ist der Fahrkostenabzug für den Arbeitsweg beim Bund auf 3000 Franken begrenzt. Nach kantonalem Recht ist dieser Abzug in der Mehrheit der Kantone nicht beziehungsweise unterschiedlich begrenzt.
Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Kommissionsmehrheit unterstützt das Anliegen, für Geschäftsfahrzeuginhaber jeglichen Abzug der Arbeitswegkosten auszuschliessen und dafür die Pauschale von 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises, die bereits für die private Nutzung als Einkommen zu deklarieren ist, massvoll zu erhöhen, damit so die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg mit abgegolten ist. Dieser Vorschlag erspart den betroffenen Unternehmen den unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand, den die neue Regelung mit sich bringt. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass mit der massvollen Anhebung der Pauschale und dem Ausschluss jeglicher Abzüge die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen ausreichend gewährleistet ist.
Demgegenüber teilt die Kommissionsminderheit die Ansicht des Bundesrates, dass mit dem in der Motion formulierten Vorschlag Geschäftsfahrzeuginhaber steuerlich bevorzugt werden, insbesondere gegenüber Privatfahrzeuginhabern mit langem Arbeitsweg. Zudem komme es zu einer Ungleichbehandlung zwischen den vorwiegend und den nur gelegentlich im Aussendienst tätigen Inhabern von Geschäftsfahrzeugen, da bei ersteren eine Erhöhung der Pauschale eben nicht gerechtfertigt sei.
Die heute geltende neue Regelung ist kompliziert und aufwendig. Die Kommissionsmehrheit will Administrativlasten, insbesondere für KMU, abbauen und zur zuvor geltenden Pauschale und damit zur einfachen Lösung zurückkehren, wie sie rund zehn Jahre ihre Gültigkeit hatte und sich bewährt hat.
Ich wiederhole das Verdikt der Kommission: Sie empfiehlt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion.